Panik und Vertuschung: Ortsbürgermeister setzt Kommunalrecht außer Kraft

Was das Forum bereits vermutet hat (siehe hier), scheint sich jetzt auch zu bestätigen: Beim Bau der 12 Parkplätze im Burggraben ist vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen. Und bevor wir wieder missverstanden werden, gleich vorab: Wir sind nicht gegen die Erstellung der 12 Parkplätze im Burggraben.

Die Parkplätze im Burggraben sind mehr als notwendig, wenn man sich einmal die verfehlte Parkraumpolitik der vergangenen Jahre, insbesondere die jahrelang nicht erstellen Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher der Burgscheune, vor Augen hält. Allerdings sind wir dagegen, dass berechtigte und notwendige Projekte in panikartigen Nacht- und Nebelaktionen durchgeführt werden und Ortsbürgermeister Müller dabei permanent gegen alle nur möglichen Gesetze und Verordnungen verstößt.

Auf Basis der uns vorliegenden Informationen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es keinen Beschluss des Gemeinderates zum Bau der 12 Parkplätze gibt. In allen Einladungen und Niederschriften der in Frage kommenden Ratssitzungen ist darüber nichts zu finden. Ortsbürgermeister Müller war deshalb üerhaupt nicht legitimiert, das Projekt Parkplätze im Burggraben anzugehen bzw. durchzuführen. Darüber, warum er es trotzdem und ohne Beschluss des Gemeinderates getan hat, werden wir am Ende dieses Artikels informieren.

Dass es für den Bau der Parkplätze keine rechtskräftige Legitimation gab, geht auch daraus hervor, dass Ortsbürgermeister Müller dem Gemeinderat zu keinem Zeitpunkt eine Beschlussvorlage vorgelegt hat. Eine Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, zu allen ihren Anträgen Beschlussvorlagen vorzulegen, in denen eine Antragsbegründung und, falls die Annahme eines Antrags mit Kosten verbunden ist und diese Mittel nicht im Haushalt eingestellt sind, einen  konkreten Deckungsvorschlag zu machen. Für den Bau der 12 Parkplätze sind weder im Haushalt 2013 noch im Haushalt 2014 Mittel eingestellt worden. Allein wegen des fehlenden Deckungsvorschlags hätte aus verwaltungrechtlicher Sicht ein Beschluss überhaupt nicht gefasst und das Projekt nicht begonnen werden dürfen.

In der Gemeinderatssitzung am 28.10.2013 informiert Ortsbürgermeister Müller, dass mit den Arbeiten „noch im November 2013″ begonnen werden soll. In derselben Sitzung beschließt der Gemeinderat die Auftragsvergabe zum Bau der Parkplätze an ein ortsansässiges Unternehmen. Dies alles geschieht ohne Beschlussvorlage, ohne Bereitstellung der Finanzierungsmittel, ohne Grunsatzbaubeschluss des Gemeinderates und, was noch viel gravierender ist, ohne Bauantrag und ohne Baugenehmigung. Denn der Bauantrag wurde erst am 09.01.2014 eingereicht, also erst 2 1/2 Monate nach dem Termin, an dem bereits Bauaufträge vergeben wurden. Es ist müßig zu erwähnen, dass der notwendige Beschluss des Gemeinderates zum Bauantrags sicherlich ebenfalls fehlt.

Mehr als verwunderlich ist dann die Tatsache, dass der Ortsbürgermeister nach der bereits erfolgten Auftragsvergabe plötzlich in der Gemeinderatssitzung am 18.12.2013 zwei Planungsvarianten vorstellt und den Gemeinderat beschließen lässt, erst einmal eine der beiden Varianten weiterzuverfolgen. Da reibt man sich verwundert die Augen. Scheinbar werden in Stadecken-Elsheim Bauaufträge schon dann vergeben, wenn die Planung eines Projektes noch in vollem Gange und überhaupt noch nicht abgeschlossen ist. Auch fragt man sich, wie ohne konkrete Planvorlage überhaupt vernünftige Kostenvoranschläge gemacht und Aufträge vergeben werden können und wann der Gemeinderat die endgültige Planungsvariante beschlossen hat. Fraglich ist auch, ob überhaupt eine Ausschreibung für das Projekt stattgefunden hat, ob mehrere Angebote eingeholt und aus welchen Gründen die Auftragsvergabe an das ortsansässige Unternehmen vergeben wurde.

