Barth bleibt Beweise schuldig – Anspruchsvoraussetzungen auf Freistellung nicht erfüllt.

geldbeutelUm es noch einmal mit aller Deutlichkeit zu sagen: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.05.15 die Voraussetzungen für den Anspruch des überforderten Ortsbürgermeisters auf eine 25-prozentige Erstattung seines Verdienstausfalls nicht überprüft und trotzdem beschlossen, die Kosten aus der Gemeindekasse zu begleichen und die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde für den Verdienstausfall zahlen zu lassen. Dies geht eindeutig aus der Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung hervor (siehe hier). Der Beschluss des Gemeinderates ist damit rechtswidrig und wäre deshalb aufzuheben.

Herr Barth hat bis heute noch nicht den Beweis erbracht, dass er die Voraussetzungen des § 18 Absatz 4 der GemO erfüllt und er Anspruch auf Ersatz eines Verdienstausfalls hat. Doch anstatt den Beschluss auszusetzen und die Bürgerinnen und Bürger über die wahren Vorgänge aufzuklären, rührt die Verwaltung jetzt kräftig Beton an und mauert sich ein. Aus ihrer Sicht sicherlich auch aus gutem Grund. Denn es gilt nachzuweisen und den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum der junge Ortsbürgermeister sich bereits nach einem Jahr in seinem Amt überfordert fühlt und sich deshalb auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger zu 25 % von seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer an einer Alzeyer Schule freistellen lässt – einfach so und scheinbar nach Gutdünken. Weder aus der Beschlussvorlage noch aus der Niederschrift der Ratssitzung lässt sich erkennen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Ersatz des Verdienstausfalls von 25 Prozent geprüft wurden und erfüllt sind.

Auf Fragen müssen aber Antworten gegeben werden. Die Verwaltung wurde deshalb jetzt noch einmal aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Für die Durchführung welcher, gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben eines Ortsbürgermeisters möchte Thomas Barth von seinem Dienstherrn freigestellt werden?
  2. Welche Gründe werden von Herrn Barth angeführt, dass er wesentliche Aufgaben seines Mandats als Ortsbürgermeister ausschließlich und nur während der Ausübung seiner Pflichtstunden als Lehrer durchführen kann und es keine Möglichkeit gibt, diese ehrenamtlichen Aufgaben zu einem anderen Zeitpunkt bzw. in seiner Freizeit wahrzunehmen?
  3. Welche Gründe wurden von Herrn Barth angeführt, ihm nicht nur den Verdienstausfall für eine einmalige, sondern für eine fortdauernde und unbefristete Freistellung zu ersetzen?
  4. Sind beim Beschluss des Gemeinderates über den Ersatz des Verdienstausfalls die Urteile von diversen Verwaltungsrichten über die Freistellungseinschränkungen von Lehrern berücksichtigt worden?

Die Verwaltung ist darüber informiert worden, dass die Beantwortung der Fragen im öffentlichen Interesse liegt und die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, Kenntnisse über die Gründe für die Freistellung von Herrn Barth zu erlangen. Nicht der Hinweis auf den gesetzliche garantierten Anspruch, sondern der Nachweis der Voraussetzungen für einen solchen Anspruch ist dafür notwendig.

Um nicht weiter mit verschleiernden und ausweichenden Antworten hingehalten zu werden, wurde der Verwaltung außerdem mitgeteilt, dass bei Nicht-Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Beantwortungsfrist beim Verwaltungsgericht Mainz Klage auf Auskunft eingereicht wird. Wir hoffen, dass sich die Verwaltung endlich bewegt und den Bürgerinnen und Bürgern reinen, rheinhessischen Wein einschenkt.

Print Friendly, PDF & Email

Ein Gedanke zu „Barth bleibt Beweise schuldig – Anspruchsvoraussetzungen auf Freistellung nicht erfüllt.“

  1. Von den letzten beiden Vorsitzenden der Partei mit dem C wird und wurde ja trefflich praktiziert, wie man brenzliche Situationen einfach schweigsam aussitzt. Es ist traurig, dass diese Praxis bis in die unterste politische Ebene gleichermaßen verfolgt wird. Leider scheint man in diesen Landen jede Info einklagen zu müssen.
    Demokratie stelle ich mir eigentlich anders vor.

Kommentare sind geschlossen.