Gemeindehaushalt 2014 – Ortsbürgermeister provoziert Gemeinderatsmitglieder. KV-Genehmigung gefährdet

Der Haushaltplan ist das wichtigste Planungsinstrument einer Gemeinde. Er ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung und legt Art, Umfang und Finanzierung der zu erbringenden Leistungen fest. Gleichzeitig ist der Haushaltsplan das wichtigste Kontrollinstrument des Gemeinderates, der damit das Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzgebaren der Gemeindeverwaltung überwacht.

Der Haushaltsplan 2014 von Stadecken-Elsheim ist ein kompliziertes Zahlenwerk, in dem auf über 100 Seiten umfangreiche Verwaltungsvorgänge buchhalterisch dargestellt werden und der dem Verständnisvermögen der Ratsmitglieder sicherlich einiges abverlangt. Deshalb gibt es in vielen Ortsgemeinden einen Haushaltsausschuss, in dem eine kleinere Gruppe von Ratsmitgliedern, die mit Haushaltsangelegenheiten besser vertraut ist, an der Aufstellung des Plans mitwirkt und eine Empfehlung an den Gemeinderat gibt.

Dieser Ausschuss ersetzt jedoch nicht die Verpflichtung jedes einzelnen Ratsmitglieds, sich vor der Beratung und Beschlussfassung ein eigenes Bild von dem vorgelegten Haushaltsplan zu machen, seine Kontrollfunktion wahrzunehmen und erst danach seinen Beschluss zu fassen, wenn er sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist.  Das weiß auch Ortsbürgermeister Müller. Allerdings trägt er dieser Verpflichtung keinerlei Rechnung und setzt sich mühelos darüber hinweg.

Bei der wichtigen Abstimmung über den Haushalt 2014 am 03.03.2014 und bei der Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt am 24.03.2014 hat er sich erlaubt, den Ratsmitgliedern erst 5 Minuten vor der Gemeinderatssitzung den Haushaltsplan bzw. den Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen, um dann 10 Minuten später darüber abstimmen zu lassen. Das ist dreist, respektlos und widerspricht allen kommunalpolitischen Prinzipien und der Kontrollfunktion eines Gemeindrates. Denn wie soll ein Mensch in der Lage sein, ein solch umgangreiches und über 100 Seiten starkes Werk in solch kurzer Zeit zu überblicken, geschweige denn, darüber einen Beschluss zu fassen. In gerichtlichen Auseinandersetzungen, in denen es um ähnliche ‚Verfehlungen“ ging, haben dafür Verwaltungsgerichte Gemeinderatsmitgliedern einen Entscheidungszeitraum von mindestens 14 Tagen eingeräumt.

Dass für Ortsbürgermeister Müller solche Hau-Ruck-Methoden ganz normal sind, wissen wir. Dass seine Unterstützer im Gemeinderat ihm dabei blind folgen, bedauern wir. Dass jedoch die übrigen Ratsmitglieder sich ein solch respektlosen und rechtswidriges und Verhalten gefallen lassen, dafür haben wir kein Verständnis.Wir wissen langsam nicht mehr, worüber wir mehr empört sein sollen: Über das dreiste Verhalten eines respektlosen Ortsbürgermeisters oder über die Hilf- und Gleichgültigkeit eines Gemeinderates?

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