Ortsbürgermeister Barth erklärt Aschermittwoch zum zusätzlichen Fastnachtstag.

fastnacht (2)Im Gegensatz zu kommerziellen Nebensächlichkeiten wie die Wahl der rheinhessischen Weinkönigin durch eine von der Weinwirtschaft bestellte PR-Agentur ist Fastnacht oder Karneval ein uralter Brauch, der, besonders in den Hochburgen dieser Tradition, von den Menschen zu recht intensiv begangen und ausgiebig gefeiert wird. Die Fastnacht endet seit Hunderten von Jahren grundsätzlich am Fastnachtsdienstag, anschließend beginnt der Aschermittwoch und die fröhliche Ausnahmesituation hat ein Ende. Nicht so in Stadecken-Elsheim.

Während die ganze Welt die Feierlichkeiten am Fastnachtsdienstag beendet und, wenn auch vielleicht mit schwerem Kopf, sich am Aschermittwoch wieder am Arbeitsplatz befindet, dehnt der ehrenamtlich tätige Ortsbürgermeister von Stadecken-Elsheim zur Überraschung aller die Fastnachtszeit bis einschließlich Aschermittwoch aus und gibt Folgendes bekannt: „während den Fastnachtstagen ist die Verwaltung von Rosenmontag, den 16. Februar bis einschließlich Aschermittwoch, 18. Februar 2015 geschlossen. Auch die Sprechstunden des Bürgermeisters finden nicht statt.“ (siehe hier) Wieder mal keine Sprechstunden

Da wird einfach mal so nebenbei und ex cathedra von ihm der Aschermittwoch zu einem weiteren Fastnachtstag erklärt, den festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ein zusätzlicher Urlaubstag geschenkt und den Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde der Eintritt ins Rathaus verwehrt. Aufgrund der turbulenten Ereignisse vor und nach der Wahl der rheinhessischen Weinkönigin wissen wir ja, dass der junge Ortsbürgermeister gerne Party macht und es bei der Ausübung seines Amtes auch einmal etwas langsamer angehen lässt. Wenn aus diesen Gründen und zu diesen Zwecken jedoch Brauchtum und Tradition von ihm verfälscht und missbraucht werden, dann kann dies nicht akzeptiert werden.

Wir fordern deshalb sowohl die ehrenamtlichen als auch die fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Stadecken-Elsheim auf, entgegen der Anordnung des Ortsbürgermeisters ihre Fastnachtsaktivitäten und -feierlichkeiten spätestens am Fastnachtsdienstag um Mitternacht zu beenden und sich am Aschermittwoch „zu den gewohnten Zeiten“ wieder am Arbeitsplatz einzufinden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir aus Protest und bis auf weiteres nicht mehr die Sprechstunde des jungen Mandatsträgers aufsuchen. Das sollte Strafe genug sein.

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7 Gedanken zu „Ortsbürgermeister Barth erklärt Aschermittwoch zum zusätzlichen Fastnachtstag.“

  1. Sehr geehrte Mitglieder des Forums,
    leider kann ich mich folgendem Passus „Gegen die unerlaubte und rechtswidrige Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstages für die fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde“ nicht anschließen.

    Es handelt sich m.E. nicht um einen Urlaubstag sondern vielmehr um eine im öffentlichen Dienst verankerte sog. Arbeitsbefreiung. (vgl. TVöD)

    Ich empfehle Ihnen nochmals diese Ausführungen zu überprüfen um nicht für mögliche Verwirrungen zu sorgen. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass URLAUBstage entgegen der gesetzlichen Vorschriften gewährt werden.

    Im Übrigen sehe ich keine rechtliche Problematik, unabhängig davon ob man sich der Begründung dieser Arbeitsbefreiung anschließen möchte oder nicht.

    Bitte bedenken Sie, dass die Ankündigung über das Nichtaufsuchen der Sprechstunde zu keiner Sanktion führen wird. Herr Barth wird darüber möglicherweise sehr erfreut sein und kann sich ggf. wichtigeren Dingen widmen. Falls Sie sodann das Faxgerät als „Sprachrohr“ nehmen möchten sollte berücksichtigt werden, dass auch ein Faxgerät der ständigen Wartung unterliegt und der dort verwendete Toner nur begrenzte Kapazitäten aufweist.

    Lg

    1. Sehr geehrter Mr. XY,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir möchten selbstverständlichk keine falschen Behauptungen auftstellen und haben deshalb den Absatz mit der „verwirrenden“ Ausführung ganz entfernt. Es war eigentlich auch nur unsere Absicht, den jungen Ortsbürgermeister darauf hinzuweisen, dass der Aschermittwoch nicht zur Fastnacht gehört und wir verwundert sind, warum er sich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auch an diesem Tag von der Arbeit freistellt.

      Bezüglich des Faxgerätes gehen wir natürlich davon aus, das zu jeder Tages- und Nachtzeit ausreichend Toner eingelegt ist und Wartungs- und Reparaturarbeiten zukünftig nicht noch einmal über 6 Wochen dauern werden.

      MfG

    2. „eine im öffentlichen Dienst verankerte sog. Arbeitsbefreiung“

      Bis Anfang der 1990er Jahre gab es in Mainzer Industriebetrieben, hier am Beispiel IBM, den Rosenmontag UND Fastnachtsdienstag bezahlte Freizeit. Ich glaube im Jahr 1992 wurde der freie Dienstag ohne Lohnausgleich abgeschafft und wenige Jahre später wurde auch der bezahlte Rosenmontag ohne Lohnausgleich abgeschafft. Großzügigerweise durfte die Belegschaft der IBM am Rosenmontag Urlaub nehmen.

      Der öffentliche Dienst in Mainz kann sich geküsst fühlen, dass er noch so viele zusätzliche bezahlte Freitage erhält.

      1. Wir möchten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung den zusätzlichen Urlaubstag nicht meiden. Aber die „im öffentlichen Dienst verankerte sog. Arbeitsbefreiung“ löst in der freien Wirtschaft nur noch Heiterkeit aus. Wobei besonders über die „Verankerung“ geschmunzelt wird.

        1. Da spricht wohl auch wenig der Neid über eine solche Maßnahme seitens einer öffentlichen Verwaltung im Vergleich zur freien Wirtschaft.

          Seltsamerweise werden Mitarbeiter ortsansässiger/ortsübergreifender Betriebe nicht beneidet, welche ihren Mitarbeitern zur Fastnacht „zusätzliche Freizeit“ gewähren.

          Im Übrigen ist auch der Rosenmontag nicht mehr in allen öffentlichen Verwaltungen der sog. Fastnachts- bzw. Karnevalshochburgen als bezahlter freier Tag angesehen. Weder in Köln, Düsseldorf oder Mainz.

          Auch hier hat man mittlerweile bzw. vor einiger Zeit erkannt, die Fastnachtstage beispielsweise für die Bearbeitung querolatorischer Anfragen oder die Wartung von Faxgeräten zu nutzen.

          Lg

          1. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie bereits mehrfach gegen das Urheberrechtsgesetz durch die Verwendung diverser Grafiken verstoßen haben.

            Es ist nicht davon auszugehen, dass das Forum über die erforderlichen Rechte zur Verwendung der abgebildeten Grafik des Mainzelmännchens verfügt. Zumindest ist dies nicht gekennzeichnet.

            Diesen Umstand bitte ich abzustellen. Da die Mitglieder des Forums stets auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen bedacht ist, sollten auch im eigenen Interesse die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

            Lg

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