Was steckt hinter dem ominösen Kauf der Gaststätte?
Noch immer keine Aufklärung!

Nachdem sich beinahe alle Gruppen des Gemeinderates in der einen oder anderen Form für die Sanierung des Vereinsheims und den Bau einer kleinen Sporthalle ausgesprochen haben, ist davon auszugehen, dass von der Gemeinde Kredite in Höhe von über 1 Mio. Euro aufgenommen werden müssen (wir berichteten). 

Die Notwendigkeit dieser beiden Investitionen wird seit Jahren im Gemeinderat diskutiert und eigentlich auch nicht in Frage gestellt. Warum dann und unter diesen Gegebenheiten für den Kauf der Gaststätte „Am Dorfplatz“ in Elsheim noch schnell über 350.000 € ausgegeben wurden, bleibt weiterhin dubios und spricht nicht für die Weitsichtigkeit einer Gemeindeverwaltung, die doch rechtzeitig den jetzt benötigten Finanzbedarf hätte erkennen können. Denn wenn die notwendigen Projekte  in Angriff genommen werden sollten, fehlt jetzt das verschwendete Geld für die Gaststätte oder, anders herum ausgedrückt, der unnötige Kauf der Immobilie ist eigentlich mit Krediten finanziert worden.

Aber warum ist denn nun die Immobilie in Elsheim gekauft worden? Welche wichtigen Gründe lagen denn vor, im Interesse und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger von Stadecken-Elsheim eine solch horrende Summe für eine Gaststätte auszugeben? Dafür gibt es von der Gemeindeverwaltung bis heute noch keine plausible Erklärung.

Das Forum hat bereits im November 2013 die Aufsichtsbehörde der Kreisverwaltung um Prüfung gebeten, ob mit dem Kauf nicht gegen den § 75 der Gemeindeordnung verstoßen wurde, nach dem eine Gemeinde nur dann Vermögensgegenstände erwerben darf, „soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.“ Die Aufsichtsbehörde hat dem Forum dann mitgeteilt, dass Sie keinen Rechtsverstoß erkennen könne und den Erwerb der Gaststätte mit einer Maßnahme zur städtebaulichen Entwicklung der Ortsgemeinde begründet, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde erforderlich sei.

Das Forum hat sich dann verwundert gefragt, was denn das Eigentum an einer Gaststätte mit der Aufgabenerfüllung einer Gemeinde zu tun hat und den Gemeinderat um Auskunft darüber gebeten, welche städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen mit dem Kauf der Immobilie verfolgt werden. Nachdem der Gemeinderat trotz mehrfacher Anfragen es nicht für notwendig befunden hatte, die Frage zu beantworten, hat das Forum nach der vorgesehen 3-monatigen Wartefrist eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht (wir berichteten). Der Gemeinderat wird jetzt gerichtlich aufgefordert werden, endlich Antworten auf die Fragen des Forums zu geben. Wir werden abwarten, was sich Ortbürgermeister Müller wieder alles einfallen lässt.

In der Niederschrift über den Gemeinderatsbeschluss, der interessanter Weise mal wieder hinter dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger gefasst wurde, wird der Kauf der Gaststätte ausdrücklich als Maßnahme zur städtebaulichen Entwicklung begründet. Wir nehmen an, dass  Ortsbürgermeister Müller dies auch so in seiner schriftlichen Antragsbegründung aufgeführt und dem Gemeinderat vorgelegt hat. Nun hat sich mittlerweile herausgestellt, dass mit dem Kauf der Gaststätte von der Gemeinde bestehende Miet- und Pachtverträge übernommen werden mussten, die teilweise erst Mitte 2017 auslaufen, also zum damaligen Zeitpunkt die Gemeinde noch mehr als 5 1/2 Jahre gebunden haben. Nachdem das Forum bereits am 14.01.2014 darüber um Aufklärung gebeten hat, hat Ortsbürgermeister am 14.03.2014 diesen Sachverhalt bestätigt.

Und jetzt wird es eigentlich erst interessant:

  1. Sollte dieser Sachverhalt, wovon wir eigentlich ausgehen, nicht in der schriftlichen Antragsbegründung aufgeführt sein, so hat Ortsbürgermeister Müller dem Gemeinderat bewusst wichtige Information vorenthalten, die für die Beratung und den Beschluss zum Kauf der Gaststätte von entscheidender Bedeutung gewesen wären. In diesem Fall läge grober Amtsmissbrauch vor.
  2. § 165 des Baugesetzbuches sagt eindeutig aus, dass eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nur dann durchgeführt werden darf, wenn „die zügige Durchführung der Maßnahme innerhalb eines absehbaren Zeitraums gewährleistet ist.“ Diese Voraussetzung ist mit 100%iger Sicherheit in unserem Fall nicht erfüllt. Der Kauf der Gaststätte, die erst nach 5 1/2 Jahren der Gemeinde zur freien Nutzung zur Verfügung steht, darf nicht als Maßnahme zur städtebaulichen Entwicklung deklariert werden. Der Beschluss ist eindeutig rechtswidrig, ganz abgesehen davon, welche sonstigen Gründe für den Kauf noch vorliegen könnten.

Aufgrund unserer Erfahrung mit den rechtswidrig nicht erstellten Parkplätzen im Burghof und den dadurch verursachten, jahrelangen Belästigungen der Anwohnerinnen und Anwohner sind wir gespannt, mit welchen falschen Behauptungen Ortsbürgermeister Müller dieses Mal versuchen wird, diesen Skandal unter den Teppich zu kehren. Wir warten es ab.

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