Untertänigst: „R.O.-B.“„Um 14.00 Uhr wird Ortsbürgermeister Thomas Barth erwartet.“

SoKrone, König, Kaiser, Royal, Lizenzfreie tief verbeugt man sich heutzutage in Stadecken-Elsheim, wenn sich der nebenberuflich tätige Ortsbürgermeister und Freizeit-Politiker auf dem Frühjahrsmarkt des Kreativkreis‘ Stadecken-Elsheim blicken lässt: „Um 14.00 Uhr wird Ortsbürgermeister Thomas Barth erwartet“, schreibt jetzt „R.O.-B.“ im Nachrichtenblatt und treibt damit die Spannung in der Ortsgemeinde auf den Höhepunkt. Kommt er oder kommt er nicht? Wir wissen nicht, wer sich hinter dem Kürzel „R.O.-B.“ verbirgt, aber scheinbar handelt es sich dabei um eine Person, die geistig entweder noch in den Schuhen des Feudalismus stecken geblieben ist oder die zu oft und zu tief in die Regenbogenpresse geschaut hat.

In den „Bunten Blättern“, in denen vorwiegend über Hoch- und Tiefadel, sogenannte „Celebrities“ und It-Girls & Boys berichtet wird, wird häufig und gerne die Formulierung „wird erwartet“ verwendet, wenn beispielsweise einer farblosen Veranstaltung oder einem stumpfsinnigen Ereignis durch die Teilnahme eines abgehalfterten Adel-Sprösslings etwas Glanz und Glamour verliehen werden soll – Man denke nur an die geisttötenden Weinköniginnen- und sonstigen Miss-Wahlen. Auch im lokalen Event-Marketing hat sich diese Unsitte längst breit gemacht, wo fürstlich bezahlte C-Promis oder ehemalige Dschungel-Camper zum Beispiel zur Eröffnung einer Vinothek oder zur Einweihung einer Barrique-Scheune bei einem geltungsbedürftigen Weinbauern „erwartet“ werden, um von der Banalität und Belanglosigkeit eine solchen Verkaufsveranstaltung abzulenken und sie werbetechnisch etwas aufzupeppen und aufzuwerten,

Ob eine solche Rechnung überhaupt aufgeht, hängt von einer Reihe von Faktoren, insbesondere vom Image und der Qualität des „Erwarteten“ ab. Im vorliegenden Fall, mit „Um 14.00 Uhr wird Ortsbürgermeister Thomas Barth erwartet“, steht das Ergebnis schon eindeutig fest: Wenn ein als Schwadroneur und Wichtigtuer bekannter Hobby-Politiker zum Höhepunkt des Frühjahrsmarktes hochgejubelt wird, dann wirkt sich das mit 100iger Sicherheit nicht positiv auf die Veranstaltung aus. Gut, wir könnten noch verstehen, dass Barth nach Beendigung der Veranstaltung ein wenig aufräumt und die Selztalhalle abschließt, seine Teilnahme an der Veranstaltung ist  dagegen so unbedeutend, wie wenn in China der berühmte Sack Reis umfallen würde.

Für den Erfolg des Frühjahrsmarktes spielt der Besuch von Barth überhaupt keine Rolle. Ganz im Gegenteil: Es ist eher zu erwarten, dass sich die Teilnahme des viertklassigen Freizeit- und E-Politikers negativ auf die Veranstaltung bzw. das Image des Veranstalters auswirkt. Wenn man nämlich davon ausgeht, dass sich die Künstler des Kreativkreis‘ Stadecken-Elsheim ehrenamtlich und unentgeltlich ihrem Hobby widmen und mit ihrer Leidenschaft nicht gewerblich tätig sind, dann ist es schon ein Schlag ins moralische Kontor, wenn auf der Veranstaltung dann eine Figur wie Barth auftaucht, die nur dann bereit ist, ihr Ehrenamt als Ortsbürgermeister auszuüben, wenn sie seine berufliche Tätigkeit um 25 Prozent reduzieren kann und den ihr dadurch entstehenden Verdienstausfall von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt bekommt. Mit solch einer Einstellung kann man mit Sicherheit kein Image-Blumentopf zu gewinnen – Beide nicht, weder der Kreativkreis noch der im Ehrenamt überforderte Ortsbürgermeister. Ein Besuchs- und Teilnahmeverbot wäre deshalb angebrachter, zumal es sich Barth auf solchen Veranstaltungen häufig „nicht nehmen lässt“, sich groß aufzublasen die Bürgerinnen und Bürger zur Übernahme einer ehrenamtlichen und unentgeltlichen Tätigkeit aufzufordern.

