Es geht lustig weiter – Weiterer Verstoß gegen die Geschäftsordnung!

handschlagInteressenkonflikte bei der Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat scheinen den „überforderten“ Ortsbürgermeister und Vorsitzenden des Gemeinderates herzlich wenig zu stören (siehe hier). So lässt er jetzt in den Ratssitzungen vermehrt und gesetzeswidrig Gemeinderatsmitglieder mitberaten und mitbeschließen, bei denen zweifelsfrei Konflikte zwischen den allgemeinen Interessen und den persönlichen Anliegen dieser Ratsmitglieder vorliegen könnten. Das aber ist nach § 9 der Geschäftsordnung verboten und die so gefassten Beschlüsse müssen nach & 42 der GemO aufgehoben werden.

Zwar ist jedes Ratsmitglied angehalten, von sich aus etwaige Interessenkonflikte zu melden und bei der Beratung und Beschlussfassung eines solchen Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal zu verlassen, aber die meisten Mitglieder wissen dies nicht einmal, wollen es nicht wissen oder hoffen schlicht und einfach, dass es der Vorsitzende oder auch sonst keiner merkt. Der blauäugige Vorsitzende im Gemeinderat „unserer liebens- und lebenswerten Gemeinde“ merkt dann auch meist nichts und so wird dann lustig vor sich hin beraten und her beschlossen und unverfroren das politische Reinheits- und  Sauberkeitsgebot mißachtet.

Wer allerdings Böses dabei denkt, könnte hinter dieser Methode auch Absicht und Vorsatz vermuten. Stellen Sie sich einmal vor, es geht im Gemeinderat wieder einmal um einen Tagesordnungspunkt, der die Interessen der Weinbauern in unserer Gemeinde betrifft – was ja relativ häufig passiert. Demnach dürften allein 7 Ratsmitglieder bei Beratung und Beschluss dieses Tagesordnungspunktes nicht mitwirken und müssten den Sitzungssaal verlassen. 6 dieser 7 Ratsmitglieder sitzen in der CDU-Fraktion und repräsentieren dort 2/3 der gesamten Fraktion, die insgesamt aus 9 Mitgliedern besteht.

Stellen Sie sich jetzt einmal weiter vor, es gäbe mit der SPD-Fraktion im Gemeinderat so eine Art konstruktive Opposition oder sogar einen Hauch von demokratischer Kontrolle, dann hätte die SPD-Fraktion, bei allen Beschlüssen, die die Interessen der Weinbauern tangieren, mit 9:4 Stimmen die absolute Mehrheit im Gemeinderat und könnte über Jahre hinweg alles blockieren, was unsere Weinbauern betrifft. Dies ist zwar primär nicht Sinn und Aufgabe einer Fraktion, aber zumindest könnte doch diese Art von demokratisch gewolltem Verhalten eine Reihe rechtswidriger Beschlüsse im Gemeinderat vermieden werden.

Wie etwa im folgenden Fall: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 eine Stellungnahme zur 8. Änderung des FNP 2015, hier: „Ausweisung eines Baugebiets ‚Schwalbenruh‘“ beschlossen. Da bei der geplanten Ausweisung dieses Baugebietes für die Gemeinderatsmitglieder Ellen Willersinn und Heiko Horst ein Interessenkonflikt besteht, hätten diese beiden Ratsmitglieder bei Beratung und Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken dürfen. Haben Sie aber dennoch. Dies ist ein erneuter Verstoß gegen § 9 der Geschäftsordnung, der vom „überforderten“ Oertsbürgermeister bewusst zugelassen oder nicht erkannt wurde. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wurde deshalb aufgefordert, gemäß § 42 GemO den rechtswidrig gefassten Beschluss auszusetzen.

Print Friendly, PDF & Email

2 Gedanken zu „Es geht lustig weiter – Weiterer Verstoß gegen die Geschäftsordnung!“

  1. „Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wurde deshalb aufgefordert, gemäß § 42 GemO den rechtswidrig gefassten Beschluss auszusetzen.“

    Da auch in Bezug auf einen gleichgerichteten Kommentar vom 09.02.2016 keine Reaktion seitens des Bürgermeisters der VG erfolgt scheint, muss man davon ausgehen, dass er absichtlich derart viel Zeit verstreichen lässt, bis „vollendete Tatsachen“ geschaffen sind. Dann erhält er vielleicht höchstenfalls eine Rüge – aber das Ziel des Ortsgemeinderats ist erreicht.

    1. Das geht etwas anders: Der VG-Bürgermeister wurde aufgefordert, den Sachverhalt zu prüfen. Ist er der Meinung, dass der Beschluss rechtwidrig ist, wovon in unseren Fällen zu 100 Prozent auszugehen ist, fordert er den Ortsbürgermeister auf, den Beschluss nach & 42 der Gemeindeordnung auszusetzten. Der Ortsbürgermeister ist dann gehalten, einen Tagessordnungspunkt „Aussetzung des Beschluss XY“ auf die Tageordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen. Der Gemeinderat hat dann über die Aussetzung zu beschließen. Tut er das nicht, kann die VG bzw. die Kommunalaufsicht dagegen klagen. Allerdings kann der Gemeinderat in derselben Sitzung den Beschluss noch einmal fassen. Allerdings nur, wenn die Mitglieder mit dem Interessenkonflikt nicht mitstimmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert