Verwaltungsgericht Mainz gibt Untätigkeitsklage des Forums gegen den Gemeinderat statt

Nachdem das Forum am 10.03.2014 eine Untätigkeitsklage gegen den Gemeinderat von Stadecken-Elsheim erhoben hat (wir berichteten), hat das Verwaltungsgericht Mainz dieser Klage jetzt stattgegeben.

Ortsbürgermeister Müller hat am 14.03.2014 eine bereits im Januar dieses Jahres gestellte Anfrage des Forums beantwortet und bestätigt, dass die Gemeinde mit dem Kauf der Gaststätte „Am Dorfplatz“ auch langfristige Miet- und Pachtverträge übernehmen musste, deren Laufzeiten teilweise bis Mitte 2017 reichen.

Das Forum hat diese überraschende Neuigkeit (siehe hier) und den Verfahrensbeginn noch einmal zum Anlass genommen, den Gemeinderat über die Hintergründe der Klageerhebung und die Position des Forums zu informieren. Gleichzeitig haben wir unsere Bereitschaft erklärt, die Klage zu jeder Zeit zurückzunehmen, sollte sich die Gemeindeverwaltung dazu bereit erklären, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Auskunft nachzukommen und die bisher angefallen Verfahrenskosten zu übernehmen.
Nachfolgend unser Schreiben an den Gemeinderat Stadecken-Elsheim.

Von: forum-stadecken-elsheim.de [mailto:info@forum-stadecken-elsheim.de]
Gesendet: Sonntag, 16. März 2014 16:34
An: Bernd Steeg;
 ‚Braun Hans (braun.hans-w@t-online.de)‘; ‚Bruno Jakob (info@kfz-jakob.de)‘; ‚Claudia Lörsch (claudia@loersch-mail.de)‘; ‚Degreif Elma (ek.degreif@t-online.de)‘; ‚Ellen Willersinn (info@weingut-willersinn.de)‘; ‚Erika Doll (erika.doll@doll-goeth.de)‘; ‚Gabriele Schwerdt (g.schwerdt@kabelmail.de)‘; ‚Heidi Burghart (heidi-burkhart@gmx.de)‘; ‚Helga Schneller (hwschneller@gmx.de)‘; ‚Hermann Müller (hermann@rh-mueller.de)‘; ‚Manfred Rau (manfred.rau@de.opel.com)‘; ‚Maximilian Bernhardt (fms@wambolderhof.de)‘; ‚Ralf Gutberlett (rgutberlett@arcor.de)‘; Renate Odey-Büttner (odey.buettner@web.de); ‚Stephan Glöckner (weingutgloeckner@web.de)‘; ‚Thomas Barth (barthalvarez@t-online.de)‘; ‚Timo Eppelmann (info@weingut-eppelmann.de)‘; ‚Walter Holl (info@walter-wolf-wein.de)‘; ‚Walter Strutz (walter.strutz1948@googlemail.com)‘; ‚Wolfgang Ruf (wolfgang.ruf@ingruf.de)‘

Betreff: Klage gegen den Gemeinderat Stadecken-Elsheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Forum Stadecken-Elsheim ist gestern vom Verwaltungsgericht Mainz darüber informiert worden, dass unserer Untätigkeitsklage gegen den Gemeinderat Stadecken-Elsheim stattgegeben und das Verfahren eingeleitet wurde. Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie demnächst zur Stellungnahme aufgefordert werden.

Es ist für uns nur schwerlich nachvollziehbar, warum auf mehrfache Bitte um Aufklärung über die Gründe eines Gemeinderatsbeschlusses nicht reagiert und über einen Zeitraum von 4 Monaten keine Auskunft erteilt wird. Wenn der Vorsitzende eines Gemeinderates die Rechte der Bürgerinnen und Bürger so offensichtlich missachtet und den Verpflichtungen seines Amtes nicht nachkommt, gibt es leider zur Beschreitung des Rechtswegs keine Alternative. Diesen Schritt hat alleine die Gemeindeverwaltung zu verantworten. Wir bedauern deshalb auch nicht unsere Vorgehensweise, sondern möchten stattdessen zum Ausdruck bringen, dass bei einem ordnungsgemäßen und pflichtbewussten Verhalten des Vorsitzenden eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht nötig und leicht zu verhindern gewesen wäre. Wir möchten diese Ansicht auch dadurch unterstreichen, dass wir nach Erhalt der gewünschten Auskunft und bei Erstattung der bisher entstandenen Kosten jederzeit bereit sind, die Klage zurückzunehmen.

Auf Basis der uns am 14.03.2014 vom Ortsbürgermeister mitgeteilten Informationen, auf die wir, nebenbei gesagt, auch wieder über 2 Monate warten mussten, haben wir die Meinung des Forums zum Kauf der Gaststätte in Elsheim noch einmal in einem Artikel dargelegt, den Sie hier finden. Sollte sich unser Verdacht bestätigen, dass Ortsbürgermeister Müller dem Gemeinderat in seiner Beschlussvorlage wesentliche Informationen vorenthalten hat, werden wir weitere, rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert