Geschafft! Barth übernimmt Halbtagsstelle im Landtag.

Geschafft! Ein Traum geht in Erfüllung. Ohne eigenes Dazutun ist dem ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister jetzt eine Stelle im Landtag zugefallen, die er im Gegensatz zu den meisten seiner Kolleginnen und Kollegen jedoch nur zur Hälfte ausfüllen wird. Als B-Kandidat ist es Barth damit auch endlich gelungen, seinen offenbar ungeliebten Beruf als Lehrer aufzugeben und sein Geld ausschließlich in der Politik zu verdienen. Und falls mal etwas schiefgehen sollte, gilt das Rücknahmerecht und er muss als Beamter wieder in seine alte Position übernommen werden. Sollten Sie bei Opel oder Schott arbeiten, gilt diese Regelung allerdings nicht.

B-Kandidaten werden von den Parteien für den Fall aufgestellt, dass ein gewähltes Landratsmitglied, aus welchen Gründen auch immer, sein Mandat zurückgibt. Der B-Kandidat tritt automatisch die Nachfolge an. Das ist praktisch, erspart sich der Nachrücker durch dieses Verfahren doch einen mühseligen und beschwerlichen Wahlkampf und benötigt nicht einmal die Legitimation der Bürgerinnen & Bürger.

Für Barth ist seine B-Kandidatur ein doppelter Glücksfall. Endlich kann seinen offensichtlich ungeliebten Beruf als Lehrer aufgeben und sich voll und ganz dem Politikerdasein widmen. Schon vor sieben Jahren hat er, ohne überhaupt irgendeine Verwaltungserfahrung vorzuweisen zu können, versucht, dem „Joch“ des Lehrerberufs zu entkommen und sich vergeblich um das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde bemüht. Auch die Tatsache, dass er aktuell seinen Lehrerberuf nur noch zu 75 Prozent ausübt und sich den Verdienstausfall aus der Gemeindekasse zahlen lässt, spricht dafür, dass er in seinem erlernten Beruf nicht die Erfüllung seines Lebens sieht.

Obwohl er selbst zugibt, dass er nicht weiß, was auf ihn zukommt, bläst er sich jetzt schon mächtig auf und tönt vollmundig: „Jetzt kann ich mich noch mehr hinter die Umgehungsstraße von Stadecken-Elsheim klemmen.“ Wenn man weiß, dass Barth für dieses Vorhaben noch nicht einen einzigen Finger krummgemacht hat, dann ist diese Aussage an Scheinheiligkeit und Chuzpe kaum noch zu übertreffen. Wir gehen davon aus, dass Barth dann bald auch den Bau seiner geliebten Rheinbrücke bei Bingen durchsetzt, den Ausbau aller Stadecken-Elsheim umgebenden Autobahnen und Bundesstraßen anstößt, sich dann um eine friedliche Lösung für den Nahost-Konflikt bemüht und anschließend erfolgreich den Hunger in der Welt bekämpfen wird.

Zweitens besteht der Glücksfall für Barth auch darin, dass die ihm zugefallene Stelle auch besser dotiert wird als das „Schmerzensgeld“ für seine Lehrertätigkeit. So bekommt er monatlich 6.200,00 € an Diäten und eine steuerfreie Pauschale von 1.300,00 €. Da er, wie wir vorausgesagt haben, auf keinen Fall seine ehrenamtliche Tätigkeit als Ortsbürgermeister aufgeben möchte, erhält er neben einer jährlichen Sonderzahlung und dem Anspruch auf einen Ehrensold für seine Tatigkeit als Ortsbürgermeister monatlich noch eine Aufwandsentschädigung vom ca. 2.000,00 hinzu. Darauf möchte Barth nicht gerne verzichten, und das kann man ja auch verstehen.

Im Mai 2015 hat Barth im Gemeinderat dargelegt, dass er ohne Reduzierung seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer nicht in der Lage sei, das Ehrenamt eines Ortsbürgermeisters ohne Einschränkung und ordnungsgemäß auszuüben. Er hat sich deshalb zu 25 Prozent von seiner Arbeit als Lehrer freistellen lassen und erhält seitdem den Ersatz seines Verdienstausfalls aus der Gemeindekasse und zu Lasten der Bürgerinnen & Bürger. Vor seiner Wahl in 2014 hat er darüber, dass er ohne eine solche Regelung nicht in der Lage sei, das Amt auszuüben, kein Wort verloren. Und ob die Zahlungen überhaupt berechtigt sind, das wird gerade von der Staatsanwaltschaft Mainz überprüft.

