Kommunalaufsicht überprüft Aussetzung der Beschlüsse des Ferienparlaments

Im Zusammenhang mit der dubiosen Zahlung von 5.000,00 Euro an Ex-Ortsbürgermeister Hermann Müller für die “Koordination der finalen Baubetreuung und der Umzugsplanung” für die Kindertagesstätte Zwergenhaus (siehe hier), hat das Forum die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gebeten, die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des Ferienparlaments vom 07.08.2014 festzustellen und ihre Aussetzung anzuordnen.

Das Forum hat darauf hingewiesen, dass die Ausschussmitglieder namentlich nicht in der Niederschrift der konstituierenden Ratssitzung am 17.07.2014 aufgeführt sind und es auch keine öffentliche Bekanntmachung darüber gibt, welche Personen den Ausschüssen angehören. Dies hat die Gemeindeverwaltung bis heute und aus unerklärlichen Gründen den Bürgerinnen und Bürgern verschwiegen. Entsprechende Anfragen vor der Sitzung wurden von der Gemeindeverwaltung nicht beantwortet. Es ist anzunehmen, dass in der konstituierenden Sitzung keine ordnungsgemäße Wahl der Ausschlussmitglieder vorgenommen wurde.

Die Beschlüsse in der Sitzung am 07.08.2014 wurden also anonym und von Personen vollzogen, die den Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt waren. Dies verstößt in eklatanter Weise gegen das aus dem Kommunalrecht abgeleitete Öffentlichkeitsprinzip und hat die Bürgerinnen und Bürger daran gehindert, ihre gesetzlich verankerte Kontrollfunktion wahrzunehmen. Beschlüsse, die gegen das Öffentlichkeitsprinzip verstoßen, sind rechtswidrig und müssen aufgehoben werden. Das Forum wartet jetzt auf die Entscheidung der Kommunalaufsicht.

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10 Gedanken zu „Kommunalaufsicht überprüft Aussetzung der Beschlüsse des Ferienparlaments“

  1. Hallo Peter,

    die Polemik wurde von Dir ins Spiel gebracht und hält, so wie es aussieht, immer noch an. Denn ob Dir oder einigen Anderen das Forum „auf den Geist“ geht, interessiert uns nicht sonderlich, es sei denn, es wird sachliche Kritik geäußert. Der Zuspruch vieler Menschen, die uns in unserer Arbeit bestätigen und unser Engagement unterstützen, ist uns wichtiger als die Meinung einiger Betonköpfe oder Ewiggestriger, die von einer lebendigen Demokratie mit mündigen und selbstbewussten Bürgerinnen und Bürgern noch nie etwas gehört haben. Aber lassen wir das und kommen wir zurück auf die letzte Frage Deines Kommentars.

    Es reicht eben nicht, dass die Namen der neu gewählten Ausschussmitglieder in einer Gemeinderatssitzung nur einem relativ kleinen Teil der Gemeinde bekanntgegeben werden. Eine Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, alle Einwohner über wichtige Entscheidungen zu unterrichten (§ 15 GemO). Dazu gehört zweifellos auch die Bekanntgabe der Mitglieder in den Ausschüssen. Dies gilt umso mehr, wenn von diesen Ausschussmitgliedern im Sommerparlament auch noch Beschlüsse gefasst werden sollen. Und wenn dann noch Bürgerinnen und Bürger, die nicht an der konstituierenden Sitzung teilnehmen konnten, auf diesen Sachverhalt hinweisen, die Gemeindeverwaltung um die Namen der Beschlussfassenden bittet und diese Auskunft verweigert wird, dann ist dies ein Verwaltungsgebaren, dass einfach nicht zu akzeptieren ist. Und alleine das soll von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Was andere Gemeinden machen, ist dabei völlig unerheblich.
    Hoffe, wir kommen mit unserer Antwort wieder zurück in den „Normalmodus“.

