Kaum zu glauben: Be- und Entladezone frei Haus.

Wenn man sich einmal eine Tragikomödie aus der Rubrik Dreistigkeit und Anmaßung anschauen möchte, dann sollte man sich vor das Grundstück in der Altenborngasse 5 begeben und sich dort einmal umschauen. Wir haben bereits mehrfach über die inakzeptablen Vorgänge in diesen Bereich berichtet (siehe hier, hier, hier, hier und hier) und möchten auf der Liegenschaftskarte des Geoportals mit dem dortigen Vermessungs-Tool die skandalöse Situation noch einmal nachzeichnen und verdeutlichen.

Auf dem Grundstück Altenborngasse 5 sieht man rechts neben der Lagerhalle/Kelterei erst einmal eine riesige, unbebaute Freifläche, die an die Altenborngasse grenzt. Mit 16,00 x 6,80 m hat sie eine Gesamtfläche von 108,80 m und die Ausmaße der Wohn- und Nutzfläche eines Einfamilienhauses. Gegenüber dem Grundstück und auf der anderen Straßenseite hat die Verbandsgemeindeverwaltung vor wenigen Wochen für das Weingut eine Ladezone von ca. 20 m Länge eingerichtet, durch die den Anwohnerinnen und Anwohnern der Altenborngasse und der Kreuznacher Straße fünf dringend benötigte Parkplätze weggenommen wurden.

Die Freifläche vor der Lagerhalte/Kelterei ist über die gesamte Länge von 16,00 Metern und einer Durchschnittstiefe von 6,80 m uneingeschränkt zugänglich und wegen ihres Ausmaßes ideal und bestens geeignet für das Be- und Entladen von Fahrzeugen und sogar von einem Traktor mit Hänger problemlos befahrbar. Doch anstatt die Freifläche für die Be- und Entladung von Fahrzeugen zu nutzen, hat das Weingut den Bereich als Kundenparkplatz ausgewiesen, um ihrer Lauf- und Stammkundschaft bei „Weinverkostung & Präsentation, Live-Musik im Hof, Sektfrühstück & Weinverkostung, Verkauf mit Verkostung, Weinproben“ und sonstigen Verkaufsveranstaltungen die notwendig gute Kauflaune nicht durch das lästige Suchen eines Parkplatzes zu vermiesen.

Als Kompensation für den selbstverschuldeten Wegfall der Be- und Entlademöglichkeit auf der Freifläche und wegen der Bereitstellung von Parkplätzen für die Kundschaft, hat das weinbauernschlaue Weingut dann bei der Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltung den Antrag gestellt, im öffentlichen Verkehrsbereich und der ihrem Grundstück gegenüberliegenden Straßenseite eine 20 Meter lange Ladezone für gelegentlich anfallende Be- und Entladungen einzurichten. Warum man nicht einfach den direkt vor dem Grundstück liegenden und wegen der Einfahrt nichtzustellbaren Straßenbereich für Be- und Entladungen nutzen möchte, dafür gibt es mit Sicherheit keine plausible Erklärung. Da macht man es sich lieber einfacher und versucht, rücksichtslos seine Einzelinteressen gegenüber den Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen.

Das Weingut verschärft mit seinem Antrag die ohnehin schon angespannte Parkplatzsituation in der Gemeinde und entzieht den Anliegerinnen und Anliegern permanent dringend benötigten Parkraum. Es annektiert quasi öffentlichen Verkehrsraum, der ihm dann an 365 Tagen des Jahres und 24 Stunden täglich exklusiv zur Eigennutzung zur Verfügung steht. Da ist in etwa so, als ob der Besitzer eines Eigenheims auf seinem vorgeschriebenen Kfz-Stellplatz eine Hüpfburg für seine Kinder errichtet und als Kompensation auf der vor seinem Grundstück verlaufenden öffentlichen Straße die Ausweisung eines Parkplatzes verlangt, der zu allen Zeiten uneingeschränkt und exklusiv nur ihm zur Verfügung steht. Exakt so müssen die Verhältnisse in der Altenborngasse gesehen werden.

Wir wissen nicht, mit welchen fadenscheinigen und vorgeschobenen Argumenten der Antrag vom Weingut begründet wurde, aber angesichts der eindeutigen und unwiderlegbaren Faktenlage, ist dies ein Vorgang, der an Dreistigkeit und Unverfrorenheit kaum noch zu übertreffen wäre, wenn es nicht mit der Verbandsgemeindeverwaltung eine Straßenaufsichtsbehörde gäbe, die offensichtlich ohne Abwägung der Interessen und Kenntnis des Sachverhalts diesem absurden Anliegen auch noch zugestimmt und wunschgemäß die Ladezone eingerichtet hat.

Dass in dem vorliegen Fall das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt und zu Lasten der Allgemeinheit ungerechtfertigten Einzelinteressen nachgekommen wurde, steht außer Zweifel und ist ein kommunalpolitischer Skandal. Hinzu kommt, dass die Straßenmarkierung in ihrer jetzigen Form weder ordnunggemäß angebracht wurde, noch rechtlich verbindlich ist und eindeutig gegen die StVO verstößt. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde deshalb noch einmal aufgefordert, schnellstens für Abhilfe zu sorgen und die Markierung zu entfernen.

 

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4 Gedanken zu „Kaum zu glauben: Be- und Entladezone frei Haus.“

  1. „Das Weingut verschärft mit seinem Antrag die ohnehin schon angespannte Parkplatzsituation…“

    Jeder Bürger, ob privat oder gewerblich, hat das Recht bei allen möglichen Behörden Anträge zustellen. Der Antrag an sich verschärft erstmal noch gar nichts. Erst mit Genehmigung wird dieser wirksam und kann realisiert werden, insofern ist nicht der Antragsteller, sondern die den Antrag genehmigende Behörde der „Verschärfer“.

    Aber ihr Beispiel mit der Hüpfburg ist gar nicht so abwegig. Wieviele Besitzer von neuen Eigenheimen in der Gemeinde, die ohne Keller gebaut haben, haben sämtlichen Kram in der Garage und das Auto steht auf der Straße. Zwar nicht im exklusiv eingezeichneten Bereich, die Wirkung ist aber die gleiche. Soviel zum Thema Eigeninteresse versus Allgemeinheit.

    1. Sie haben vollkommen recht. Der Antrag des Weinbauern ist nur die Voraussetzung für die Durchführung des Verwaltungsaktes (Einrichtung der Ladezone) durch die Verbandsgemeindeverwaltung. Insofern trifft das Weingut keine Schuld an der Verschärfung der angespannten Parkplatzsituation in der Ortsgemeinde. 👍

  2. „Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde deshalb noch einmal aufgefordet, schnellstens für Abhilfe zu sorgen und die Markierung zu entfernen.“

    Ich gehe davon aus, dass sich die Verbandsgemeindeverwaltung nicht durch Bitten oder freundliche Worte bewegen wird. Eine gewünschte Veränderung muss über ein (gerichtliches) Verfahren laufen und damit Geld kosten.
    So ist das leider in der Gesellschaft: „Setze einer Person die Batschkappe auf und du erkennst sein wahres Gesicht.“ Mit anderen Worten, wenn jemand in Amtswürden am längeren Hebel setzt, spielt er gerne seine Macht aus und vergisst dabei zu gerne, von wem er eigentlich sein monatliches Gehalt bekommt.

    1. Wir sind immer erst einmal höflich und verwenden freundliche Worte. Wir glauben auch nicht, dass die Verbandsgemeinde am längeren Hebel sitzt. Wenn es sein muss, wird das in einem Gerichtsverfahren entschieden.

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