Geoportal RLP belegt Rechtswidrigkeit der Grenzmarkierungen auf Gemeindestraßen.

Das für jedermann zugängliche Geoportal RLP bietet auf seinen Liegenschaftskarten die Möglichkeit, Geländemessungen vorzunehmen und Abstände zu ermitteln. Wir haben dies für die von uns kritisierten Grenzmarkierungen in der Altenborngasse und der Talstraße einmal getan und sind dadurch in unserer Annahme bestätigt worden, dass die Markierungen in beiden Bereichen rechtswidrig sind und dort ein Halt- und Parkverbot nicht ausgesprochen werden darf (siehe hier, hier, hier und hier).

In der Altenborngasse steht dem anliegenden Weinbauern zwischen den auf dem Grundstück liegenden Toreinfahrten und der gegenüberliegenden Häuserfront eine mittlere Ein- und Ausfahrtbreite von insgesamt 14,5 m zur Verfügung. Wird gegenüber dem Grundstück ein Fahrzeug mit einer maximalen Breite von 2 m geparkt, verbleiben immer noch satte 12,5 für Ein- und Ausfahrten. Das ist breiter als jede Gemeindestraße. Hinzu kommt, dass schon auf dem Grundstück rangiert werden kann, da das Grundstück offen und nicht eingegrenzt ist.

In der Talstraße wird sogar eine mittlere Breite von 16,5 m gemessen. Zwar liegt das Ein- und Ausfahrtor direkt auf der Grundstücksgrenze, es ist jedoch so breit, dass auch hier ebenfalls bereits schon auf dem Grundstück mit dem Rangieren begonnen werden kann. Ein auf der gegenüberliegenden Straßenseite parkendes Fahrzeug stellt in keinem Fall eine Behinderung dar und ist weit von einem Verstoß gegen den § 12, Absatz 3, Satz 3 der StVO entfernt. Diese Grenzmarkierung ist, wie vermutlich noch viele weitere Markierungen in der Ortsgemeinde, ebenfalls rechtswidrig.

Falls Sie sich in Ihrem Anliegerbereich durch rechtswidrig angebrachte Verkehrszeichen und Grenzmarkierung gestört und in Ihren Rechten eingeschränkt fühlen, geben Sie unter
http://www.geoportal.rlp.de/portal/karten.html?WMC=11721 Stadecken-Elsheim ein und messen Sie nach. Wenn die Rechtswidrig gegeben ist, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung und fordern Sie sie auf, die Grenzmarkierung oder auch sonstigen Unfug zu entfernen.
Den gleichen Ratschlag geben wir auch dem für Bau und Verkehr verantwortlichen Beigeordneten Ruf, damit er bei seinen „Begehungen von Straßen“ endlich mal über den von seiner Verwaltung veranstalteten Schwachsinn stolpert.

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