Was ist eigentlich „Auf dem Knichel“ los?

Bereits am 07.02.2011 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Knichel” beschlossen. Der Bebauungsplan hat zum Ziel, eine Gemeinbedarfsfläche für die Nutzung vielfältiger öffentlicher Einrichtungen zu entwickeln. Auch der Flächennutzungsplan 2015, 7. Änderung, weist dieses Gebiet jetzt für die Nutzung von Einrichtungen für Sport & Freizeit sowie Jugend & Senioren aus.

Im Dezember 2011 gab es dann ein sogenanntes „Ideenkonzept„, in dem die angedachten Gemeinbedarfseinrichtungen definiert wurden, für den Seniorenbereich von „Seniorenwohnen, -betreuung und -pflege“ gesprochen und eine Wohn- oder Gewerbebebauung an dieser Stelle ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Am 30.01.2012 wurde vom Gemeinderat auch eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen, um in den Besitz der Grundstücke in diesem Gebiet zu kommen. Ob die Gemeinde zwischenzeitlich bereits Eigentümer von Grundstücken ist wissen wir nicht. Auch wissen wir nicht, ob die sogenannte „Mountainbikestrecke“ bereits auf einem gemeindeeigenen Grundstück steht und die lieblos aufgetürmten Erdhaufen Teil des neuen Konzeptes und überhaupt als Gemeinbedarfseinrichtung angesehen werden können. Es gibt nämlich für den Knichel überhaupt noch keinen Bebauungsplan, geschweige denn einen Bauplan für eine Mountainbikestrecke.

Angesichts dieser außergewöhnlichen Rechtslage stellt sich nicht nur die Frage nach der Baugenehmigung, sondern auch nach Sicherheit und Haftung. Nicht auszudenken, wenn ein Biker auf die L 428 gerät, sich schwer verletzt oder gar zu Tode kommt. Die Gemeindeverwaltung wäre gut beraten, jedes Sicherheitsrisiko auszuschließen und die 4 Erdhügel wieder dem Erdboden gleichzumachen. Vorsichtshalber wurde auch die Bauaufsichtsbehörde auf die bedenkliche Situation hingewiesen.

Stutzig gemacht hat uns dann eine Aussage des jungen Ortsbürgermeisters, die er am 17.01.15 in der AZ Mainz im Zusammenhang mit dem Knichel gemacht hat: „Hier soll kein Seniorenwohnheim entstehen, sondern – nur für den örtlichen Bedarf – barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum für Bürger, die aus einem großen Haus oder Hof in eine kleinere Wohneinheit ziehen wollen“, plant er, Ältere in der Gemeinde zu halten. Aber generationenübergreifendes Wohnen sei ebenfalls eine Option. Investoren seien vorhanden, die individuelle Planung müsse man nun abstecken.

Nachdem er in einem früheren Kommentar bereits den Begriff „Seniorenhaus“ verwendet hat, können Sie sich sicherlich vorstellen, dass bei uns jetzt alle roten Lampen aufleuchten. Denn genau so fing auch die Vernebelung des Ex-Ortsbürgermeisters Müller an, der den Bürgerinnen & Bürgern die von ihm protegierte und auf Profit ausgerichtete gewerbliche Großimmobilie in der Schulstraße geradezu verdummend und dummdreist als “Mehrgenerationenhaus” verkauften wollte. Ob eine Senioreneinrichtung, die weder Pflege noch Betreuung einschließt und sich nur auf das Wohnen für Senioren beschränkt, überhaupt noch eine Gemeinbedarfseinrichtung im Sinne des Gesetzes ist, dass muss anhand der Vorschriften der §§ 5 und 9 des BauGB geklärt werden. Und eine solche Bebauung, wie in der Schulstraße geschehen, auch noch ohne Festlegung der Zweckbestimmung erfolgt, dann handelt es sich um eine reine Gewerbebebauung, die in einem Gemeinbedarfsgebiet ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Wenn Barth dann noch fordert, dass „bezahlbarer Wohnraum nur für den örtlichen Bedarf“ errichtet werden soll, dann ist das marktwirtschaftlich betrachtet kompletter Nonsens. Kein Investor würde für solch einen Unsinn zur Verfügung stehen. Und aus welchen Studien er ableitet, dass die Älteren aus ihren Häusern und Höfen in ein Senioren-Ghetto ziehen möchten, bleibt wohl allein sein Geheimnis. Von den variablen Serviceleistungen ambulanter Seniorenbetreuung und -pflege in den eigenen, vertrauten vier Wänden hat er scheinbar noch nie etwas gehört.

Und wenn dann noch von ihm vermerkt wird, „Investoren seien vorhanden, die individuelle Planung müsse man nun abstecken“ und der Begriff „generationenübergreifendes Wohnen“ ins Spiel gebracht wird, dann fällt uns sofort wieder das „Mehrgenerationenhaus“ des Herrn Müller ein und wir befürchten, dass sich Geschichte wiederholt: Ein gewerblicher Investor lässt sich von einem willfährigen Gemeinderat einen maßgeschneiderten Bebauungsplan erstellen und stopft sich anschließend mit dem Verkauf von Eigentumswohnungen die Taschen voll, ohne dass die Gemeinde oder eine/r ihrer älteren Mitbürgerinnen oder Mitbürger davon einen Nutzen haben.

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