„Osterferien!“

Unter dieser verschleiernden Überschrift hat Ortsbürgermeister Thomas Barth jetzt amtlich bekanntgegeben, dass er seine Sprechstunden als Ortsbürgermeister während der gesamten Osterferien ausfallen lässt, weil er sich in Urlaub befindet. Natürlich hat auch beamteter Lehrer und ehrenamtlich tätiger Ortsbürgermeister das Recht, in den Osterferien mal in den Urlaub zu gehen. Allerdings ist dann nicht nachvollziehbar, warum er für diese arbeitsfreie Urlaubszeit einen Verdienstausfall reklamiert, wo er in diesem Zeitraum doch weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht noch die Aufgaben eines ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeisters wahrnimmt. Warum sich Barth dennoch einen Verdienstausfall von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlen lässt, darüber darf gerätselt werden.

Das rheinland-pfälzische Ministerium des Inneren und für Sport hat auf Anfrage noch einmal zu dem gesamten Vorgang Stellung genommen und auf die Zuständigkeit der nachgeordneten Behörden hingewiesen. Es wird jetzt geprüft, welche privat- und verwaltungsrechtliche Schritte möglich sind, um Licht in die Angelegenheit zu bringen. Unabhängig von einer weiteren, rechtlichen Prüfung stellt sich jedoch jetzt schon die Frage nach der moralischen Bewertung der Ansprüche des Ortsbürgermeisters.

Um jegliche Missverständnisse auszuschließen: Natürlich hat auch Barth das uneingeschränkte Recht auf Ersatz eines Verdienstausfall, wenn dieser durch die Ausübung seines Amtes als Ortsbürgermeister entstanden ist. Daran gibt es nichts zu deuteln. Allerdings muss er den Verdienstausfall glaubhaft nachweisen, d.h., er muss im Einzelfall belegen, durch welche Tätigkeiten als Ortsbürgermeister es zu einem Verdienstausfall gekommen ist und warum diese Tätigkeiten zwingend und unausweichlich während seiner beruflichen Dienstzeit stattfinden mussten und nicht zu einem anderen Zeitpunkt wahrgenommen werden konnten. Dieser Nachweis wurde trotz mehrfacher Anfragen von Barth bis heute noch nicht erbracht.

Es hat den Anschein, als ob ein schlitzohriger Politiker sich für die grundsätzlich unentgeltliche Ausübung eines Ehrenamts durch die Hintertür eines angeblichen Verdienstausfalls ein erkleckliches Zusatzeinkommen verschafft. Erstaunlich ist auch, dass man auf der offiziellen Webseite der Gemeindeverwaltung kein einziges Wort über die „Osterferienzeit“ und den Ausfall der Sprechstunden erfährt. Dafür liest man dort so belanglose Berichte wie „HELAU und AHOI – los geht die wilde Piratensause!“ oder „Sternsinger zu Besuch im Rathaus.“

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