Jetzt aber mal die Kirche im Dorf lassen! – Aber nicht mit Friedhofsglocke!

Folgt man einer Information in der Niederschrift der Ratssitzung am 02.03.2014, so hat ein findiger Bürger der Ortsgemeinde vorgeschlagen, „die auf dem Friedhof geplante  Glocke doch im Turm der Peterskirche unterzubringen.“ Zweifellos eine originelle Idee.

Während Ortsbürgermeister Müller sonst solche Vorschläge im Alleingang niederbügelt, war er über dieses Ansinnen scheinbar so irritiert,  dass er darauf verwies, „dass dieser Punkt vom Kirchenvorstand behandelt und beschlossen werden müsste.“ Aus und Basta! Mit diesem raffinierten Trick hat sich der Ortsbürgermeister erst einmal elegant aus der Verantwortung gestohlen und wartet jetzt in aller Ruhe ab, wie sich die Dinge entwickeln. Auch wir sind gespannt darauf, zu erfahren, wie der Kirchenvorstand den Fall behandelt und ob er die zweite Glocke aufhängt.

Weniger zurückhaltend als der Ortsbürgermeister ist da das Ratsmitglied Steeg, das auch für seine „Kirchturmpolitik“ im Gemeinderat bestens bekannt ist. Es wirft ein, dass vor dem Einbau der Glocke „die Statik des Turms geprüft werden muss.“ Wir gehen davon aus, dass das Ratsmitglied diese Vorsichtsmaßnahme nicht nur aus Eigeninteresse – läge doch sein Haus im potentiellen Aufschlagsbereich eines einstürzenden Kirchtums – sondern aus Gründen des Gemeinwohls vorgeschlagen hat. Wir sind ausgesprochen erfreut darüber, mit welcher Fürsorge sich hier um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gekümmert wird. Und dass überhaupt jemand im Rat auf einen solch wichtigen Sicherheits- und Risikoaspekt hinweist, nötigt einem schon großen Respekt und Dank ab. Da hätte doch sonst wieder mal keiner dran gedacht und die Friedhofsglocke hätte ohne statische Berechnung plötzlich neben der Kirchtumglocke gehangen. Gut, dass wir so aufmerksame Ratsmitglieder wie Herrn Steeg haben.

Abgesehen davon, was der Kirchenvorstand letztendlich entscheidet, die statischen Berechnungen ergeben oder ob überhaupt eine 2. Glocke in den Kirchturm passt, gibt es für das Forum einen viel wichtiger Frage, die erst einmal von den Verantwortlichen und den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde beantwortet werden muss:

Ist es nach religions-ethischen Prinzipien, nach dem kanonischen Recht und nach den Grundsätzen der ökumenischen Bewegung überhaupt vertretbar und erlaubt, dass bei der Beerdigung eines Katholiken die Friedhofsglocke aus dem Turm einer evangelischen Kirche geläutet werden darf?

Sehen Sie, daran hat auch das Ratsmitglied Steeg nicht gedacht. Aber wir. Und wie er, wagen wir uns aus der Deckung, und sagen ganz klar und deutlich: Die Kirche muss im Dorf bleiben – aber bitte ohne Friedhofsglocke.

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