Erneuter Verstoß gegen die Gemeindeordnung

Wie wir bereits aus den vergangenen Jahren wissen, sind Ortsbürgermeister Müller einige Vorschriften und Bestimmungen der Gemeindeordnung GemO scheinbar entfallen oder aber er nimmt ihre Anwendung und Durchführung nicht immer so richtig ernst.
So müssen wir uns schon wieder fragen, warum er auch in diesem Jahr die nach § 16 der Gemeindeordnung (GemO) vorgesehene Einwohnerversammlung nicht durchgeführt hat. Wir zitieren aus der GemO: Zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger soll mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden.“

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Eine Bürgerversammlung ist nicht zu verwechseln mit einem „Neujahrsempfang“ der Gemeinde oder Veranstaltungen wie „Bürgermeister vor Ort“,  in denen Hermann Müller in Monologform, werbewirksam und ausschließlich zu von ihm ausgewählten Themen Stellung nimmt und, wie in diesem Jahr sogar geschehen, gelegentlich auch mal Werbe- und Verkaufsunterstützung für einen privaten Bauinvestor leistet. Nein, eine Bürgerversammlung ist im Wesentlichen dadurch charakterisiert, dass es über wichtige Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu einer offenen und konstruktiven Aussprache zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde kommt. Und: Neben dem Bürgermeister haben auch die zuständigen Beigeordneten das Recht, die Versammlung über Gegenstände ihres Geschäftsbereichs zu unterrichten. Der Bürgermeister hat den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen vor der Aussprache Gelegenheit zu geben, zu den Gegenständen der Unterrichtung Stellung zu nehmen.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum Ortsbürgermeister Müller dieser Verpflichtung nicht nachkommt, er den offenen Dialog mit den Menschen in der Ortsgemeinde scheut und den Beigeordneten und anderen Parteien und Gruppierungen im Gemeinderat das Recht verweigert, die Bürgerinnen und Bürger über ihre eigenen oder abweichenden Vorstellungen und Ansichten zu Fragen aus dem Gemeindeleben zu informieren. Denn die Verwaltung einer Gemeinde ist keine Einzelveranstaltung, die von einem Alleinunterhalter betrieben wird.

Allerdings unterstreicht das aktuelle Verhalten des Ortsbürgermeisters die seit Jahren zu beobachtende Tendenz, die Menschen in der Ortsgemeinde von wichtigen Entscheidungen auszuschließen, strittige Themen in den nicht-öffentlichen Teil von Gemeinderatssitzungen zu verlegen und aus Angst vor einer offenen Auseinandersetzung erst einmal etwas unter dem Deckel zu halten. Wenn man sich einmal vor Augen hält, dass die Bürgerinnen und Bürger von der Gemeindeverwaltung bis heute noch nicht über die wahren Hintergründe des Kaufs der Gaststätte am Dorfplatz für beinahe 350.000 € informiert wurden, dann muss man sich nicht wundern, wenn die von Ortsbürgermeister Müller propagierte These von „Offenheit, Transparenz und Bürgernähe“ mittlerweile zur hohlen Phrase verkommt.

Und mittlerweile fragen sich dann auch die Bürgerinnen und Bürger, wann es in Stadecken-Elsheim endlich wieder einen Bürgermeister gibt, der sich dem Grundsatz zu Offenheit, Transparenz und Bürgernähe verpflichtet fühlt.

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