Wenn also Barth schon jetzt nicht in der Lage ist, ohne Freistellung das Amt eines Ortsbürgermeisters zu bekleiden, dann stellt sich dieses Problem zwangsläufig auch bei seiner neuen Tätigkeit in Landtag. Denn wenn man der häufig getroffenen Aussage Glauben schenken darf, dass ein Landtagsabgeordnete in der Regel 80 Stunden in der Woche arbeitet und sich für das Wohl der Menschen im Lande bis zur Erschöpfung aufreibt, dann kann mit Fug und Recht behaupten, dass es Barth nicht möglich sein wird, das Amt des Ortsbürgermeisters weiterhin wahrzunehmen. Wer schon als Lehrer, der an relativ wenige Pflichtstunden gebunden ist und ansonsten frei über seine Restarbeitszeit verfügen kann, ohne Freistellung von seiner beruflichen Tätigkeit nicht in der Lage ist, das Amt eines Ortsbürgermeisters auszuüben, der kann dies mit Sicherheit erst recht nicht, wenn er der aufwendigeren und zeitintensiveren Tätigkeit im Landtag nachgeht. Das ist miteinander nicht zu vereinbaren.

Und hierin liegt das eigentliche Dilemma. Wer, wie Barth, als Lehrer das Ehrenamt eines Ortsbürgermeisters nur dann ausüben kann, wenn er zu 25 Prozent von seiner beruflichen Tätigkeit entbunden wird, der muss sich rein rechnerisch mindestens zu 50 Prozent von der aufreibenden und zeitintensiven Arbeit im Landtag freistellen lassen, um sich weiterhin als Ortsbürgermeister für die Menschen in der Gemeinde aufzuopfern. Und genau das hat Barth vor. Für den Landtag bleibt da nur noch die Halbtagsbeschäftigung. Die Landtagsverwaltung ist grundsätzlich gehalten, jedes Mitglied, das eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübt, bis zu maximal 50 Prozent von seiner Arbeitszeit freizustellen, ohne dass dadurch die monatlichen Diäten gekürzt werden. Der Landtagsmitarbeiter erhält weiterhin sein volles Gehalt.

Ob Barth seine neuen Arbeitgeber bereits über seine eingeschränkte Verfügbarkeit informiert hat und welche Konsequenzen dies für seine Mitarbeit im Landtag hat, wissen wir nicht. Erfreulich ist aber in jedem Fall, dass die Gemeinde nicht mehr durch den Ersatz des angeblichen Verdienstausfalls von Barth belastet wird und die eingesparten Gelder zukünfig für wichtigere und sinnvollere Gemeindeprojekt ausgegeben werden können. Vielleicht sogar für die Aufstellung eines Bebauungsplans für die geplante Rheinhessische Sternwarte.

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2 Gedanken zu „Geschafft! Barth übernimmt Halbtagsstelle im Landtag.“

  1. „bis zu maximal 50 Prozent von seiner Arbeitszeit freizustellen, ohne dass dadurch die monatlichen Diäten gekürzt werden. Der Landtagsmitarbeiter erhält weiterhin sein volles Gehalt.“

    Das ist m.E. eine dubiose Vorgabe. Da werden m.E. dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Bewilligung geprüft wird, in welchem zeitlichen Umfang das Ehrenamt ausgeführt wird. Da kann ein Abgeodneter behaupten was er will. Jetzt verstehe ich auch, weshalb sich Abgeordnete regelrecht um ehrenamtliche Posten reißen.

    7500 € + 2000 €, das nenne ich mal einen Glückstreffer wie im Lotto.

    Woher nimmt das Forum eigentlich die Annahme, dass Herr Barth in Zukunft auf seine 25%igen Verdienstausfall verzichten wird?

    1. Vielleicht haben wir uns nicht korrekt ausgedrückt: Barth verzichtet auf keinen Cent. Im Gegenteil. Wenn Barth weiterhin Ortsbürgermeister bleiben möchte, muss er rein rechnerisch zu 50 % von seiner zuküntigen Tätigfkeit im Landtag freigestellt werden, ohne dass dadurch seine Diäten gekürzt werden. Die Diäten und auch die steuerfrei Aufwandsentschädigung werden ihm zu 100 % ausgezahlt, so dass er keinen Verdienstausfall erleidet. Den Verdienstausfall trägt jetzt sein neuer Arbeitgeber, während im vorhergehenden Fall die Gemeinden verpflichtet sind, Verdienstausfälle von Lehrern zu ersetzen.

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