Knaller zum Jahreswechsel: Seltsame Zahlungen an Ex-Ortsbürgermeister Müller.

Ganze 209 Seiten hat der Haushaltsplan 2018 und es dauert schon einige Zeit, bis man sich durchgearbeitet hat. Es gibt eigentlich auch keine großen Überraschungen, bis auf einen Sachverhalt, der unser besonderes Interesse geweckt hat. Auf Seite 46 des Haushaltsplans sind auf dem „Konto 5012000 Aufwendungen ehrenamtliche tätige – Beigeordnete“
für 2016: 16.323,59 Euro,
für 2017:   8.200,00 Euro und
für 2018:   5.130,00 Euro
aufgeführt.
In allen drei Beträgen ist die festgesetzte Aufwandsentschädigung von 342,00 Euro/Monat = 4.104,00 Euro/Jahr für den Beigeordneten Ruf enthalten; über weitere Aufwendungen für die ehrenamtlich tätigen Beigeordneten ist nichts bekannt.

Wir haben uns deshalb gefragt, warum und welche Aufwendungen 2016 in Höhe des Differenzbetrages von 12.219,59 Euro und in 2017 in Höhe von 4,096,00 Euro für die Beigeordneten angefallen sind.

Daraufhin wurde mitgeteilt, dass es sich bei dem Differenzbetrag in 2016 um eine Fehlbuchung handelt, die Buchung hätte eigentlich auf dem Konto „5011000 Aufwendungen ehrenamtliche Tätige – Bürgermeister“ vorgenommen werden müssen. Gut, dass kann in einem so umfangreichen Haushaltsplan mal passieren und ist nicht weiter tragisch. Was uns allerdings stutzig gemacht hat, ist die Aussage, dass es sich bei der Fehlbuchung um den Ersatz eines Verdienstausfalls für Ex-Ortsbürgermeister Hermann Müller handelt, der 2016 überhaupt nicht mehr als Ortsbürgermeister tätig war und bereits im Mai 2014 sein Amt niedergelegt hat.

Es gibt in 2016 auch weder einen Antrag noch einen Beschluss des Gemeinderats, dem Ex-Ortsbürgermeister einen in 2016 entstanden Verdienstausfall von über 12.000,00 Euro zu erstatten, ganz zu schweigen von Informationen darüber, ob der Ex-Ortsbürgermeister überhaupt den Nachweis für seinen Verdienstausfall in diesem Zeitraum erbracht hat. Die Gemeindeverwaltung wurde deshalb aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten und den Sachverhalt aufzukären:

  1. Welcher Betrag wurde 2016 an Ex-Ortsbürgermeister Müller ausbezahlt?
  2. Welcher Gemeinderatsbeschluss liegt den Zahlungen zugrunde und wann wurde dieser Beschluss gefasst?
  3. Wurde für diesen Beschluss eine Beschlussvorlage erstellt?
  4. In welcher Form wurde der Verdienstausfall von Ex-Ortsbürgermeister Müller? nachgewiesen und welche nachweisbaren Gründe für die Erstattung lagen vor?

Über die Beantwortung der Fragen werden wir informieren. Die Differenz in 2017 sollte nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses erklärt werden.

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