Das gilt grundsätzlich für alle Ortsvereine und Initiativen, deren Mitglieder sich ehrenamtlich und unentgeltlich in die Ortsgemeinschaft einbringen. Zu oft wird von diesen Mitgliedern der Besuch des nebenberuflich tätigen Ortsbürgermeisters „erwartet“ und zu häufig wird sich unterwürfig und überschwänglich bei ihm dafür bedankt, dass ihnen das Recht zur Nutzung eines Veranstaltungsraums der Gemeinde eingeräumt wurde. Dafür, dass sie dieses Recht in Anspruch nehmen, dafür muss man sich nicht bedanken – Bedanken sollt man sich dann, wenn endlich einmal mehr Geld für Vereine und Initiativen aus der Gemeindekasse fließen würde. Davon ist jedoch kaum etwas zu hören. Die Ortsvereine und Initiativen sollten sich deshalb einmal fragen, wie lange sie ihre Vereinsbühnen noch einem Selbstdarsteller und Sprücheklopfer wie Barth zur Verfügung stellen.

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4 Gedanken zu „Untertänigst: „R.O.-B.“„Um 14.00 Uhr wird Ortsbürgermeister Thomas Barth erwartet.“

  1. Na ja, jetzt wissen wir wenigstens, weshalb Herr Barth 25% seiner Berufstätigkeit auf sein Amt als Ortsvorsteher umgelenkt hat. Wenn er noch Vollzeit-Lehrer wäre, könnte er ggf nicht um 14:00 den Termin beim Frühjahrsmarkt einhalten. Als Vollzeitbeschäftigter müsste er die Ehrenamtlichen des Frühjahrsmarktes darum bitten, die Audienz auf den späten Nachmittag zu verlegen.

    1. Hallo Herr Flegar,
      schauen Sie doch bitte mal auf Ihren Kalender, bevor Sie auch hier Ihren Senf hinzugeben müssen. Seltsamerweise ist auch 2017 der 1.Mai ein Arbeitsfreier Feiertag. Vielleicht haben Sie ja mal eine Stunde Zeit, um den sehr beliebten Frühjahrsmarkt in der Selztalhalle zu besuchen. Es muß ja nicht um 14:00 Uhr sein. Man freut sich auch über späte Besucher.

      1. Tja, ich muss zugeben, dass mir der Termin 1. Mai unter die Räder gekommen ist.
        Da haben natürlich auch Lehrer frei. Insofern nehme ich meinen Senf gegenüber Herrn Barth zurück. Ob ich am Frühjahrsmarkt teilnehmen kann hängt davon ab, ob ich nach der 1.Mai-Kundgebung beim Familienfest des DGB in Wiesbaden noch genügend Elan habe.
        PS:
        Da der Termin des Frühjahrsmarktes auf einen Feiertag fällt hat Herr Barth natürlich keine Probleme seine Freizeit für einen Besuch des Marktes zu nutzen. Daher frage ich mich erst recht, weshalb Herr Barth auf Grund von zeitlicher Überlastung 25% seiner beruflichen Arbeitszeit auf das Amt des Ortsvorstehers überträgt und von der Gemeinde bezahlen lässt.

        1. Nicht zu vergessen die ca. 12 Wochen = 3 Monate Schulferien, in denen er sich ebenfalls einen Verdienstausfall von den Bürgerinnen und Bürgern zahlen lässt, obwohl er in dieser Zeit Urlaub hat und keinen Unterricht gibt. Das ist schon dreist.

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