  2. Hallo Jürgen, was Du machst ist, mit Verlaub gesagt, reine Wortklauberei! Die Kommunalaufsicht ist, wie der Name schon sagt u. a. auch ein Überwachungsorgan, von dubios habe ich nichts erwähnt und ob die Firma Security nun x oder y heißt spielt nun wirklich keine Rolle. Lasse bitte Deine penetrante Polemik aus dem Spiel. Ich habe nicht geschrieben, dass ich ein Problem habe und weiß selbst wofür die Kommunalaufsicht zuständig ist. Deine ständigen Belehrungen und Allesbesserwisserkönnereien gehen nicht nur mir, sondern sehr vielen Bürgern mit denen ich rede, gelinde ausgedrückt, auf den Geist. Das hat mit Sachlichkeit nicht mehr viel am Hut. Was bitte soll denn Deiner Meinung nach eine Gemeindeverwaltung anders machen, als in der konstituierenden öffentlichen Sitzung die Namen der Ausschussmitglieder bekannt zu geben? Sollen diese im Vorfeld in der Zeitung abgedruckt werden oder was? Ich habe auch von anderen Gemeinden eine solche Liste nirgendwo öffentlich gesehen.
    Gruß Peter

  3. Hallo Herr Schuler,

    danke für die Info. Wir sind keine Juristen, glauben aber nicht, dass das ausreicht. Warten wir´s also ab.

  4. Hallo,

    das war auch allgemein gemeint und nicht auf die Bekanntgabe der Ausschussmitglieder. Aber eins noch zu diesem Thema. Vor Sitzungsbeginn wurden die Ausschussmitglieder namentlich bekannt gegeben. Dann wussten zumindest vier Bürgerinnen und Bürger (mehr Zuschauer gab es nämlich nicht) wer stimmberechtigt ist 🙂

  5. Hallo Herr Schuler,

    da müssen wir Ihnen leider wiedersprechen: Die Bekanntgabe der Mitglieder neu gewählter Ausschüsse ist keine persönliche Information oder Holschuld der Bürgerinnen und Bürger, sondern eine gesetzlich vorgegebene Bringschuld der Gemeindeverwaltung. Das Recht auf Information besteht darin, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen müssen, wer da vorne sitzt und Beschlüsse fasst. Und dieses Recht wurde durch die Verweigerung der Gemeindeverwaltung und Nicht-Bekanntgabe der Namen der Ausschussmitglieder verletzt. Dazu muss man nicht bei einer Gemeinderatssitzung anwesend sein.

    Da in dieser Ratssitzung auch keine Bürgerfragestunde auf der Agenda stand, wäre auch ein Frage nach den Namen der Ausschussmitglieder gar nicht erlaubt gewesen.

  6. Hallo,

    wenn ich richtig informiert bin, wurde für die maßgebliche Sitzung des Ferienparlamentes im Nachrichtenblatt vom 31.07. fristgerecht eingeladen. Alle Tagesordnungspunkte waren genannt und somit hatte jeder die Möglichkeit, dort sein Recht auf Information wahrzunehmen. Ich selbst war an diesem Abend dabei und muss sagen, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger hielt sich doch sehr in Grenzen. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften halte ich persönlich Informationen nicht für eine Bringschuld, sondern für eine Holschuld. Wer wirklich wissen will, was im Gemeinderat oder in den Ausschüssen besprochen wird, muss sich halt die Zeit nehmen und die Sitzungen besuchen.

  7. Hallo Herr Schuler,

    vielen Dank für Ihren sachlichen und kompetenten Kommentar. Wir stimmen weitestgehend mit Ihnen überein. Allerdings möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass vor der Tagung des Ferienparlaments die Gemeindeverwaltung gebeten wurde, den Bürgerinnen und Bürgern die Namen der Mitglieder der beiden Ausschüsse bekanntzugeben. Und dies mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass ja auch Beschlüsse gefasst werden sollen. Aus uns völlig unverständlichen Gründen hat die Gemeindeverwaltung dies verweigert.

