Heuchlerisch – scheinheilig – unredlich! Kein guter Neuanfang für die SPD.

Nach jahrelangem Schmusekurs und ungetrübter Einvernehmlichkeit im Gemeinderat ist die SPD Stadecken-Elsheim in der vergangenen Woche in ihrer Hauspostille „Einblick“ die Verwaltung scharf angegangen und hat ihr Untätigkeit, Fehlverhalten, Missachtung des Gemeinderats und Verstöße gegen das Kommunalrecht vorgeworfen. Mit ihrer Kritik an der „Verwaltung“ meint die SPD übrigens Ortsbürgermeister Barth, nachdem auch sie offensichtlich bemerkt hat, dass dieser zu kooperativer Zusammenarbeit nicht in der Lage oder willens ist, seinen Pflichten gegenüber dem Gemeinderat nicht nachkommt und mit wirren Alleingängen wichtige Projekte an die Wand fährt.

Gut, mit den meisten Kritikpunkten können wir übereinstimmen, haben wir doch in der Vergangenheit immer wieder auf das Fehlverhalten und die Fehlleistungen des nebenberuflich tätigen Ortsbürgermeisters hingewiesen. Allerdings macht es sich die SPD ein wenig zu leicht, wenn sie nur kritisiert und meint, sich damit heimlich und leise aus Ihrer Mitverantwortung für die desaströse Politik der Vergangenheit stehlen zu können. Die SPD hat in den vergangenen 12 Jahren jeden, noch so großen Unsinn unkritisch durchgewinkt, den Ex-Ortsbürgermeister Müller und sein nebenberuflich tätiger Nachfolger im Gemeinderat eingebracht haben. Somit ist sie für alle Fehler der Vergangenheit mitverantwortlich und kann sich heute nicht so einfach aus ihrer Verantwortung schleichen – Das ist unredlich.

Plötzlich bemängelt die SPD im „Einblick“, dass die Verwaltung seit über 5 Jahren die Sanierung des maroden Vereinsheims hinausgeschoben und die dafür eingestellten Finanzmittel nicht verwendet hat. Das ist natürlich heuchlerisch, hat doch in den ganzen Jahren die SPD im Gemeinderat diese Untätigkeit mitgetragen und zu keinem Zeitpunkt den Antrag gestellt, endlich mit der Sanierung des Vereinsheims zu beginnen – Zumal Sie bereits Ende 2013 mitbeschlossen hatte, an das CDU-Fraktionsmitglied Ruf ein 5-stelliges Architektenhonorar für die Sanierung des Vereinsheims zu zahlen. Zu einem entsprechenden Antrag mit dem Bau zu gebinnen hätte sie nach § 33 Absatz 4 der GemO jederzeit die Möglichkeit gehabt: „Jedes Ratsmitglied hat das Recht, in dem Gemeinderat und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen“ Es reicht eben nicht, nur zu lamentieren und seine Hände in den Schoss zu legen, sondern man muss auch seinen Aufgaben und Pflichten gerecht werden. Und wenn man das nicht tut, sollte man nicht scheinheilig mit dem Finger auf andere zeigen.

Das Thema Umgehungsstraße sollte jetzt eigentlich auch für die SPD durch sein und ist politisch ausgelutscht. Tut sie jedoch nicht. Stattdessen stellt sie sich jetzt hin, und macht mit wirren Hinweisen auf Versäumnisse, Fehlplanungen und Verschwendung von Steuergeldern allein die vorangegangen Verwaltungen verantwortlich. Das ist schon starkes Stück Scheinheiligkeit. Über Jahrzehnte hinweg war die SPD im Gemeinderat federführend und Mitglied einer „Koalition der Heuchler“, die das Projekt „Umgehungsstraße“ nie ernst genommen, immer nur zu Wahlkampfzwecken aus der Versenkung geholt und schließlich vollständig an die Wand gefahren hat. Es ist unredlich, sich plötzlich von dieser Verantwortung freisprechen zu wollen und das eigene Versagen zu leugnen.

