Kleine Anfrage an die Gemeindeverwaltung Stadecken-Elsheim.

K l e i n e  A n f r a g e

des Forum Stadecken-Elsheim (überparteilich)

Bezug: Ausweisung neuer Baugebiete in Stadecken-Elsheim.

Als Begründung für die permanente Ausweisung neuer Baugebiete in Stadecken-Elsheim wird seit Jahrzehnten und bis heute von der Gemeindeverwaltung vorwiegend die Nachfrage nach neuen Bauplätzen aufgeführt. Insbesondere von den ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeistern wurde/wird immer wieder darauf verwiesen, dass aufgrund „einer hohen Nachfrage“, „einem nach wie vor anhaltenden Nachfragedruck“ oder „einer ungebremsten Nachfrageentwicklung“ die Ausweisung neuer Baugebiete zwingend notwendig sei.

Wir fragen deshalb die Gemeindeverwaltung:

  1. Wie viele Anfragen nach Baugrundstücken liegen der Gemeindeverwaltung aktuell (Stand: Muttertag 2018) vor (bitte nach gewünschter Grundstücksgröße und beabsichtigtem Bebauungsjahr aufführen)?
  2. Wo befinden sich die Wohnorte der aktuellen Nachfrager (bitte nach Erdteilen, Ländern und deutschlandweit nach PLZ auflisten)?
  3. In welchem Verwandtschaftsgrad stehen die nachfragenden Personen und ihre Angehörigen zu in Stadecken-Elsheim lebenden Familien (bitte nach Verwandtschaftsgrad aufgliedern und bis zur 4. Generation priorisieren)?
  4. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Personen, deren Vorfahren seit der Hungersnot 1847/1848 ausgewandert sind und die jetzt nach Deutschland zurückkehren wollen und in Stadecken-Elsheim dringend einen Bauplatz suchen (bitte nach Auswanderungsland unterteilen)?
  5. In welcher Form wird die Nachfrage nach Bauplätzen an die Gemeindeverwaltung herangetragen (bitte nach Brief, Fax, Telegramm, E-Mail, WhatsApp, Telefonanruf, bei geselligem Beisammensein, auf Zuruf etc. auflisten)?
  6. In welcher Form überprüft die Gemeindeverwaltung die Ernsthaftigkeit von Bauplatznachfragen und wie und in welcher Häufigkeit wird die Nachfrageliste aktualisiert?
  7. Gibt es eine Rechtsnorm, die eine Ortsgemeinde zur Ausweisung neuer Baugebiete verpflichtet, und wenn ja, gilt diese Verpflichtung auch dann, wenn keine Nachfrage besteht?
  8. Welche direkten und indirekten Vorteile sieht die Gemeindeverwaltung durch Ausweisung neuer Baugebiete für die aktuell in Stadecken-Elsheim lebenden Bürgerinnen & Bürger?
  9. Nach welchem System und welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung von gemeindeeigenen Bauplätzen (bitte das System nach Losverfahren, Zufallsauswahl, persönlichen Beziehungen, Kumpel-Prinzip etc. unterteilen und die Kriterien prozentual priorisieren)?
  10. Wie hoch ist die Anzahl und der prozentuale Anteil von Gemeinderatsmitgliedern, die in den vergangenen 10 Jahren wegen Befangenheit bei den Beratungen und Beschlüssen über die Ausweisung neuer Baugebieter im Zuschauerraum Platz nehmen mussten (bitte nach Kalenderjahren, Anzahl der Gemeinderatssitzungen und Fraktionszugehörigkeit unterteilen)?
  11. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister und der Ausweisung von Neubaugebieten, und wenn ja, aus welcher Verordnung lässt sich dieser Zusammenhang ableiten?
  12. Wie hoch ist die aktuelle, monatlich Aufwandsentschädigung für Ortsbürgermeister Barth und wieviel Einwohner/innen müssen zusätzlich in Stadecken-Elsheim gemeldet sein, damit Barth in die nächsthöhere Entschädigungsgruppe fällt und eine noch höhere Aufwandsentschädigung erhält (bitte getrennt nach Grund-Aufwandsentschädigung, prozentualen Zuschlägen, Jahresboni und Zahlungen für den Ehrensold auflisten)?

Sobald die Gemeindeverwaltung die „kleine Anfrage“ des Forums beantwortet hat, werden wir darüber umgehend informieren.

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