    Das Öffentlichkeitsprinzip ist auch nicht auf die Auskunftspflicht einer Verwaltung beschränkt, sondern stellt im Wesentlichen darauf ab, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einer fristgerechten Einladung und der exakte Kenntnis der Tagesordnung ungehindert an einer Gemeinderatssitzung teilnehmen und während einer solchen Sitzung ihr Recht auf Information und ihr Kontrollrecht ausüben können. Die ist nicht möglich, wenn Auskünfte über die Namen der beschließenden Personen verweigert werden und die Bürgerinnen und Bürger nicht die leiseste Vorstellung davon haben, wer da eigentlich für sie Beschlüsse fasst und ob diese Personen überhaupt dazu berechtigt sind. Dies ist der eigentliche Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip. Der Inhalt der Beschlüsse steht bei dieser Problematik nicht im Vordergrund.

    Wir warten jetzt erst einmal in aller Ruhe die Entscheidung der Kommunalaufsicht ab und wünschen noch einen ruhigen Sonntagsausklang.

  8. Hallo,

    vielleicht wäre es nicht schlecht, in einer so schwierigen Thematik die Emotionen etwas herauszunehmen. Ob die Wahl von Ausschussmitgliedern unter die wichtigen Angelegenheiten fällt, ist sicherlich Auslegungssache.
    Das Öffentlichkeitsprinzip sagt doch lediglich aus, dass die Gemeindeverwaltung Ihre Bürgerinnen und Bürger in angemessener Weise über die Entscheidungen des Rates bzw. der Ausschüsse zu informieren hat. Hierfür sollte eine zeitnahe Offenlegung des entsprechenden Protokolls eigentlich genügen.
    Ob jetzt ein „Herr Meier“ oder eine „Frau Schmitt“ in den entsprechenden Ausschüssen gesessen hätte, wären vermutlich keine anderen Entscheidungen getroffen worden. Die Bürgerinnen und Bürgen hatten ihre Chance mit der Wahl des Gemeinderates, im Sinne der indirekten Demokratie liegt nunmehr das Heft des Handelns, natürlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, beim Gemeinderat. Insofern sollte man die grundsätzlichen Entscheidungen nicht in Frage stellen, wobei das Thema „finale Baubetreuung“ sicherlich eine besondere Betrachtung verdient.

  9. Hallo Jürgen, bevor Du dich so weit aus dem Fenster legst und irgendwelche Gerichte oder Überwachungsorgane mit unnötiger Arbeit versorgst, solltest Du Dich im Vorfeld besser erkundigen oder selbst an den entsprechenden Sitzungen teilnehmen. Auch ich bin in den Bauausschuss gewählt worden, und zwar ordnungsgemäß unter Einbeziehung der Öffentlichkeit – wie alle anderen Ausschussmitglieder auch. Fakt ist, dass es Beschlussvorlagen mit den Namen aller Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter gab über die odnungsgemäß vom Rat abgestimmt wurde und die für die anwesende Öffentlichkeit zur Einsicht vorlagen. Auch über das Ferienparlament wurde einwandfrei abgestimmt. Worin besteht also Dein Problem? Halte lieber mal den Ball flach und recherchiere anständig bevor Du die Pferde scheu machst. Die Problematik mit der Vergabe der finalen Baubetreuung ist eine andere. Noch ein Hinweis: Die Firma Müller Security gibt es schon seit Jahren und ist ein Einzelunternehmen.
    Freundliche Grüße von dem Ausschussmitglied
    Peter

    1. Hallo Peter,

      vielen Dank für Deinen Kommentar. Wir sind immer für Anregungen und Kritik offen und auch gerne bereit, Recherchefehler einzuräumen. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Deshalb einige Anmerkungen:

      1. Wir versorgen nicht „irgendwelche Gerichte“ mit „unnötiger Arbeit“, sondern wenden uns in einer wichtigen Angelegenheit an die Kommunalaufsicht, die, wie von Dir fälschlicherweise angenommen wird, kein dubioses „Überwachungsorgan“, sondern eine völlig legitimierte und gesetzlich vorgeschriebene Rechtsaufsicht innerhalb der Kreisverwaltung ist, deren Aufgabe es ist, die Kommunen im Rahmen ihrer gesamten Verwaltungstätigkeit zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu überprüfen und an die sich die Bürgerinnen und Bürgern zur Wahrnehmung ihrer Rechte wenden können. Wir gehen nicht davon aus, dass Du uns dieses Recht vorenthalten oder die Wahrnehmung dieses Rechtes streitig machen möchtest.

