Keine Klientel- und Interessenpolitik beim Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen!

Obwohl es für den 2. Abschnitt im Kleinfeld III noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, wird schon jetzt recht heftig über das Zuteilungsverfahren bei der gemeindeeigenen Vermarktung der Grundstücke gestritten. Nachdem vorgeschlagen wurde, die Grundstücke zu verlosen, um Vetternwirtschaft und Kungeleien auszuschließen und um jedem Interessenten die gleiche Chance für den Erwerb eines Grundstückes einzuräumen, hat Ortsbürgermeister Müller einen solchen Plan erst einmal durch seine eigenen Vorstellungen von Chancengleichheit „modifiziert und erweitert“.

In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2013 hat er nämlich vorgeschlagen, dass für die Teilnahme an der Verlosung besondere Kriterien angebracht wären. Danach sollen Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde, junge Familien, wiederkehrende Bürger und ehrenamtlich Tätige bei der Verlosung bevorzugt berücksichtigt werden. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass alle Interessenten, die diese Kriterien nicht erfüllen, erst einmal von einer Verlosung auszuschließen wären und nur in einem 2. Verlosungsgang berücksichtigt werden könnten.

Richtig ist, dass nur Stadecken-Elsheimer Bürgerinnen und Bürger an der Verlosung teilnehmen dürfen, denn das neue Baugebiet wird ausdrücklich zu Deckung des Eigenbedarfs aus der Ortsgemeinde ausgewiesen. Warum der Ortsbürgermeister in einer  1. Phase aber erst einmal alle Interessenten ausschließen möchte, die das Kriterium „junge Familien“ nicht erfüllen, warum er plötzlich für eine bevorzugt Behandlung „wiederkehrender Bürger“ eintritt  und wieso er alle nicht-ehrenamtlich Tätigen gegenüber den ehrenamtlich Tätigen beim Erwerb eines Grundstückes benachteiligen möchte, lässt sich sicherlich nur aus der ihm eigenen Logik erschließen. Was das noch mit Chancengleichheit zu tun hat, können wir nicht erkennen.

Vielleicht war sich der Ortsbürgermeister der Konsequenzen seine Absichten nicht bewusst, aber die von ihm vorgeschlagene Verfahrensweise ist diskreditierend, benachteiligend und eine klarer Verstoß gegen Wahrung und Anspruch auf Chancengleichheit. Auch unter dem Aspekt der Rechtswidrigkeit einer solchen Vorgehensweise hat das forum deshalb den Gemeinderat gebeten, dem Ansinnen des Ortsbürgermeisters nicht zu folgen und deutlich zu machen, dass es in Stadecken-Elsheim keine Klientel- und Interessenpolitik gibt und das allen Bürgerinnen und Bürger die gleiche Chance zum Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstücks eingeräumt wird.

Von: forum-stadecken-elsheim.de [mailto:info@forum-stadecken-elsheim.de]
Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2013 14:32
An: Gemeinderat Stadecken-Elsheim
Betreff: Keine Klientel- und Interessenpolitk!

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung am 10.09.2013 ist unter TOP04: Kleinfeld III – Teil 2 aufgeführt, dass Ortsbürgermeister Müller bei der Vermarktung der Grundstücke im 2. Bauabschnitt Kleinfeld III in einer Verlosung folgenden Personenkreis bevorzugt berücksichtigt sehen möchte:

•             Stadecken-Elsheimer Bürger, auch wiederkehrende Bürger

•             Junge Familien

•             In Stadecken-Elsheim ehrenamtlich Tätige

•             Keine Kapitalanleger

Wir hatten bereits im www.forum-stadecken-elsheim.de darüber informiert und den Vorschlag kommentiert. Da sicherlich demnächst von Ihnen ein Beschluss zu fassen sein wird, möchten wir Sie noch einmal  auf die Problematik der von Ortsbürgermeister Müller vorgeschlagenen Vorgehensweise aufmerksam machen.