Um den ganzen Verwaltungschaos  noch die Krone aufzusetzen, wurde dann endlich am 09.01.2013, also nachdem am 28.10.2013 bereits Bauaufträge vergeben wurden, bei der Kreisverwaltung ein Bauantrag für die Parkplätze eingereicht. Auch über diesen Antrag wurde ohne Beschluss des Gemeinderates entschieden. Wir wissen nicht, ob und wann der Bauantrag von der Kreisverwaltung genehmigt wurde, aber in der Regel dauert dies mindestens 14 Tage. Unter diesen Voraussetzungen hätte die Baugenehmigung frühestens am 24.01.2013 vorliegen können. In der Gemeinderatssitzung am 03.02.2014 hat Bürgermeister Müller dann verkündet, „dass die Parkplätze am Burggraben fertiggestellt wurden.“ Zwischen dem 24.01. und 03.02.2014 liegen exakt 4 Arbeitstage. Wie in diesem Zeitraum 12 Parkplätze erstellt werden können,  ist uns ein Rätsel und grenzt beinahe an ein Wunder.

Festzuhalten ist, dass bei der Abwicklung des Projekts folgende Mängel und Verstöße aufgetreten sind:

  1. Kein Beschluss des Gemeinderates zum Bau der Parkplätze
  2. Beschlussvorlage wurde nicht vorgelegt
  3. Notwendige Finanzierungsmittel nicht aufgeführt
  4. Keine Haushaltseinstellungen vorgenommen
  5. Endgültige Planungsvariante vom Gemeinderat nicht beschlossen
  6. Keine ordnungsgemäße Ausschreibung der Bauarbeiten
  7. Auftragsvergabe ohne Baugenehmigung
  8. Auftragsvergabe ohne Einholung von Vergleichsangeboten
  9. Bauantrag ohne Beschluss des Gemeinderates
  10. Verspätet eingereichter Bauantrag
  11. Baubeginn weit vor Baugenehmigung

Das sind sage und schreibe 11 Verstöße und man hat den Eindruck, dass Ortsbürgermeister für den Bau der Parklpätze kurzfristig das Kommunalrecht außer Kraft gesetzt hat. Wenn es erlaubt wäre, das in diesem Fall zu Tage gelegte Verhaltungsgebaren auf andere Projekte seiner 10jährigen Amtszeit hochzurechnen, dann nähme Ortsbürgermeister Müller auf einer Ortsbürgermeisterrangliste mit den meisten Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen mit Sicherheit einen der vorderen Plätze ein.

Sie werden sicherlich jetzt auch den Kopf schütteln und sich fragen, ob der Ortsbürgermeister von allen guten Geistern verlassen ist und warum er sich rücksichtslos über alle Gesetze und Verordnungen hinwegsetzt? Wir wissen die Antwort: Panik und Vertuschung! Denn nachdem das Forum Anfang Dezember den Skandal um die von Ortsbürgermeister Müller nicht erstellten Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher der Burgscheune aufgedeckt hat, ist Ortsbürgermeister Müller in Panik geraten und hat versucht, den Skandal zu vertuschen. Wie immer, ob es hastig ausgelegte Dachlatten im Burghof, eilig bestellte Blumenkübel für den Kirchenthing oder schnell durchgeführte Maßnahmen zur Behebung von längst bekannten Mängeln auf den Kinderspielplätzen sind, wenn dem Ortsbürgermeister Missmanagement und Versäumnisse nachgewiesen werden, versucht er in Nacht-und Nebelaktionen von seiner Inkompetenz abzulenken und sein Fehlverhalten zu kaschieren. Dabei bricht dann bei ihm Panik und Chaos aus. Und das dann von ihm Gesetze und Vorschriften mit Füßen getreten werden, ist nur zwangsläufig und wird von ihm billigend und ignorierend in Kauf genommen.

Das Forum hat jetzt die Aufsichtsbehörde über das Verhalten des Ortsbürgermeisters informiert und um Prüfung und Anwendung entsprechender Disziplinarmaßnahmen gebeten.

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