Gemeindeordnung geändert: Für mehr Transparenz und direkt-demokratische Beteiligung.

paragraf Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist in Rheinland-Pfalz die geänderte Gemeindeordnung in Kraft, die mehr Transparenz in der Kommunalpolitik mit sich bringt und den Bürgerinnen und Bürgern eine direktere und intensivere Beteiligung am politischen Geschehen ermöglicht. Neben der Verringerung von Hürden für Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind jetzt alle Rats- und Ausschusssitzungen des Gemeinderates grundsätzlich öffentlich. Nur wenn die Gefahr besteht, dass durch öffentliche Beratung eines Tagesordnungspunktes das Gemeinwohl gefährdet ist oder schutzwürdige Interessen Einzelner verletzt werden könnten, darf noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt werden. Die Möglichkeit, Themen aus anderen Gründen hinter verschlossenen Türen zu besprechen, entfällt.

Grundsätzlich galt diese Regelung schon immer. Allerdings ist es den ehrenamtlich tätigen Heimlichtuern und Geheimniskrämern immer wieder gelungen, ihnen unangenehme und brisante Angelegenheiten in den nicht-öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung zu verstecken, um ihr eigenes Süppchen zu kochen und den Bürgerinnen und Bürgern wesentliche und wichtige Entscheidungen vorzuenthalten. Stadecken-Elsheim kann davon ein Lied singen. So zum Beispiel von einer Nacht-und Nebel-Aktion, mit der seinerzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen wurde, Ex-Ortsbürgermeister Müller bis zum Ende seiner Dienstzeit monatlich 800,00 € für den Ersatz von Verdienstausfall zu zahlen, obwohl ein konkreter Verdienstausfall nie glaubhaft nachgewiesen wurde. Mit dieser Hinterzimmer-Politik und Geheimnistuerei soll jetzt Schluss sein.

Die geänderte Kommunalordnung geht jetzt sogar so weit,  dass die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Öffentlichkeit unverzüglich bekannt gegeben werden müssen, sofern nicht wieder Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner dem entgegenstehen. Dazu gehören auch die sogenannten „Bauangelegenheiten“, die bisher in unserer Gemeinde komplett unter den Tisch gekehrt wurden. Auch die verschleiernden Begriffe wie „Mitteilungen“, Sonstiges“ und „Verschiedenes“ sind auf der Tagesordnung nicht mehr erlaubt.

Weiterhin dürfen Presse, Funk und andere Medien von einer öffentlichen Ratssitzung Bild- und Tonaufzeichnungen machen und diese auch übertragen, solange dies in der Hauptsatzung geregelt ist. Sogar der Gemeinderat selbst kann von den öffentlichen Sitzungen Bild- und Tonaufzeichnungen erstellen lassen und diese übertragen, wenn alle Mitglieder des Rates zustimmen. Das könnte dem einen oder dem anderen Ratsmitglied doch sehr gelegen kommen. Gut, Bernd Steeg ist nicht mehr im Rat, aber es gibt ja noch genügend andere Selbstdarsteller, die für ihn in die Bresche springen könnten.

Und jetzt lehnen Sie sich für einen Augenblick zurück und stellen Sie sich vor, es läuft über PC-Streaming oder auf WhatsApp die Live-Übertragung einer Stadecken-Elsheimer Gemeinderatssitzung, oder, zeitversetzt und ein paar Tage später, eine Zusammenfassung der interessantesten Szenen eine solchen Veranstaltung auf YouTube. Meinen Sie nicht auch, dass mit solch einer Medieninitiative der Unterhaltungsbranche, insbesondere der regionalen Kabarett- und Komiker-Szene, ein gewaltiger Schlag versetzt werden würde?

Mehr Einwohnerbeteiligung und Mitsprache gibt es jetzt auch beim Gemeindehaushalt. Vor der Beratung durch den Gemeinderat haben die Bürgerinnen und Bürger 2 Wochen lang die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf einer Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zu nehmen und Stellungsnahmen abzugeben. Erst danach darf der Gemeinderat über die Haushaltssatzung entscheiden. Das Forum hat sich diese Neureglung schon jetzt zu Nutze gemacht und den seit 22.08.16 im Internet ausliegenden 1. Nachtragshaushalt 2016 sorgfältig gelesen. Unser nächster Beitrag wird sich mit diesem Nachtragshaushalt, aus dem wieder einer wundersame Dinge zu erkennen sind, ausführlich beschäftigen.

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3 Gedanken zu „Gemeindeordnung geändert: Für mehr Transparenz und direkt-demokratische Beteiligung.“

  1. Im Amtsblatt vom 1 September 2016 ist von dieser Neuregelung nichts zu merken. Dort ist immer noch bei der Barthschen Einladung zur kommenden Gemeinderatssitzung der nichtöffentliche Teil so ,wie er immer war. Offensichtlich hat Herr unser Ortsbürgermeister samt Anhang noch Probleme mit der neuen Transparenzverordnung.
    In diesem Sinne ein schönes Wochenende.

  2. Wir sind ja nicht blauäugig und können das auch nicht ausschließen. Schließlich kennen wir ja unsere Pappenheimer. Es wird aber für diese Damen und Herren schwieriger, zumal wir das genau beobachten werden.

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