Doll und doller – Posse im Gemeinderat (Teil II).

geldbeutelÜbergangslos möchten wir jetzt wieder auf die Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 04.05.2015 und auf die Freistellung des überforderten Ortsbürgermeisters zurückkommen, bei der uns Erika Doll bisher einen furiosen Beginn geliefert hat (siehe hier) und, wie sich bald herausstellen wird, auch der eigentliche Gemeinderatsbeschluss noch ein begeisterndes Finale liefern wird.

Erläuternd und bevor es danach zu einem weiteren Höhepunkt der Sitzung kam, wird in der Niederschrift aufgeführt, dass der Verdienstausfall von Barth „gem. § 18 a Abs. 5 GemO von der Gemeinde Stadecken-Elsheim an das Land-Rheinland-Pfalz erstattet“ wird. Wir erwähnen dies nur, weil darüber in dem erwähnten Paragraphen kein einziges Wort steht und wir mittlerweile den Verdacht haben, dass einige Damen und Herren der Verwaltung und des Gemeinderats mit dem Inhalt der Gemeindeordnung noch nie in Berührung gekommen sind. Beruhigend und besänftigend wird dann noch erläutert, dass mit der Übernahme des Verdienstausfalls von Barth für die Gemeinde keine „Pensionsansprüche“ verbunden sind. Da sind wir uns jedoch nicht so sicher und gehen davon aus, dass auch dafür bald eine Lösung im Sinne der überforderten Ortsbürgermeisters gefunden wird.

Für uns unerwartet hat sich dann lt. Niederschrift der Fraktionsvorsitzende der SPD zu Wort gemeldet und zur Freistellung völlig überraschend erklärt, „dass dies erst ab Beginn des neuen Schuljahres zum 01.08.2015 wirksam werden kann.“ Warum, darüber wird nichts gesagt. Wir vermuten aber, dass Herr Goldschmitt als Berufskollege des überforderten Ortsbürgermeisters den Ferienkalender genauesten kennt und ihm plötzlich aufgefallen ist, dass der 01. August am Anfang der großen Ferien liegt und in der Ferienzeit der Freistellungsbedarf von Lehrern am größten ist. Oder haben wir da etwas durcheinander gebracht?

Erwähnt wird auch, was jedoch nicht weiter überrascht, dass die komplette SPD-Fraktion „Im Hinblick auf die große Gemeinde und den Verwaltungsaufwand“ dem „Schritt“ zustimmt. Gut, was soll’s. Aber nach dieser Logik werden dann demnächst ehrenamtlich tätige Ortsbürgermeister in noch größeren Gemeinden vollständig von Ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt und haben „Mehr Zeit für die Gemeinde“. Allerdings hat die SPD nicht bemerkt, welch kleinen Fallstrick ihr der listige Ortsbürgermeister mit dem ausdrücklichen Vermerk in der Niederschrift gelegt hat. Denn wenn, wovon wir ausgehen, die Freistellung des überforderten Ortsbürgermeisters demnächst auf den juristischen Prüfstand kommt, wird sich die SPD-Opposition nicht so leicht aus dieser Zustimmungs-Nummer verabschieden können und sich letztendlich wieder über den Tisch gezogen fühlen.

Höhepunkt des ganzen Durcheinanders ist dann die finale Beschlussfassung, die wie folgt beschrieben wird: „Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Freistellung des Bürgermeisters Herrn Thomas Barth mit einem Viertel seiner wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Erstattung des dadurch entstehenden Dienstausfalls zu.“ Dieser Satz, darauf möchten wir hinweisen, wurde von Herrn Ortsbürgermeister Herrn Thomas Barth autorisiert, wenn nicht sogar selbst formuliert. Und trotzdem stimmt er nur zur Hälfte: Es obliegt nämlich einem Gemeinderat ganz und gar nicht, über die Freistellung eines Ehrenbeamten zu beschließen. Die Freistellung ist eine arbeitsrechtliche Angelegenheit, die nur das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Dienstherr/Arbeigeber betrifft. Für den Beschluss gibt es keine kommunalrechtliche Grundlage und er ist unsinnig. Ebensogut hätte der Gemeinderat auch beschließen können, dass 3 Mal am Tag die Sonne scheint. Ein Gemeinderat hat im Falle einer Freistellung ausschließlich über die Erstattung des Verdienstausfalls zu beraten und zu beschließen, mehr ist nicht.

Weiterhin ist es auch nicht Aufgabe eines Gemeinderates, „dem Abschluss der Vereinbarungen über die Einigung der Parteien über die generelle anlassbezogene Freistellung des Herrn Barth gegen seinen Dienstherrn“ zuzustimmen. Auch dieser Beschluss, der für uns etwas verwirrt klingt, entbehrt jeder Rechtsgrundlage und ist unsinnig. Und was mit einer „generellen anlassbezogenen Freistellung“ gemeint sein soll, das weiß scheinbar nur der Herr Ortsbürgermeister, Herr Thomas Barth.

Haben Sie es bemerkt? Ja, wir sind mittlerweile durch die Beschreibung der Posse ein bisschen erschöpft. Wir belassen es jetzt dabei und gönnen Ihnen und uns erst einmal eine Pause. Jeder sollte sich seine eigene Meinung bilden und die Entscheidung der übergeordneten Behörden abwarten.

Ach so, bevor wir es vergessen: Nächster Besprechungspunkt in der dramatischen Gemeinderatssitzung am 04.05.15 war dann die Verlegung eines Wasserrohres zum Vereinsheim des Angler- und Sportvereins.

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