Doll und doller – Posse im Gemeinderat (Teil I).

geldbeutelDas hat man nun davon: Wenn man nicht selbst im Zuschauerbereich der Gemeinderatssitzungen teilnimmt und sich nur auf die Artikel in der AZ Mainz und auf die amtlichen Meldungen im Nachrichtenblatt verlässt, entgeht einem nicht nur die atemberaubende Atmosphäre einer Ratssitzung, sondern auch einiges an Informationen und Hintergründen. Deshalb sollte man an jeder Gemeinderatssitzung persönlich teilnehmen, auch wenn es oftmals schmerzt.

Nachdem in der Einladung zur Sitzung am 04.05.15 mit nur 3 Worten und unter dem Mäntelchen „Freistellung des Ortsbürgermeisters“ die teilweise Arbeitsniederlegung des in seinem Amt überforderten Ortsbürgermeisters auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger verschwiegen wurde, nimmt jetzt in der Niederschrift der Ratssitzung dieses Thema beinahe eine ganze DIN A4 Seite ein.

Erst einmal ist dort vermerkt, dass der überforderte Ortsbürgermeister während der Beratung über diesen Besprechungspunkt im Zuschauerraum Platz nahm und er wegen Befangenheit von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen werden musste. Das große Wort führte dann die Beigeordnete Doll, die als kongeniales Abbild und Sprachrohr des arbeitsunwilligen Ortsbürgermeisters den verzweifelten und untauglichen Versuch startete, eine plausible Begründung für die beantragte Freistellung liefern und sich dabei um Kopf und Kragen redete: „Herr Barth ist nun schon fast ein Jahr im Amt, dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund des hohen Arbeitskommens es notwendig ist, dass der Ortsbürgermeister zusätzlich einen ganzen Tag der ganzen Gemeinde zur Verfügung steht.“

Woher Sie das alles weiß, bleibt das Geheimnis von Frau Doll und ihres Schützlings. Viel bedeutender ist jedoch die Tatsache, dass in dieser Behauptung, die sogar in wörtlicher Wiedergabe angeführt ist, gleich 4 große Lügen stecken:

  1. Es gab und gibt keine besonderen Aufgaben
  2. Es gab und gibt kein höheres Arbeitsaufkommen
  3. Es gab und gibt keine Notwendigkeit für eine Freistellung
  4. Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Ortsbürgermeisters, der Gemeinde zur Verfügung zu stehen

Da will uns jemand etwas weißmachen, was von vorne und bis hinten nicht stimmt. Und im Gegensatz zu Frau Doll können wir das auch belegen:

  1. Sowohl Kutschfahrten mit der Weinkönigin, die Einreichung von hirnrissigen Resolutionen an die „Obrigkeit“ für mehr Polizeieinsatz, als auch Erste-Hilfe Veranstaltungen oder sonstiger Firlefanz gehören nicht zu den Aufgaben eines Ortsbürgermeisters und können nicht zur Begründung eines hohen Arbeitsaufkommens herangezogen werden. Ein Ortsbürgermeister, der sich in Nebensächlichkeiten verliert, hat dafür keinen Anspruch auf Freistellungen.
  2. Es gab und gibt in Stadecken-Elsheim keine ausgewöhnlichen Verwaltungsbedingungen, die ein „hohes Arbeitsaufkommen“ begründen. Im Vergleich zu den Amtszeiten früherer Ortsbürgermeister oder vergleichbarer Gemeinden liegen sogar weniger Projekt an. Auch am Umfang der gesetzlich festgelegten Aufgaben hat sich nichts geändert. Auch soll in diesem Zusammenhang noch einmal daran erinnert werden, dass über 95 % der wichtigsten Verwaltungsaufgaben von den Fachleuten der VG abgewickelt wird.
  3. Ein Ortsbürgermeister muss nicht „einen ganzen Tag der ganzen Gemeinde zur Verfügung“ stehen. Er soll seinem freiwillig übernommenen Amt gerecht werden und die ihm gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen. Das ist alles und mehr wird auch von ihm nicht erwartet. Es lässt sich aus keinem Gesetz ableiten, dass er verpflichtet ist, bei jedem Jubiläum oder rundem Geburtstag uneingeladen und während der Zeit seiner Berufsausübung anwesend zu sein, sich ins obligatorische Foto zu drängen und sich dafür von seiner beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen. Auch das Ehrenamt eines Ortsbürgermeisters besitzt keine Lizenz zum Feiern, und schon gar nicht auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger.

Weiterhin wird von Frau Doll gelogen und behauptet, das nur durch die 25 prozentige Freistellung von Barth „eine ordnungsgemäße Ausübungsmöglichkeit für das Ehrenamt eines Ortsbürgermeister gewehrleistet werden.“ Diese Aussage ist völlig aus der Luft gegriffen und entbehrt jeder Grundlage. Eine solche, abwegige und nicht belegbare Behauptung widerspricht eindeutig der kommunalrechtlichen Definition der Aufgaben und des Amtes eines Ortsbürgermeisters. Denn nach wie vor wird im Kommunalrecht davon ausgegangen, dass die Aufgaben eines Ortsbürgermeisters problemlos in seiner Freizeit wahrgenommen werden können. Nur für Barth soll das auf einmal nicht mehr gelten? Lächerlich! Daran ändern auch die erwähnten „aktuellen Gegebenheiten vor Ort“ nichts, die den nebulösen und falschen Eindruck erwecken, als ob Barth unter besonders erschwerten Verwaltungsbedingungen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. seinen Vergnügen nachgehen müsste, was, wie oben belegt, nachweislich nicht der Fall ist.

Um auch Ihnen eine kleine Atempause zu gönnen und diese ganze kommunalpolitische Posse erst einmal auf sich wirken zu lassen, machen wir jetzt erst einmal einen Schnitt und setzen unsere Berichterstattung erst in einem der nächsten Artikel fort. Allerdings verweisen wir jetzt schon darauf, dass die Schulbehörde Neustadt, eine Abteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier und des Innenministeriums, um Prüfung des Vorgangs auf seine Rechtmäßigkeit gebeten wurden.

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