Top 03: Mitteilungen & Verschiedenes:
Ratsmitglied Ruf provoziert die halbe Ortsgemeinde.

Als der Beigeordnete Ruf mit dem Geschäftsbereich Bau & Verkehr 2014 ohne nähere Begründung ausgewählte Straßen der Ortsgemeinde beging, haben viele Bürgerinnen & Bürger darüber den Kopf geschüttelt und waren verärgert. Bis heute gibt es noch keine vernünftige Erklärung für die Begehungen, geschweige denn eine Information darüber, was dabei herausgekommen ist und welche Maßnahmen daraufhin vorgenommen wurden. Seitdem ist der Beigeordnete Ruf in der Versenkung verschwunden und viele Menschen fragen sich, warum sich jemand eine monatliche Aufwandsentschädigung von monatlich 347,00 € zahlen lässt, wenn er doch offensichtlich überhaupt keinen Aufwand betreibt.

Jetzt plötzlich ist der Beigeordnete Ruf wieder auf die lokalpolitische Bühne zurückgekehrt und hat mit nur einem einzigen Satz in der Ortsgemeinde die halbe Ortsgemeinde provoziert. Unter „Mitteilungen/Verschiedenen“ holt er in der vergangenen Gemeinderatssitzung zu einem „politischen Paukenschlag“ aus und bittet darum, „in den Fraktionen zu diskutieren, ob eine Stellplatzsatzung mit 2 Stellplätzen pro Wohneinheit in den alten Ortskernen gefasst werden soll.“ Uns liegen keinerlei Informationen vor, ob es angesichts der Brisanz dieser Aussage im Zuschauerraum zu Tumulten gekommen ist.

Man fasst sich erst einmal fassungslos an den Kopf und fragt sich, welchen Schildbürgerstreich das Ratsmitglied Ruf sich jetzt wieder hat einfallen lassen. Nachdem er zur Lösung der Parkraumproblematik in den Ortskernen nicht einen einzigen Finger gekrümmt hat und seit seinem Amtseintritt teilnahmslos zusieht, wie den Bürgerinnen & Bürgern in dieser Ortsgemeinde durch Gefälligkeitsmarkierungen immer mehr öffentlicher Parkraum weggenommen wird, kommt er jetzt mit einer Idee, die einem wirklich die Haare zu Berge stehen lässt.

Erst einmal ist diese abstruse Idee auf den Altbestand an Wohneinheiten nicht anwendbar und rechtlich nicht durchsetzbar. Dafür gibt es rechtskräftige Baugenehmigungen, die rückwirkend und auf Wunsch eines verwirrten Beigeordneten nicht geändert werden können. Folgerichtig kann sich das Anliegen von Ruf nur auf zusätzlich erstellte Wohneinheiten beziehen. Wer also in den beiden Ortskernen eine zusätzliche Wohneinheit erstellen möchte, kann dies unter der von Ruf angestrebten Satzung nur dann tun, wenn die Grundstücke die Möglichkeit für 2 zusätzliche Stellplätze pro Wohneinheit erlauben. Da jedoch die Grundstücksgrößen in den Ortskernen in den meisten Fällen nicht ausreichen und auch die Zufahrt nur eingeschränkt möglich ist, zementiert die Idee von Ruf die jetzigen Verhältnisse und nimmt den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Ortskernen jede Möglichkeit, durch Um- oder Neubaumaßnahmen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das ist schon eine starke Kost, die Ruf da auftischt.

Diese diskriminierende Absicht, die Ruf offensichtlich mit seiner Idee verfolgt, wird auch dadurch bestätigt, dass er für jede Wohneinheit gleich 2 Stellplätze fordert, während in den aktuellen Neubaugebieten oder beispielsweise im Hermann-Müller-„Mehrgenerationenhaus“ in der Schulstraße nur 1 bis 1 1/2 Stellplätze pro Wohneinheit vorgeschrieben werden. Das ist schon erstaunlich, und man fragt sich, was da so im Kopf des Beigeordneten vorgeht. Zum Glück bestimmt aber nicht ein verwirrtes Ratsmitglied, sondern immer noch die Baubehörde der Kreisverwaltung und die Landesbauordnung, wieviel Stellplätze für eine Wohneinheit ausgewiesen werden müssen.

Den Fraktionen empfehlen wir deshalb, nicht eine Minute den wirren Vorschlag von Herrn Ruf zu diskutieren. Und Herrn Ruf empfehlen wir, sich zukünftig an die Geschäftsordnung zu halten und seine Anliegen in der vorgeschriebenen Form einzubringen. Dazu ist es erforderlich, sein Anliegen auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung setzen zu lassen und dann einen Antrag zu stellen. Dieser Antrag muss vom Antragsteller nachvollziehbar und gewissenhaft begründet werden, damit die Ratsmitglieder in der Lage sind, einen vernünftigen Beschluss darüber zu fassen. Dazu sollte auch Herr Ruf die Zeit aufbringen, vorher sorgfältig und intensiv über seine Einfälle nachzudenken. Es reicht nämlich nicht aus, einfach mal sinnloses Zeugs in die Runde einer Gemeinderatssitzung zu werfen und damit seine monatliche Aufwandsentschädigung zu legitimieren.

Auch die neuerliche Aktion des Beigeordneten Ruf ist ein weiteres Glied in der Kette von Peinlichkeiten, die dieser Verwaltung seit Beginn ihrer Tätigkeit unterlaufen. Es ist beinahe unglaublich, mit welcher Stümperhaftigkeit unter Ortsbürgermeister Barth (CDU) vorgegangen und gearbeitet wird. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass bisher kaum etwas Nennenswertes auf die Reihe gebracht wurde.

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2 Gedanken zu „Top 03: Mitteilungen & Verschiedenes:
Ratsmitglied Ruf provoziert die halbe Ortsgemeinde.“

  1. Ja, eine Stellplatzsatzung für die alten Ortsteile,
    mit dem Ziel die Stellplatzverpflichtung auf 2 Stellpätze je Wohneinheit zu erhöhen,
    ist für unsere Gemeinde politischer und architektonischer Unsinn!
    Wohl weil dem Beigeordneten keine bessere Lösung einfällt!
    Aber Achtung, es ist möglich! Siehe Bad Neuenahr!

    http://stadt.bad-neuenahr-ahrweiler.de/sv_bad_neuenahr_ahrweiler/Rathaus%20%26%20B%FCrgerservice/B%C3%BCrgerservice/Ortsrechtsammlung/Stellpl%C3%A4tze/stellplatzrichtlinie_2011.pdf

    1. Vielen Dank für den Hinweis auf Bad Neuenahr-Ahrweiler.

      Die dortige Richtlinie bezieht sich ausdrücklich auf neue Wohnbauvorhaben und legt für die Kernzonen nur 1 Stellplatz für Einfamilienhäuser und pro Wohnung fest. Ruf möchte gleich 2.

      Wir haben in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht, dass die aktuelle Verwaltung und Ruf mit der Lösung der Parkraumproblematik völlig überfordert sind und bisher nichts Konstruktives auf die Reihe bekommen haben. Wenn es die Absicht von Ruf sein sollte, die Bürgerinnen und Bürger mit 2 Stellplätzen und in Verbindung mit der Satzung über die Höhe des Ablösebetrages bei Nichtherstellung von Kfz-Stellplätzen abzuzocken, dann sollte dieser Herr schnellstens seinen Hut nehmen.

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