Ausflug der Senioren – „Rheinhessen-Frühstück“ mit dem Ortsbürgermeister.

Mit Freude haben wir heute in der AZ-Mainz gelesen, dass die Gemeindeverwaltung einen Senioren-Ausflug organisiert hat und die älteren Menschen unserer Ortsgemeinde am 23. Juni 15 eine Busfahrt in das sehenswerte Bad Kissingen unternehmen. Mit von der Partie ist, obwohl vom Seniorenalter noch weit entfernt, auch der junge Ortsbürgermeister, der schon auf der Hinfahrt und an einem „Überraschungsplatz im nördlichen Spessart“ die Reisegruppe zur einem „Rheinhessischen Frühstück“ einladen möchte.

Nun ist es ja löblich, dass sich die Gemeindeverwaltung auch mal um das Wohl der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger kümmert, warum aber der junge Ortsbürgermeister plötzlich mit von der Partie sein und an dem geplanten Ausflug teilnehmen soll, ist für uns schlicht und einfach unbegreiflich. Es mag ja sein, dass er auf dieser Reise uns nicht bekannte Talente als Reisebegleiter, Fremdenführer oder Seniorenbetreuer einbringen möchte, aber als Ortsbürgermeister ist es einfach nicht seine Aufgabe, ältere Menschen auf einem ganztägigen Ausflug zu begleiten und dabei zu einem Frühstück einzuladen. Er hat dort als Ortsbürgermeister einfach nichts zu suchen und scheinbar hat er immer noch nicht begriffen, dass solche „Vergnügungen“ nicht zu den Aufgaben eines Ortsbürgermeisters gehören. Genauso wenig wie Kutschfahrten mit einer Weinkönigin, die Veranstaltung von Erste-Hilfe-Kursen, Sicherheitstrainings oder das Einbringen von „Resolutionen“ für mehr Polizeipräsenz in der Ortsgemeinde.

Wir betonen dies noch einmal und auch im Hinblick darauf, das der überforderte Ortsbürgermeister gerade jetzt erst mit seinem Dienstherrn eine Freistellung von 25 % seiner wöchentlichen Arbeitszeit als Lehrer an einer Schule in Alzey vereinbart hat, die von der Schulaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion jetzt überprüft wird. Denn, so sagt es die Rechtsprechung, wer seine Zeit im Ehrenamt mit Nichtigkeiten und unnötigen Aktivitäten verplempert, wer seine Aufgaben als Ortsbürgermeister nicht effizient zu managen weiß, wer als Lehrer nicht den Nachweis erbringen kann, dass notwendige Aufgaben eines Ortsbürgermeisters unvermeidbar und nur während der Zeit seiner beruflichen Tätigkeit bzw. seiner Pflichtunterrichtsstunden ausgeübt werden können, der erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen für eine Freistellung nicht.

Deshalb appellieren wir an den jungen Ortsbürgermeister: Lassen die Seniorinnen und Senioren unserer Ortsgemeinde mit dem Seniorenbetreuer Eberhardt Rathgeb eine vergnügliche Reise machen und einen interessanten Tag in Bad Kissingen verbringen. Gehen Sie stattdessen Ihrer beruflichen Tätigkeit als Lehrer nach und kümmern Sie sich um die Ausbildung und das schulische Wohl der Ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Und sollten Sie am Ausflugs-Dienstag keiner Ihrer Pflichtunterrichtsstunden in Ihrer Schule nachkommen müssen, dann überlegen Sie sich in dieser freien Zeit und in Anlehnung an das von Herrn Ex-Ortsbürgermeister Hermann Müller immer wieder strapazierte Kennedy-Zitat, „was Sie für die Ortgemeinde tun können.“

Unsere Seniorinnen und Senioren sind bei Herrn Rathgeb in guten Händen. Es wird Sie am 23. Juni bei der Seniorenfahrt nach Bad Kissingen kein Mensch vermissen.

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