Vorfahrt für Natur –
Stopp für Sonderinteressen!

Wenn man sich einmal den Bebauungsplan „Hinter Woog/In den acht Morgen“ vom 28.01.2008 anschaut (siehe hier), dann kann man sicher sein, dass die darin aufgeführte Zielsetzung und Begründung die Herzen einer/s jeden Umweltschützerin/s und eines jeden Menschen, der der Natur verbunden ist, höher schlagen lässt.

Da ist, geradezu in Poesie ummantelter Fachsprache, die Rede von „sensiblen Auelandschaften„, von einem „großräumigen, naturnahem Entwicklungskonzept„, einem „Freiraumschutz mit seinen ökologischen, landschaftsästhetischen, lokalklimatischen und Naherholungs-Funktionen“, von „Intensivspielbereichen und Retentions-Funktionen“, der „natürlichen Gewässer- und Vegetationsdynamik“ und nicht zuletzt vom „Schutz des reizvollen Gesamteindruckes des östlich angrenzenden historischen Runddorfes um die Burg Stadeck (sowie der entsprechenden Blickbeziehungen auf dieses Gebiet aus westlichen Richtungen)“. 

Da ist man, ganz abgesehen von der Zielsetzung, sogar schon von der Rhetorik ganz schön beeindruckt. Wobei hier endlich auch mal angemerkt werden muss, dass der sogenannte „Rundling“ eigentlich erst aus 2.000 Metern Höhe und nur aus den uns nervenden Fliegern in der Anflugschneise zu erkennen ist.

Bei der Analyse des immer noch nicht gelösten Problems der Parksituation auf dem Ortsringweg ist dem Forum jetzt aufgefallen, dass im Gebiet des Bebauungsplans einige Bau- und Nutzungsmaßnahmen vorgenommen wurden bzw. sich abzeichnen, die der hehren Begründung der Ausweisung völlig widersprechen und eigentlich auch nicht erlaubt sind. Darauf haben wird die Gemeindeverwaltung hingewiesen. Wir vertreten nämlich uneingeschränkt die Ziele des Bebauungsplans und möchten nicht, dass wieder einmal klammheimlich dagegen verstoßen wird.

Scheinbar ist jedoch die Gemeindeverwaltung nicht an der Einhaltung der Vorschriften ihres eigenen Bebauungsplans und an der Aufklärung des Sachverhalts interessiert und hat uns in relativ schnoddriger Form mitgeteilt, dass wir uns an die Bauaufsicht der Kreisverwaltung wenden mögen. Das haben wird jetzt auch getan und warten erst einmal auf das Untersuchungsergebnis.

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