Vorsicht: Lebensgefahr!

Wenn man einmal bei einer Wanderung durch unsere „liebens- und lebenswerte Ortsgemeinde“ vom Wege abkommt und sich unverhofft „Auf der Sandkaut“ wiederfindet, sollte man darauf achten, sich nicht bei heftigem Wind oder gar Sturm dorthin zu begeben. Denn dann befände man sich in großer Gefahr und müsste befürchten, von widerrechtlich gelagertem Paletten, Gittercontainern oder sonstigen Gegenständen erschlagen zu werden. Angesichts der dort vorzufindenden Gefahrensituation ist es wahrscheinlicher, dass man beim Begehen des Wirtschaftsweges „Auf der Sandkaut“ eher zu Tode kommt, als beim Wandern entlang der gefährlichen Kreidefelsen auf Rügen.

Auf einer Gesamtlänge von ca. 30 Metern türmt sich auf unbefestigtem Boden und ungesichert über 4 Meter hoch gestapeltes landwirtschaftliches Gerät, und es sieht so aus, als ob sich ein Mitglied des Bauern- und Winzervereins wieder einmal ein besonderes Privileg gegönnt hat.

Bereits vor Monaten wurde die zuständige Straßenverkehrsbehörde, die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, auf das Gefährdungspotential und hohe Unfallrisiko hingewiesen. Bis heute ist jedoch nichts geschehen. Im Gegenteil: Ihre Untätigkeit hat die Abteilung Bauen, Umwelt & Verkehr damit begründet, dass sich die Gegenstände nicht im öffentlichen Bereich, sondern auf einem Privatgrundstück befänden und man keine Möglichkeit hätte, einzuschreiten. Diese Argumentation ist schon recht abenteuerlich und macht deutlich, mit welcher Ignoranz und Fahrlässigkeit eine Behörde Vorschriften missachtet und ihre Fürsorgepflicht zur Sicherheit der Bürgerinnen & Bürger ignoriert.

In dem von uns beschriebenen Bereich ist die Straße „Auf der Sandkaut“ bis hin zur Christian-Reichert-Straße als Wirtschaftsweg gekennzeichnet. In Blickrichtung links auf dem Foto sind hinter dem „Gerümpel“ für die anliegenden Grundstücke Einfriedungen in Form von Mauern und Zäunen vorgenommen worden. Die Breite des Wirtschaftswegs in diesem Bereich wird auf der Liegenschaftskarte an dieser Stelle mit 5,60 m angegeben. Aus dem Foto ist die Breite des Wirtschaftswegs nicht ersichtlich. Sollten jedoch die Einfriedungen mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 0,5 m vorgenommen worden sein, so befänden sich die Gegenstände eindeutig im öffentlichen Bereich. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sich die Gegenstände auf privatem oder überwiegend privatem Gelände befänden, wäre eine Lagerung von nichtgesicherten Gerätschaften in dieser Höhe und in unmittelbarer Nähe zu einem öffentlichen Weg nicht erlaubt und ordnungswidrig. Die Gefahr für die Nutzer des Weges wäre eindeutig zu hoch.

Beim Umsturz der ungesicherten und widerrechtlich gelagerten Gegenstände und Materialien wäre auch der Wirtschaftsweg betroffen und dessen Benutzer/innen wären unmittelbar gefährdet. Das Gefahrenpotential reicht also bis in den öffentlichen Bereich. Die Abteilung Bauen, Umwelt & Verkehr der Verbandsgemeinde Nieder-Olm als zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde deshalb noch einmal aufgefordert, umgehend für Abhilfe zu sorgen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Auch zur eigenen Absicherung sollte die VG aktiv werden.

Und noch eine Anmerkung zum Schluss: Wenn sich Ortsbürgermeister Barth jedes Jahr im Frühjahr aufbläst und die Bürgerinnen & Bürger in einem „dramatischen“ Appell auffordert, ihre Hecken zu beschneiden, damit sich nicht in den öffentlichen Bereich hineinragen, dann fragt man sich, wo dieser Mann eigentlich seine Augen hat, wenn seine Freunde vom Bauern- und Winzerverein sich unberechtigterweise Sonderrechte verschaffen und sogar die Sicherheit der übrigen Bürgerinnen & Bürger gefährden.

Print Friendly, PDF & Email