Richtigstellung zum Beitrag „Ehrenamt, Freistellung und Verdienstausfall eines Ortsbürgermeisters – Tricks & Trug (Teil II).“ vom 20.05.2015.

Die Behauptung des Forum Stadecken-Elsheim, dass Ortsbürgermeister Barth mit seinem Dienstherrn/Arbeitgeber im Zusammenhang mit seiner Freistellung einen neuen Arbeitsvertrag mit einer um 25 % reduzierten Arbeitszeit als Lehrer an einer Alzeyer Schule abgeschlossen hat, ist nicht richtig. Richtig ist, dass Ortsbürgermeister Barth mit seinem Dienstherrn/Arbeitgeber im Zusammenhang mit seiner Freistellung eine Vereinbarung über eine um 25 % reduzierte Arbeitszeit als Lehrer an einer Alzeyer Schule getroffen hat.

Die Behauptung des Forum Stadecken-Elsheim, dass Ortsbürgermeister Barth bei seinen Bemühungen, seine wöchentliche Arbeitszeit als Lehrer an einer Alzeyer Schule um 25 % zu reduzieren, für diesen Zeitraum freigestellt zu werden und ihm den dadurch entstanden Verdienstausfall durch die Gemeindekasse zu erstatten, gegen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, ist nicht richtig. Richtig ist, dass Ortsbürgermeister Barth bei seinen Bemühungen, seine wöchentliche Arbeitszeit als Lehrer an einer Alzeyer Schule um 25 % zu reduzieren, für diesen Zeitraum freigestellt zu werden und ihm den dadurch entstanden Verdienstausfall durch die Gemeindekasse zu erstatten, nicht gegen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.

Sollte bei der Darstellung des Forum Stadecken-Elsheim über die Vereinbarung zwischen Ortsbürgermeister Barth und seinem Dienstherrn, die Arbeitszeit von Ortsbürgermeister Barth um 25 % zu verkürzen und ihn für diesen Zeitraum als Lehrer an einer Alzeyer Schule freizustellen, als auch bei der Berichterstattung des Forum Stadecken-Elsheim über die Vorbereitung, die Beratung und den Beschluss des Gemeinderates von Stadecken-Elsheim in seiner Sitzung am 04. Mai 2015, den durch die zwischen Ortsbürgermeister Barth und seinem Dienstherrn/Arbeitgeber vereinbarte Freistellung bedingten Verdienstausfall von 25 % des Arbeitseinkommens von Ortsbürgermeister Bart aus der Gemeindekasse zu zahlen, der Eindruck entstanden sein, insbesondere durch die Verwendung des Begriffs „Hintertüre„, dass Ortsbürgermeister, Barth gesetz- und rechtswidrig gehandelt hat, so war dies vom Forum Stadecken-Elsheim weder gewollt noch beabsichtigt.

Das Forum Stadecken-Elsheim weist darauf hin, dass weder aus der Einladung, der Beschlussvorlage noch aus der Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 04.05.2015 hervorgeht, dass der Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls durch die Freistellung von Ortsbürgermeister Barth von 25 % seiner Arbeitszeit als Lehrer an einer Alzeyer Schule nicht von Ortsbürgermeister Barth gestellt wurde. Das Forum Stadecken-Elsheim bleibt deshalb bei seiner Behauptung, dass der Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls durch die Freistellung von Ortsbürgermeister Barth von 25 % seiner Arbeitszeit als Lehrer an einer Alzeyer Schule von Ortsbürgermeister Barth gestellt wurde.

Das Forum Stadecken-Elsheim weist auch darauf hin, dass die vom Gemeinderat beschlossene Erstattung des Verdienstausfalls von Ortsbürgermeister Barth von der Gemeinde bzw. aus der Gemeindekasse finanziert werden muss. Dafür wurden extra Finanzmittel in den Gemeindehaushalt eingestellt. Das Forum Stadecken-Elsheim bleibt deshalb bei seiner Behauptung, dass mit dem Antrag auf Erstattung auch die Forderung verbunden ist, dass die Bürgerinnen und Bürger den Einkommensverlust von Ortsbürgermeister Barth, bezahlen müssen.

Das Forum Stadecken-Elsheim weist weiterhin darauf hin, dass es in seiner Berichterstattung nicht verpflichtet ist, falsche, fehlerhafte oder irreführende Informationen und Aussagen der Gemeindeverwaltung zu negieren, zu kommentieren oder gar richtigzustellen. Ebenfalls ist das Forum nicht verpflichtet, über verwaltungsinterne Vorgänge Abläufe zu berichten.

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3 Gedanken zu „Richtigstellung zum Beitrag „Ehrenamt, Freistellung und Verdienstausfall eines Ortsbürgermeisters – Tricks & Trug (Teil II).“ vom 20.05.2015.“

  1. Juristisch gesehen wird sehrwohl zwischen einem Arbeitsvertrag und einer Vereinbarung unterschieden. Faktisch macht das aber keinen Unterschied: eine Arbeitszeit soll um 25% reduziert werden.

    Mir persönlich ist es auch egal, mit welcher Begründung der Bürgermeister den Verdienstausfall rechtfertigt. In jedem Fall finde ich dieses Vorgehen dem juristendeutsch entsprechend sittenwidrig.

  2. Es ist einfach nur peinlich, wie hier versucht wird, bestimmte Vorgänge zu skandalisieren.
    Und dann die Sachen so drehen zu wollen, dass andere für die Fehlinformationen verantwortlich sind.

    1. Bitte bleiben Sie bei den Tatsachen. Das Forum hat in diesem Beitrag weder explicit noch im Kontext von „Fehlinformationen“ durch andere gesprochen.

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