Innenministerium prüft Zahlung des Verdienstausfalls an Ortsbürgermeister Barth.

geldbeutelNachdem im Zusammenhang mit der Freistellung  und Zahlung des Verdienstausfalls an Ortsbürgermeister Barth Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde und auch die Kreisverwaltung auf mehrfache Anfragen und Fragen nur ausweichend, inkorrekt und teilweise überhaupt nicht geantwortet haben, wurde jetzt das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz gebeten, die Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses zur Übernahme des  Verdienstausfalls für die Freistellung von Ortsbürgermeister Barth durch die Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen. Über den Vorgang hat das Forum bereits ausführlich  hier, hier, hier, hier und hier berichtet.

Es geht in dem Antrag an das Innenministerium insbesondere darum, zu prüfen, ob Barth die Voraussetzungen für die Anwendung des § 18 Absatz 4 der GemO erfüllt hat. Danach hat jeder ehrenamtlich Tätige ein Recht auf Ersatz seines Verdienstausfalls, wenn er den Nachweis erbringt, dass die Ausübung einer ehrenamtlichen Aufgabe unvermeidbar während der Arbeitszeit durchgeführt werden musste, es keine Möglichkeit gab, diese Aufgabe außerhalb seiner Arbeitszeit auszuüben und deshalb ein Verdienstausfall entstand. Barth hat offensichtlich diesen Nachweis nie erbracht und der Gemeinderat hat die Voraussetzungen für den Ersatz des Verdienstausfalls nie überprüft. Zumindest gibt es dafür keinerlei Belege. Somit ist der Beschluss des Gemeinderates, Barth den Verdienstausfall aus der Gemeindekasse zu finanzieren und durch die Bürgerinnen und Bürger zahlen zu lassen, eindeutig rechtswidrig.

Ansprüche auf Ersatz von Verdienstausfall dürfen auch nur im Einzelfall gewährt werden. Eine Pauschalierung von 25 Prozent des Arbeitseinkommens und, wie im vorliegenden Fall, eine Gewährung über einen Zeitraum von sage und schreibe vier Jahren, widerspricht jeglicher, vernünftiger Rechtsauslegung und entbehrt jeder Grundlage. Noch einmal: Es geht nicht darum, jemandem berechtigte Rechtsansprüche zu verwehren. Es geht ausschließlich darum, sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für den Rechtsanspruch erfüllt sind. Und das ist u. E. hier nicht der Fall.

Unabhängig vom Prüfungsergebnis des Innenministeriums und der sich daraus ergebenen Rechtslage möchten wir aber noch einmal den eigentlichen Skandal deutlich machen. Barth hat in seiner 10-jährigen Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat wie kein anderer die Möglichkeit gehabt, sich vor seiner Kandidatur über das Tätigkeitsgebiet und Aufgabenvolumen eines ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeisters ausführlich zu informieren. Es ist höchst unglaubwürdig, dass Barth die Überforderung im Amt erst nach 10 Monaten gemerkt hat, zumal es keinerlei Indiz für das Vorliegen besonders schwieriger Verwaltungsverhältnisse gab und er als Lehrer relativ flexibel seine Arbeitszeit hätte gestalten können. Sich dann als „überfordert“ hinzustellen, hat schon ein Geschmäckle.

Eher ist zu vermuten, dass er schon vor bzw. mit seiner Wahl geplant hatte, sich frühzeitig und dann auch noch zu unglaublichen 25 Prozent von seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer freistellen und sich den eintretenden Verdienstausfall von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlen zu lassen. Selbstbedienungsmentalität nennt man so etwas, die offensichtlich bereits auf der untersten Verwaltungsebene und schon bei unseren Hobby- und Freizeit-Politikern beginnt. Hätte er dieses Vorhaben den Bürgerinnen und Bürgern vor der Wahl kundgetan, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit und bei dem knappen Wahlausgang nicht zum Ortsbürgermeister gewählt worden. Das ist vermutlich auch der Grund, warum Barth seine Absichten verschwiegen hat. Denn die Bürgerinnen und Bürger hätten mit Sicherheit keinen Kandidaten gewählt, der sich auf ihre Kosten und in jungen Jahren bereits in die soziale Hängematte legt und sein Freizeit-Politiker-Dasein genießt.

Print Friendly, PDF & Email

5 Gedanken zu „Innenministerium prüft Zahlung des Verdienstausfalls an Ortsbürgermeister Barth.“

  1. „Gemeindeverwaltung, Verbandsgemeinde und auch die Kreisverwaltung auf mehrfache Anfragen und Fragen nur ausweichend, inkorrekt und teilweise überhaupt nicht geantwortet“

    Genau diese Vorgehensweisen erzeugen Frust und Verdruss bei den Bürgern. Es kann nicht sein, dass man als Steuerzahler (und damit als Arbeitgeber der Verwaltung) nur über Eskalationen und Gerichtsgänge Informationen erhält. Solche Selbstherrlichkeit sorgt z.B. für Protestwahlen.

    Ich wünsche den Mitarbeitern des Forums weiterhin ein beharrliches Arbeiten und in diesem Fall Erfolg auf Ministerialebene.

    1. Davon können Sie ausgehen. Es wird gerade geprüft, welche weiteren Rechtsmittel bei Bedarf eingesetzt werden können. Wir glauben jedoch, dass das Innenministerium dem lokalen Spuk bald ein Ende machen wird. Das wurde nämlich schon einmal gemacht, als Ex-Ortsbürgermeister Müller die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderates auf den St. Nimmerleinstag verschieben wollte und dies durch das Innenministerium unterbunden wurde.

  2. … und dazu kommt noch, dass die Gemeinde erhebliche Schulden aufgenommen hat, man könnte deshalb zu dem Schluss kommen, dass Herr Barth sich seinen Verdienstausfall auf dem Kreditweg beschafft.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert