Ortsbürgermeister Müller hat in seiner Einladung zur Einwohnerversammlung „Weiherborn“ am 07.04.2014 die Einladungsfrist weit überschritten. Laut § 16 der GemO ist die Einladung mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin öffentlich bekanntzumachen. Das hat der Ortsbürgermeister scheinbar nicht gewusst und erst am 03.04.2013 eingeladen.
Ortsbürgermeister Müller ist in ausgesprochen freundlicher Form auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht worden, hat es jedoch bis heute nicht für nötig befunden, darauf zu reagieren. Eigentlich auch nicht verwunderlich, hat der Ortsbürgermeister während seiner Amtszeit doch oft bewiesen, dass er mit den Vorschriften der Gemeindeordnung nicht so richtig vertraut ist oder sie teilweise überhaupt nicht versteht. Und wenn ihm das nachgewiesen und vorgeworfen wurde, hat er sich mimosenhaft zurückgezogen und diese berechtigte Kritik als „Majestätsbeleidigung“ aufgefasst.
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz ist deshalb informiert und gebeten worden, den Ortsbürgermeister auf seinen Verstoß gegen die GemO hinzuweisen und ihn dazu aufzufordern, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Einladungsfrist die beabsichtigte Einwohnerversammlung neu zu terminieren und zu wiederholen. Denn schließlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Ortsgmeinde in den Genuss kommen, an der beliebten Veranstaltungsreihe „Bürgermeister informiert vor Ort“ teilzunehmen und sich an den Ausführungen des Ortsbürgermeisters zu einem weiteren Bebauungsplan und seiner Lieblingsbeschäftigung zu erfreuen