Über Geschmack kann man streiten – Nicht aber über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.

muelltonneIIWenn man sich einmal die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Gemeinde für die beiden Ortskerne durchliest, so findet man dort unter § 13 Folgendes: „Das Erscheinungsbild unbebauter Grundstücksflächen darf durch wahllos abgestellte bzw. von der Straße aus einsehbare Mülltonnenstandplätze nicht negativ beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund sind Müll- und andere Wertstoffsammelbehälter so zu platzieren, dass sie zum Straßenraum optisch nicht in Erscheinung treten.“ Das ist eindeutig. Offensichtlich gilt diese Vorschrift jedoch nicht für den Rest der Ortsgemeinde und jeder kann seine Mülltonnen gerade dort hinstellen, wo er will.

So jedenfalls hat man den Eindruck, wenn man auf der Schulstraße an der gerade erst fertiggestellten, gewerblichen Immobilie auf dem ehemaligen Gelände der alten Rheinhessenhalle vorbeifährt und die von Ex-Ortsbürgermeister offenbar in einem Anfall von geistiger Umnachtung als „Mehrgenerationenhaus“ bezeichnet wurde, um damit den scheinheiligen Eindruck zu erwecken, dass es sich bei dem Renditeobjekt um ein gemeindliches Bauvorhaben gehandelt hätte. Mit diesem verwirrenden Begriff hatte er auch versucht, seine unerklärlichen Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen für die Eigentumswohnungen zu begründen.
muelltone_schulstraßeOb zu Fuß oder mit dem Auto, aus beiden Richtungen kommend leuchten einem schon von weitem die in bunten Farben gehaltenen Mülltonnen in der Schulstraße entgegen. Diese befinden sich zwar hinter futuristisch anmutenden und feinlöchrig gehaltenen Edelstahl-Gittern, allerdings geben diese seitlich einen großzügigen Blick auf mindestens zwei unverdeckte Mülltonnen frei, sobald man die Schulstraße passiert. Eine noch bessere und intensivere An- und Aussicht der Tonnen hätte man zukünftig dann, wenn auf Initiative des „überforderten“ Ortsbürgermeister wegen der dort im „Mehrgenerationenhaus“ lebenden Generationen eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden oder es Macher“ Barth gegen alle Widerstände gelingen würde, demnächst die westliche Umgehungsstraße durchzudrücken und die Schulstraße in eine attraktive Fußgängerzone umzuwandeln. Es wird allgemein erwartet, dass der für Bau und Verkehr zuständige Beigeordnete Ruf seine Aktion „Begehung von Straßen“ wieder aufnehmen wird und die dazu notwendigen Voraussetzungen schafft.

Doch Spaß beiseite: Finden Sie diese Mülltonnensichtbarkeitverhinderungskonstruktion, die beinahe die Ausmaße des Louvre-Eingangs in Paris erreicht und uns irgendwie an Schrott-Container einer Schraubenfabrik denken lässt, nicht auch ausgesprochen geschmacklos und designmäßig völlig daneben? Nein? Gut, über Geschmack lässt sich bekanntermaßen streiten. Aber uns stört, dass zum zweiten Mal gegen die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung verstoßen wird, in der nämlich vorgegeben ist, „dass Mülltonnenstandplätze in verdeckter Lage im rückwärtigen oder seitlichen Grundstücksbereich untergebracht werden.“

Davon ist entlang der Schulstraße nichts zu sehen, obwohl dies problemlos beim sogenannten „Mehrgenerationenhaus“ möglich gewesen wäre. Und wissen Sie, was man stattdessen dort vorfindet? Parkplätze, seitlich und rückwärtig! Scheinbar hat die seinerzeitige und unerklärbare Spende des Investors über 12.000,00 Euro an die Gemeinde/KiSEl doch nicht ihre Wirkung verfehlt. Es ist zu hoffen, dass der für Bau und Verkehr zuständige Beigeordnete Ruf bei seiner Aktion „Begehung von Straßen“ die Schulstraße nicht auslässt und sich das ganze Malheur einmal anschaut.

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2 Gedanken zu „Über Geschmack kann man streiten – Nicht aber über die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.“

  1. Ja das sieht schlimm aus. Wer hat das genehmigt? Hier kann mittlerweile jeder machen was er will. Solange die Verwaltung die Augen zumacht. Und das tut sie auch bei ihren Spezies und Buddies. Ist beinah schon wie bei der Eu in Brüssel. Da ist auch keine Demokratie.

  2. Das ist absolut korrekt, das sieht echt fürchterlich aus. Wenn es so ist, dass es in das Gebiet der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung fällt, dann ist das schlicht und ergreifend illegal und mus umgebaut werden. Darum muss sich die Verwaltung kümmern!

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