Kein Ende in Sicht –
Unregelmäßigkeiten beim Parkplatzbau im Burggraben?

Nach dem Skandal um die nicht gebauten Stellplätze für die Burgscheune erhärtet sich jetzt Verdacht, dass es auch bei den erst kürzlich erstellten 12 Parkplätzen im Burggraben zu erheblichen Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, wäre dies ein weiterer Fall in der unsäglichen Geschichte der Parkraumpolitik unter Ortsbürgermeister Müller.

Für eine saubere Recherche und um den Sachverhalt wahrheitsgemäß wiederzugeben, hat das Forum mit der u. a. Mail die Gemeindeverwaltung um Informationen gebeten.

In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal darauf verweisen, dass die Parkplätze im Burggraben kein Ersatz für die nicht erstellten und im Bauplan vorgesehenen Parkplätze im Burghof sind (siehe hier). Ortsbürgermeister Müller hat in den vergangenen Wochen immer wieder versucht, fälschlicherweise diesen Eindruck zu erwecken.
Sobald das Zwergenhaus in den Kita-Neubau eingezogen ist, wird das Forum den Fall wieder aufgreifen und über die Entscheidung und Anordnung der Bauaufsichtsbehörde berichten.

Von: forum-stadecken-elsheim.de [mailto:info@forum-stadecken-elsheim.de]
Gesendet: Dienstag, 8. April 2014 11:53
An: gemeinde stadecken-elsheim (gemeinde@stadecken-elsheim.de)
Cc: Manfred Rau (manfred.rau@de.opel.com)
Betreff: 12 Parkplätze im Burggraben

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Forum Stadecken-Elsheim möchte einen Hintergrundbericht über die Erstellung der 12 Bauplätze im Burggraben veröffentlichen. Damit wir den Sachverhalt korrekt darstellen können, bitten wir gemäß § 4 des LIFG um Einblick in folgende Unterlagen:

  1. Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zum Antrag zum Bau der Parkplätze
  2. Niederschrift über den Gemeinderatsbeschluss zum Bau der Parkplätze
  3. Auszug aus dem Haushaltsplan, in dem das Produkt „Parklätze im Burggraben“ bzw. die Kosteneinstellung vorgenommen wurde.
  4. Bauantrag zur Erstellung der Parkplätze
  5. Baugenehmigung der Kreisverwaltung

Bitte teilen Sie teilen Sie uns Ort und Termin zur Einsichtnahme mit. Selbstverständlich können Sie uns die Informationen auch elektronisch zur Verfügung stellen. Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

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