Sprechstunde des Ortsbürgermeisters – Barth lernt dazu.

Als wir heute im Nachrichtenblatt die Überschrift „Sprechstunde des Bürgermeisters“ gelesen haben, hat sich autosuggestiv, ohne dass wir überhaupt etwas dagegen tun konnten, sofort die imaginäre Ergänzung „…fällt aus“ in unser Gehirn eingebrannt. An diese Überschrift hatten wir uns nämlich gewöhnt. Wir haben deshalb zwei Mal hingucken müssen und dann festgestellt, dass die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters am 08.06.2015 (Sind eigentlich noch Pfingstferien?) wieder einmal vom überforderten Amtsinhaber nicht wahrgenommen werden kann, aber nicht ausfällt.

Denn anstatt und wie in der Vergangenheit üblich, die Sprechstunde komplett ausfallen zu lassen, den Bürgerinnen und Bürgern nicht zur Verfügung zu stehen und keine „Zeit für die Gemeinde“ zu haben, lässt er sich dieses Mal durch die 1. Beigeordnete Erika Doll vertreten. Offensichtlich hat Barth jetzt verstanden, dass es nicht die Aufgabe von „Heino“ Strutz, „Minnesänger“ Ruf und „Helene“ Doll ist, bei Fastnachtsveranstaltungen aufzutreten, sondern dass Beigeordnete nach § 50 der Gemeindeordnung dazu da sind, einen Ortsbürgermeister bei dessen Verhinderung zu vertreten.

Aber stellt sich Ihnen nicht auch die Frage, warum Barth, wie kaum ein Ortsbürgermeister in Stadecken-Elsheim zuvor, so häufig seine Sprechstunde hat ausfallen lassen oder, wie jetzt, nicht an ihr teilnehmen kann? Wissen Sie noch, wie oft wir nach den Gründen dafür gefragt und nie eine Antwort gefunden haben? Heute wissen wir mehr oder, um es einmal in einem unverfänglichen Juristen-Deutsch zu sagen, wir haben da eine Vermutung, die wir durch nichts beweisen können, die jedoch für uns nicht von der Hand zu weisen ist.

Denn kurz nach Beginn seiner Amtszeit hat der überforderte Ortsbürgermeister Barth seine Sprechstunde am Montag und Mittwoch auf den frühschlafenden Zeitraum zwischen 15:30 und 17:00 gelegt. Das ist allerdings keine Vermutung, sondern ein Faktum und juristisch unanfechtbar. Wir haben uns schon damals gefragt, warum die Sprechstunde so früh, warum dieser Zeitpunkt ohne Rücksicht auf die Arbeitszeiten der berufstätigen Bevölkerung festgelegt wurde oder ob er nur darauf ausgelegt war, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger vom Rathaus fernzuhalten. Kein anderer Ortsbürgermeister in der der VG hat seine Sprechstunden auf einen so frühen Termin gelegt.

Heute vermuten wir und schließen wegen der Vorgänge in den vergangenen Wochen nicht mehr aus, dass der überforderte Ortsbürgermeister seine Sprechstunden bewusst auf einen so frühen Termin gelegt hat, obwohl er von vornherein und genau wusste, und jetzt halten Sie sich bitte fest, dass er aufgrund seiner beruflichen Verpflichtungen als Lehrer an einer Alzeyer Schule diese Termine selbst nicht einhalten konnte. Das ist nur eine Vermutung. Oder, um diese Vermutung noch einmal anders zu formulieren: Da bis heute die Bürgerinnen und Bürger nicht darüber informiert wurden und es auch nicht aus der Beschlussvorlage zum Antrag oder dem Protokoll der Gemeinderatssitzung hervorgeht, aus welchen Gründen und für welche, mit seinem Amt verbundenen Aufgaben, es erforderlich ist, diese zu keinem anderen Zeitpunkt als während seiner angesetzten Pflichtstunden als Lehrer durchzuführen, können wir nicht ausschließen, dass es zwischen dem außergewöhnlich frühen Zeitpunkt der Sprechstunde des Ortsbürgermeisters in Stadecken-Elsheim und der Freistellung des überforderten Ortsbürgermeisters einen logischen Zusammenhang gibt. Dazu werden Ortsbürgermeister Barth und der Gemeinderat noch Stellung nehmen müssen.

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