Dass ausschließlich Bürgerinnen und Bürger aus Stadecken-Elsheim bei der Verteilung der Grundstücke berücksichtigt werden sollen, muss eigentlich nicht weiter betont werden, da die Ausweisung des neuen Baugebietes mit der Deckung des Eigenbedarfs der Ortsgemeinde begründet wurde. Ohne Eigenbedarf hätte die Bauleitplanung überhaupt nicht begonnen werden dürfen. Interessenten, die nicht Bürgerin oder Bürger aus Stadecken sind, dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn das Kontingent durch den Eigenbedarf nicht ausgeschöpft werden sollte. Eine solche Situation schließen wir jedoch aus, da sich laut Auskunft der Gemeindeverwaltung um die Zuteilung eines der zur Verfügung  stehenden 14-15 Grundstücke 37 Interessenten aus Stadecken-Elsheim beworben haben, deren Interesse sicherlich von der Gemeindeverwaltung auf Seriosität und Glaubwürdigkeit geprüft wurde und die teilweise, so der Ortsbürgermeister, bereits seit über 3 Jahren auf die Möglichkeit zum Erwerbs eines Grundstückes in Stadecken-Elsheim warten. Warum diese Interessen dann nicht ein Grundstück im 1. Bauabschnitt gekauft haben, soll hier nicht weiter erläutert werden.

In dem vorgeschlagenen und diskutierten Verfahren müssten, wie beabsichtigt, vor Beginn der Verlosung alle Interessenten erst einmal den Nachweis erbringen, dass sie Bürgerin oder Bürger der Ortsgemeinde sind, d. h., dass sie in Stadecken-Elsheim ihren 1. Wohnsitz haben. Dies würde auch das Problem mit den vom Vorsitzenden aufgeführten „wiederkehrenden Bürgern“ lösen. Von woher diese Bürger auch immer wiederkehren mögen, solange sie Bürgerin oder Bürger von Stadecken-Elsheim sind, könnten Sie selbstverständlich an der Verlosung teilnehmen. Dass muss nicht besonders hervorgehoben werden. Wenn jedoch, wovon wir ausgehen, Ortsbürgermeister Müller mit „wiederkehrende Bürger“ ehemalige Bürgerinnen oder Bürger meint, die nicht jetzt mehr ihren 1. Wohnsitz in der Ortsgemeinde haben, so sind diese folgerichtig von der Teilnahme an der Verlosung auszuschließen.

So weit so gut. Jetzt aber wird es etwas verwirrend und problematisch. Nach den Vorstellungen des Ortsbürgermeisters müssten auch alle Mitbürgerinnen und Mitbürger der Ortsgemeinde, die nicht das Kriterium „junge Familie“ erfüllen,  ins 2. Glied rücken und jungen Familien bei der Verlosung und dem Grundstückerwerb den Vortritt lassen. Was immer dadurch bezweckt sein sollte, dieser Logik können wir nicht folgen. Soll hier Alt gegen Jung aufgebracht werden? Kaum zu glauben. Und wenn dann noch der Ortsbürgermeister die Interessenten bevorzugt behandeln möchte, die einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen, dann zweifeln wir mittlerweile an seinem Weltbild. Warum sollte ein nicht-gemeinnützig Tätiger weniger Anspruch auf ein Baugrundstück der Gemeinde haben als ein gemeinnützig tätiger? Das ist einfach nur diskriminierend und benachteiligend und kann nicht akzeptiert werden.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in einem Zuteilungsverfahren, wie immer es aus gestaltet sein sollte, alle Interessente aus Stadecken-Elsheim die gleiche Chance zum Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstücks haben müssen. Es steht einer Gemeindeverwaltung nicht zu, diskriminierende und benachteiligende Kriterien bei der Vergabe anzuwenden. Gegen eine solche Vorgehensweise, könnte jeder, der die genannten Kriterien nicht erfüllt, bereits vor dem Zuteilungsverfahren einen Eilantrag und Klage bei Verwaltungsgericht Mainz stellen. Man muss kein Jurist sein, um sich die Entscheidung des Gerichtes über ein solch seltsames Verwaltungsgebaren vorzustellen. Wir empfehlen wir Ihnen deshalb, vor der Abstimmung ein Rechtsgutachten einzuholen, um unerwartete Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Noch besser und einfacher wäre es, wenn Sie schlichtweg dem Antrag des Ortsbürgermeisters nicht zustimmen würden.  Zeigen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass der Gemeinderat von Stadecken-Elsheim kein Ort für die Durchsetzung von Einzelinteressen ist und Sie Diskreditierung und Benachteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ablehnen. Machen Sie deutlich, dass Klientel- und Interessenpolitik  in unserer Ortsgemeinde keinen Platz haben und jeder Bürgerin und jedem Bürger die gleiche Chance eingeräumt wird. Dafür wird Ihnen der gebührende Respekt der Stadecken-Elsheimerinnen und Stadecken-Elsheimer sicher sein.

