Das stinkt zum Himmel: Gemeinde erschließt Privatgrundstück für 200.000,00 € aus der Gemeindekasse.

Es ist beinahe unglaublich, mit welcher Chuzpe in dieser Ortsgemeinde einzelnen Gruppen und Personen Vorteile zugeschustert werden. Nachdem wir bereits ausführlich über die dubiösen Vorgänge im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Bebauungsplan „Auf der Höll“ berichtet hatten (siehe hier), ist jetzt durch die Offenlegung gemäß BauGB der Entwurf des Bebauungsplan zur Stellungnahme der Bürgerinnen und Bürger einsehbar. Unsere schlimmsten Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten: Unter dem Deckmäntelchen „Ergänzungssatzung Auf der Höll“ oder, noch verschleiernder, „Neuordnung der Zuwegung zum Friedhof“ wurde jetzt der Entwurf eines Bebauungsplans veröffentlicht, durch den ein nicht im Zusammenhang mit der „Neuordnung“ stehendes Privatgrundstück im Außenbereich zum bebaubaren Mischgebiet MI aufgewertet wird und für das von der Gemeinde dann noch die Kosten für die verkehrstechnische Anbindung in Höhe von. 200.000,00 € getragen werden sollen.

Als Zielsetzung im Entwurf des dubiosen Bebauungsplans wird angegeben, dass die Gemeinde Stadecken-Elsheim beabsichtigt, „in Stadecken die Zufahrt zum Friedhof neu zu ordnen.“ So weit, so GutAllerdings ist in der textlichen Festsetzung – Begründung – Anlass und Zielsetzung – des BBPlans kein Wort darüber zu finden, aus welchen Gründen die „Neuordnung der Zuwegung“ vorgenommen werden oder wie sie einmal aussehen soll. Eine verbindliche Begründung fehlt also. Nur anhand einer flüchtig erstellten Planzeichnung und erst mit 300-prozentiger Vergrößerung ist zu erahnen, dass ab der Portstraße, direkt entlang der Hausfront des Restaurants „Kronenhof“ und in dem gegenüber liegenden Bereich des aktuellen Friedhofswegs, die Gemeinde einen sogenannten „Verkehrsberuhigten Bereich“ schaffen möchte, in dem sich 15 Parkplätze befinden sollen. Dazwischen führt der Weg zum Friedhof.

Abgesehen davon, das das Gelände diese Anzahl von Parkplätzen überhaupt nicht hergibt, stellt sich die Frage, von wem diese Parkplätze zukünftig genutzt werden sollen. Es sollte jedem klar zu sein, dass diese Plätze, die ja weitestgehend nur die jetzigen Privatparkplätze des Kronenhofs ersetzen, auch wieder für die Gäste des immer gut besuchten Restaurants vorgesehen sind. Die Besucher des Friedhofs, für die ja die neue „Zuwegung“ geschaffen sein soll, dürfen sich dann nach wie vor auf der Portstraße tummeln, wo die Gemeinde in besonderem Maße widerrechtlich angelegte Halt- und Parkverbotszonen eingerichtet hat.

Welche Vorteile die „Neuordnung der Zuwegung zum Friedhof“ den Bürgerinnen und Bürgern bringen soll, ist auch im oberen Bereich der Zuwegung im Bebauungsplan nicht erkennbar. Bis auf eine minimale Verlängerung und Verbreiterung des bestehenden Weges ist sind dort keine Maßnahme zu sehen, die die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordern würde. Am Allerwenigsten ist zu erkennen, warum das neben der Zuwegung im Außenbereich liegende private Flurstück 500/4 zum Mischgebiet aufgewertet werden muss. Das ist geradezu grotesk. Zwischen der Neuordnung der Zuwegung und der Aufwertung des privaten Flurstücks 500/4 in ein Mischgebiet gibt es keinen erkennbar zwingenden Zusammenhang. Die minimale Verlängerung und Verbreiterung des Friedhofweges im oberen Bereich könnte problemlos auch auf dem bestehenden Friedhofsgelände vorgenommen werden. Was hat also das eine mit dem anderen zu tun?

Trotzdem ist in der textlichen Begründung des Bebauungsplans beinahe ausschließlich von der Umwandlung des privaten Flurstücks in ein aufgewertetes Bau-Mischgebiet MI die Rede – geradeso, als ob nicht die Neuordnung der Zuwegung zum Friedhof, sondern die Privatinteressen des Grundstückseigentümers ursächlich für die Aufstellung des Bebauungsplans wären. Da wird wahrheitswidrig darauf hingewiesen, dass der jetzige Friedhofsweg im Außenbereich liege und deshalb für die Neuordnung eine Ergänzungssatzung notwendig sei. Das ist falsch. Nur ein kleiner Teil des Friedhofsweg liegt im Außenbereich. Die Neuordnung des Friedhofswegs könnte deshalb auch ohne eine Ergänzungssatzung und ohne Umwandlung des privaten Flurstücks 500/4 in ein Mischgebiet erfolgen.