      2. Wir halten die durchführte Wahl der Ausschussmitglieder, selbst wenn vorher die Beschlussvorlage mit den Namen der vorgeschlagenen Personen ausgelegt wurde, für ordnungswidrig. Eine ausgelegte Beschlussvorlage erfüllt nicht die Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Auch darf in einer Gemeinderatssitzung nicht über anonyme Namenslisten, sondern es muss über Personen abgestimmt werden, die namentlich genannt und aufgerufen werden.

      3. Doch selbst dann, wenn die Abstimmung ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre, ist eindeutig gegen das Öffentlichkeitsprinzip verstoßen worden. Es reicht eben nicht, dass nur den anwesenden Besucherinnen und Besuchern während der konstituierenden Sitzung die Namen bekanntgegeben werden. Lt. § 15 der GemO hat die Gemeindeverwaltung Einwohner über wichtige Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung in geeigneter Form zu unterrichten. Dazu gehört zweifellos auch die Bekanntgabe der neu gewählten Ausschussmitglieder, insbesondere dann, wenn Du einem dieser Ausschüssen angehörst. Wir haben ja bis heute gar nicht gewusst, dass Du Ausschussmitglied bist.

      4. Die Namen der Ausschussmitglieder die in der Ferienparlamentssitzung Beschlüsse gefasst haben, waren also Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt. Da wurden Entscheidungen von Damen und Herren getroffen, deren Namen den Bürgerinnen und Bürger vorenthalten wurden. Deshalb verstoßen die Beschlüsse des Ferienparlaments gegen das Öffentlichkeitsprinzip und sind auszusetzen. Nur deshalb haben wir und an die Kommunalaufsicht gewandt. Wir freuen uns doch mit Dir, dass Du so stolz auf Deine Ausschussmitgliedschaft bist und haben auch zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, Dir diese wieder zu nehmen.

      5. „Worin besteht also Dein Problem?“ Wir wissen es nicht. Bevor Du Dich also demnächst wieder einmal „so weit aus dem Fenster“ lehnst (wir „legen“ uns nicht aus dem Fenster, haben Angs vor dem Aufprall), solltest Du „lieber mal den Ball“ flachhalten, „Dich im Vorfeld besser erkundigen“ und Dich vorher mit dem Kommunalrecht und den Rechten der Bürgerinnen und Bürger vertraut machen. Auch haben wir nie behauptet, dass über das Ferienparlament nicht einwandfrei abgestimmt wurde. Du solltest unsere Beiträge sorgfältiger lesen und hier nicht „die Pferde scheu“ machen.

      6. Auch von der von Dir genannten Firma „Müller Security“ haben wir noch nie gehört. Uns ist nur eine Firma “Planungsbüro Security Stadecken-Elsheim” mit einem Geschäftsführer namens „Hermann Müller“ bekannt. Sollte Deine Information jedoch ein Hinweis darauf sein, dass schon zu früheren Zeiten Geschäfte der Gemeinde mit einer Firma dieses oder eines ähnlichen Namens abgewickelt wurden, dann sind wir gerne bereit, die Kommunalaufsicht eventuelle Rechtsverstöße der Gemeindeverwaltung überprüfen zu lassen. Wie Du ja jetzt weiß, ist die Kommunalsaufsicht dafür zuständig. Sollten sogar Straftaten vermutet werden, hat man sogar das Recht, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, falls Du das nicht wissen solltest.

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