Verdacht verstärkt sich – Weinköniginnen-Werbeschilder rechtswidrig mit Steuergeldern finanziert.

ortseinfahrtTrotz aller Verschleierungsbemühungen verstärkt sich mittlerweile der Verdacht, dass die Gemeindeverwaltung die 4 Weinköniginnen-Werbeschilder an den Ortseingängen rechtswidrig mit Steuergeldern finanziert und einer einzelnen Branche einseitig Vorteile gewährt hat. Dies lässt sich eindeutig aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung am 02.02.15 ableiten, in dem darüber informiert wird, dass durch den Gemeinderat die Annahme einer Spende des Gemeinderatsmitglieds Paschke in Höhe von € 330,66 für ein „Weinköniginnen-Ortsschild beschlossen wurde.

Schon der von der Verwaltung verwendete Begriff „Ortsschild“ scheint der Versuch zu sein, den Bürgerinnen und Bürgern die Werbetafeln der Weinwirtschaft mit dem Konterfei der Weinkönigin als „offizielle“ Ortschilder verkaufen zu wollen. Und jetzt die große Nummer mit den Spenden. Also, wenn ein Gemeinderat zweckbestimmte Spenden annimmt, dann macht das nur dann Sinn, wenn die Gemeinde auch für diesen Zweck Aufwendungen gehabt und Ausgaben getätigt hat. Sonst hätte die Spende des Gemeinderatsmitglieds Paschke doch gleich an die Initiatoren der Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahme fließen können. Eine Gemeindeverwaltung ist doch kein Verschiebebahnhof für Spenden an die Privatwirtschaft!

Nein, die Spende und ihre Annahme durch den Gemeinderat belegt eindeutig, dass die 4 Werbeschilder inklusive der Haltevorrichtungen von der Gemeindeverwaltung gekauft, finanziert und auch installiert wurden. Daran kann es keinen Zweifel geben. Die Gemeinde hat entsprechende Ausgaben getätigt, die man jetzt durch Spenden von Gemeinderatsmitgliedern reduzieren oder sogar vollständig rückgängig machen möchte. Mit diesem Trick versucht sie, davon abzulenken, dass man die Weinköniginnen-Werbetafeln und die Displayvorrichtung unerlaubt und rechtswidrig aus Steuergeldern finanziert hat, denn die rechtliche Problematik dieser dubiosen Vorgänge liegt darin, dass es

  1.  nach § 2 der GemO nicht zu den öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde gehört, Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen von Gewerbetreibenden, deren Organisationen oder Vermarktungsgesellschaften zu finanzieren,
  2. dem Gemeinderat nach § 94 GemO nicht erlaubt ist, Spenden für Zwecke entgegenzunehmen, die nicht zu den öffentlichen Aufgaben einer Gemeinde gehören und
  3. wettbewerbswidrig ist, einer einzelnen Branche Vorteile einzuräumen und andere Branchen und Gewerbetreibende zu benachteiligen.

Gegen diese Verstöße wurde jetzt Beschwerde eingelegt. Ob zusätzlich die Dienstaufsichtsbehörde eingeschaltet wird oder andere, rechtliche Schritte eingeleitet werden, hängt von der Reaktion des Gemeinderates ab. Wir schließen auch nicht aus, dass sich bald auch Spender für die 3 verbliebenen Werbetafeln melden. Dies könnte auch für den Empfang der Weinköniginn in der Burscheune gelten, der vermutlich ebenfalls von der Gemeinde finanziert wurde.

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert