Es führt kein Weg zurück – Nur für die Landwirtschaft.

Wenn Sie nach langer Zeit mal wieder am Ortsringweg oder im Rundling wohnende Bekannte besuchen möchten und dabei mit Ihrem Fahrzeug aus der Bahnhofstraße kommen, dann haben Sie kein Problem. Sie biegen auf die von der Talstraße abzweigende und den Saubach überquerende Verbindungsstraße und gelangen so auf den Ortsringweg. Wenn Sie jedoch nach einem hoffentlich netten Abend bei Ihren Bekannten den gleichen Weg zurückfahren möchten, dann haben Sie ein Problem: Sie kommen nicht mehr durch. Und das liegt nicht an Ihrem Alkoholspiegel.

einfahrt_asphaltwegDenn während die Einfahrt von der Talstraße auf die Verbindungsstraße uneingeschränkt möglich ist, versperrt Ihnen vom Ortsringweg kommend plötzlich ein Durchfahrtsverbot die Weiterfahrt und Sie fragen sich besorgt, ob Sie je wieder nach Hause kommen. Nur Radfahrer und der landwirtschaftliche Verkehr bis 5 t dürfen hier noch durch.

asphaltweg1Sie rätseln sicherlich jetzt darüber, welche Logik hinter solch einer Regelung steckt und ob vielleicht der Bauern- und Winzerverein wieder seine Finger im Spiel gehabt hat: Auf der einen Seite darf man rein, auf der anderen Seite aber nicht mehr zurück. Zur Beurteilung dieser Situation muss man wissen, dass die Verbindungsstraße im Bebauungsplan Hinter Woog/In den acht Morgen „als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (mit der Zweckbestimmung ´Verkehrsberuhigter Bereich`) festgesetzt“ ist, „um diese Trasse als notwendige Verbindungstrasse zu sichern. Gleichzeitig soll die Zweckbestimmung aber gewährleisten, dass hier der motorisierte Verkehr verstärkte Rücksicht auf die in diesem Gebiet zumindest gleichberechtigten Fußgänger und Radfahrer nimmt.“

Die Verbindungsstraße ist also eindeutig als öffentliche Straße ausgewiesen und wurde durch den rechtskräftigen Bebauungsplan auch dem Verkehr gewidmet. Warum dennoch den Bürgerinnen und Bürgern die Durchfahrt vom Ortsringweg aus verboten und nur den Radfahrern und der Landwirtschaft erlaubt ist, weiß kein Mensch. Scheinbar wurde diese Regelung zum Nachteil der Allgemeinheit wieder vom Bauern- und Winzerverein bestimmt. Der kommt vermutlich mit allem und überall durch und erweist sich mittlerweile als größter Hemmschuh bei der Behebung der teilweise chaotischen Verkehrs- und Parkverhältnisse in den beiden alten Ortskernen.

Es hat ja niemand etwas dagegen, dass auch die Interessen dieses Vereines gewahrt werden, allerdings kann der Bauern- und Winzerverein nicht bestimmen, dass die Neuordnung nur im eigenen Interesse und nicht zum Nutzen der Allgemeinheit zu erfolgen hat. Dies gilt auch für die Umgestaltung des Kirchenthing, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit dringender Handlungsbedarf besteht und dem Gemeinderat bereits konstruktive Vorschläge vorliegen, die vermutlich wieder dem Bauern- und Winzerverein nicht passen. Auch das Forum hat zu diesem Thema mehrfach Stellung genommen (siehe hier, hier und hier). Wir sind darauf gespannt, wie der Gemeinderat reagieren und der Bauern- und Winzerverein entscheiden wird.

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