Die Zufahrt zum Friedhof, so ist in der Begründung zu lesen, soll „primär“ über das gemeindliche Flurstück 500/9 gesichert werden – das ist der aktuelle Weg zum Friedhof. Das wird auch nach wie vor so sein. Spannend wird es dann allerdings, wenn in der textlichen Begründung wahrheitswidrig behauptet wird, dass mit der Zuwegung das rückwärtig anliegende Flurstück 500/4 erschlossen worden sei. Das ist eine glatte Lüge. Die Erschließung hat nichts mit der Zufahrt zu tun. Das Flurstück 500/4 liegt in oberen Bereich des Friedhofswegs und wird nicht durch den Friedhofsweg, sondern nur dadurch verkehrstechnisch erschlossen, dass der Hof/die aktuellen Parkplätze des Kronenhofs zum öffentlichen Straßenbereich erklärt werden und das Flurstück 500/4 in seinem unteren Bereich an diesen Bereich grenzt. Nur dadurch erfolgt die Erschließung, die dann auch noch mit über 200.000 Euro von der Gemeinde finanziert werden soll. Mit keinem Wort wird auch erwähnt, dass für den vorgesehen öffentlichen Bereich Teil des Flurstücks 499/6 aufgekauft werden müssen.

Absurd und beinahe skandalös wird es jedoch dann, wenn noch behauptet wird, dass die Umwandlung des Grundstücks in ein hochwertiges Mischgebiet zur Vermeidung einer ungeordneten Entwicklung und zur Nutzung von Baulandpotenzial im Außenbereich erfolgen soll. Das ist schon eine dreiste Argumentation. Nach dieser Logik müsste jedes Flurstück im Außenbereich, das an ein Bebauungsgebiet grenzt, zum Wohn- und Mischgebiet aufgewertet werden. Dabei ist es gerade der Außenbereich, der vom BauGB gegen eine Bebauung bzw. ungeordnete Entwicklung geschützt wird. Unglaublich, mit welchen Methoden die Bürgerinnen und Bürger für dumm verkauft werden sollen.

Für uns steht fest, dass die „Neuordnung der Zuwegung zum Friedhof“ für die Bürgerinnen und Bürger der ‚Gemeinde mit keinem Vorteil verbunden ist nur dazu dient, das im Außenbereich liegende, private Flurstück 500/4 durch Umwandlung in ein Bau-Mischgebiet aufzuwerten (geschätzte Wertsteigerung: 320.000,00 €), die dafür notwendigen Erschließungskosten in Höhe von 200.000 Euro auf die Gemeinde abzuwälzen und für das Restaurant Kronenhof im öffentlichen Bereich mehr Parkplätze zu schaffen. Dafür spricht auch ein sogenannter „Infrastruktur und Wertabschöpfungsbeitrag“ in Höhe von € 42.000, den der Grundstücksbesitzer bereits an die Gemeinde gezahlt hat. Bis heute und trotz Anfrage hat die Gemeindeverwaltung zu diesem seltsamen Vorgang keine Stellung bezogen und nicht erklärt, weshalb diese Zahlung geleistet und welche Gegenleistung dafür erbracht wurde.

Wir sind weit davon entfernt, von Mafia-Methoden, Korruption oder anderen Durchstechereien zu reden, aber was unter der Ägide des nebenberuflich tätigen Ortsbürgermeisters Barth in dieser Gemeinde passiert, stimmt uns schon recht nachdenklich. Das alles stinkt zum Himmel. Natürlich ist daran auch der Gemeinderat beteiligt. Deshalb werden die hier vorgebrachten Argumente und Bedenken auch als Stellungnahme zur Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans der VG Nieder-Olm vorgelegt. Dies gibt auch dem Gemeinderat noch einmal die Möglichkeit, über die seltsamen Vorgänge noch einmal nachzudenken und seine Entscheidung zu revidieren.

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2 Gedanken zu „Das stinkt zum Himmel: Gemeinde erschließt Privatgrundstück für 200.000,00 € aus der Gemeindekasse.“

  1. Prima, jetzt muss ich sie mal ausdrücklich loben! Wenn Ihre Argumentationen vom Gemeinderat gelesen werden, rsp. bekannt werden durch Ihre Stellungname zur Offenlegung, wird die Mehrheit im GR bestimmt merken, dass sie hinters Licht geführt worden sind. Bleibt nur zu hoffen, dass dann das Ganze noch rückgängig gemacht werden kann.

    1. Dass wir ausgerechnet von Ihnen Lob bekommen, ehrt uns. Sie sehen also, dass wir ab und zu mal etwas Ahnung haben, gut informiert sind, keinen Blödsinn reden und keine Dumpfbacken sind.
      Über die Reaktion auf unsere Stellungnahme werden wir natürlich auch berichten. Schon jetzt steht fest, dass in der kommenden Gemeinderatssitzung der Bebauungsplan nicht verabschiedet wird.

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