Und zum Schluss noch ein freundlicher gemeinter Hinweis: Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei einem Antrag des Ortsbürgermeisters aufgrund Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht an der Beratung über die Bevorzugung ehrenamtlich Tätiger teilnehmen und im Zuschauerraum Platz nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Gedanken zu „Keine Klientel- und Interessenpolitik beim Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen!“

  1. Die Begriffe „junge Familien“ und „junge Familien aus Stadecken-Elsheim“ wurden bereits früher bei der Vermarktung von Grundstücken benutzt. Die aktuellen Baustellenschilder im Kleinfeld III müssten eigentlich Auskunft darüber geben, ob die Grundstücke dort wie angepriesen überwiegend von Familien aus Stadecken-Elsheim bebaut wurden. Leider kommen momentan nur 4 Bauherren der Verpflichtung nach, das Baustellenschild deutlich erkennbar anzubringen. Bei diesen sind 2 aus Stadecken-Elsheim. Ich gehe davon aus, dass es bei den Grundstücksbesitzern im Kleinfeld III insgesamt eine Parität zwischen Einheimischen und Zugereisten gibt.
    Daher muss man sich schon fragen, weshalb einheimische Interessenten, die seit über drei Jahren auf ein Grundstück warten, bei der Verteilung der Grundstücke leer ausgegangen sind.

    Die Bevorzugung von Ehrenamt und „wiederkehrende Bürger“ wirft auch meiner Meinung nach Fragen auf. Werden clevere Leute, die nun schnell ein Ehrenamt in Stadecken-Elsheim annehmen, genauso behandelt, wie Personen, die bereits seit mehr als 20 Jahren ein Ehrenamt begleiten? Letztere stehen aber leider per Definition als „alte Familien“ nicht in der Auswahl.
    Ist man ein „wiederkehrender Bürger“, wenn sich ein Stadecken-Elsheimer z.B. vor 40 Jahren aus beruflichen und familiären Gründen auf der anderen Rheinseite niedergelassen hat und nun im Alter einen Ruhesitz mit „landwirtschaftlicher Idylle“ in seiner (ur-)alten Heimat bauen will? Zählt diese Familie nun zu den „alten Familien“ oder zu den bevorzugten „wiederkehrenden Familien“?

    1. Hallo Herr Flegar,

      Sie können zu 100% davon ausgehen, dass es bei der Ausweisung von neuen Baugebieten zu 99% den Gemeinden nicht um die Deckung des Eigenbedarfs geht, sondern in erster Linie um die Generierung von Finanzmitteln für die Gemeindekasse.
      Bei der Vermarktung der Grundstücke im 1. Bauabschnitt Kleinfeld III gab es zwischen der Sparkasse Rhein-Nahe und der Gemeinde noch nicht mal eine vertragliche Regelung, die die Sparkasse gewungen hätte, an Stadecken-Elsheimer Interessenten zu verkaufen.

      Im Übrigen werden wir uns nicht mehr weiter mit der verworrenen Logik des Ortsbürgermeisters beschäftigen. Uns geht es allein darum, dass jeder Interessent die gleiche Chance zum Erwerb eines Grundstückes hat und hier keine Verteilung nach Gutsherrenart erfolgt.

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