Nach jahrelangem Hin und Her beschloss der Gemeinderat am 16.06.2016 auf Antrag der SPD die Einrichtung einer „AG Vereinsheim und Sporthalle.“ Nach 8 Monate fiel dann auf, dass bis dato nichts passiert war, so dass man in der Sitzung am 06.02.2017 beschloss, dass die „AG Vereinsheim und Sporthalle“ endlich einmal tagen solle und bis zu nächsten Gemeinderatssitzung einzuberufen sei. Wiederum geschah nichts, dabei war doch allen klar, dass Barth wieder einmal mauern würde. Heute beschwert sich die SPD, dass die Verwaltung die beiden Beschlüsse nicht umgesetzt hat. Auch das ist heuchlerisch. Denn nach § 2 Absatz 1 Satz gehört es zu den Aufgaben eines Gemeinderats dafür zu sorgen, dass gefasste Beschlüsse umgesetzt werden: „Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.“ Doch anstatt gegen die untätige Verwaltung und den widerborstigen Barth kommunalrechtliche Schritte einzuleiten, ist die SPD-Fraktion ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen und hat sich untätig zurückgelehnt. Dann darüber zu lamentieren, dass von der Verwaltung  Gemeinderatsbeschlüsse nicht umgesetzt werden, mutet schon etwas scheinheilig an, zumal § 47 Absatz 1 der GemO ausdrücklich bestimmt, dass der  Ortsbürgermeister, soweit er keine Einwände hat, „die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats und der Ausschüsse“ durchführen muss.

Es macht auch keinen Sinn, sich darüber zu beschweren, dass man über gemeindliche Sachverhalte und Angelegenheiten nicht oder nur unzureichend informiert wird. So lamentiert die SPD darüber, dass der Gemeinderat über den Status zum Bau einer neuen Sporthalle, über Gespräche mit der TSVgg und das Ergebnis der Bedarfsplanung für die Halle nicht informiert wurde und verurteilt, dass diese Vorgehensweise mit „Demokratie und Partizipation“ nichts zu tun hat. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung der Mainz Straße und Schulstraße beschwert sich die SPD darüber, dass der Gemeinderat bei der Begehung der beiden Straßen, bei den Vorgesprächen mit dem LBM und in dem vorgelegten Sanierungsplan nicht eingebunden war. Alles läuft am Gemeinderat vorbei. Aber warum handelt man dann nicht und fordert die Verwaltung zur Herausgabe von Informationen auf? Warum macht die SPD-Fraktion bei der Einwohnerversammlung nach § 13 Absatz 3 der GemO nicht von ihrem Recht Gebrauch, „zu den Gegenständen der Unterrichtung Stellung zu nehmen.“ Man weiß doch mittlerweile, dass der an Selbstüberschätzung leidende Ortsbürgermeister zu Alleingängen neigt und die Dinge gerne vermasselt. Aber anstatt dies zu verhindern und die dafür vorgesehenen Rechte wahrzunehmen, legt die SPD-Fraktion die Hände in den Schoss und verweilt lieber im Tal der Ahnungslosen. Wobei § 32 der Gemeindeordnung für die Unterrichtungs- und Kontrollrechte des Gemeinderats Folgendes festlegt:

„(1) Der Gemeinderat ist vom Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten….

(3) Ein Viertel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder oder eine Fraktion kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, daß der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet…. 

(4) Jedes Ratsmitglied kann schriftliche oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 3 Satz 1 an den Bürgermeister richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind….“

Angesicht dieser Rechte muss man sich doch fragen, ob die SPD-Fraktionsmitglieder überhaupt schon einmal in die Gemeindeordnung reingeschaut oder ob sie nicht den Mut habt, ihre eingeräumten Rechte auch auszuüben. Natürlich ist es erfreulich, dass sie mittlerweile auch gemerkt hat, dass der egomanische Ortsbürgermeister in vielen Bereichen überfordert und das Amt eine Nummer zu groß für ihn ist. Kritik ist deshalb angebracht und legitim. Wenn jedoch diese Kritik einzig und allein dazu dient, von eigenen Fehlern in der Vergangenheit und der Vernachlässigung wichtiger Aufgaben und Pflichten im Gemeinderat abzulenken, dann kann ein solches Verhalten nur als heuchlerisch, scheinheilig und unredlich bezeichnet werden. Es ist eine wirklich schwache Darbietung, andere nur zu kritisieren und die einem selbst zustehenden Rechte und Pflichten nicht wahrzunehmen. Um es in Anlehnung an die Worte des SPD-Vorstandsmitglieds Zaun zu sagen: Unter konstruktiver und effektiver Ratsarbeit verstehen wir als Forum etwas anderes.

Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert