Behindertenparkplätze – Kein notwendiges Übel, sondern dringende Notwendigkeit

Laut der Erinnerung eines aufmerksamen Bürgers der Ortsgemeinde waren für den neuen Dorfplatz in Elsheim ein bis zwei Behindertenparkplätze geplant. Sollte dies zutreffen, so ist weit und breit von den Parkplätzen nichts zu sehen und es wäre an der Zeit, die Behindertenparkplätze jetzt auszuweisen und zu beschildern.

Sollten dagegen keine Behindertenparkplätze vorgesehen gewesen sein, müsste man sich heute fragen, warum sie damals nicht berücksichtigt wurden und ob sie dann nicht im Nachhinein ausgewiesen werden sollten. Gleiches gilt auch für die Parkplätze am Burggraben, wo ebenfalls über einen Behindertenparkplatz nachgedacht werden sollte.

Und da das Forum immer konstruktiv ist, hier noch einige wertvolle Informationen für die Gemeindeverwaltung:
Parkplätze, insbesondere Behindertenparkplätze, sollten durch eine Art Parkleitsystem, durch Hinweisschilder und deutliche Markierungen gefunden werden bzw. gekennzeichnet sein. Dies ist nicht nur praktisch und hilfreich für Besucherinnen und Besucher, sondern drückt auch den Respekt und die Fürsorge einer Gemeinde gegenüber Menschen mit Behinderung aus. Das Auslegen von bunt gestrichenen Dachlatten genügt dazu nicht. Zu beachten sind auch Abmessungen und Belag. Der Belag sollte rutschfest und kein Rasen-Gitterstein sein. Für die Parallelanordnung von Parkplätzen ist eine Breite von 350 cm und bei Längsanordnung eine Länge von 750 cm und eine Breite von 250 cm Breite vorgesehen.

In diesem Zusammenhang fällt uns dann wieder der Skandal über die von Ortsbürgermeister Müller nicht erstellten Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher der Burgscheune und den sogenannten „Behindertenparkplatz“ ein. Schon im vergangenen Jahr hatten wir bemängelt (siehe hier), dass der ausgewiesene Behindertenparkplatz auf einer öffentlichen Straße und auch weit entfernt vom Eingang der Burgscheune liegt. Das ist eigentlich schon unzumutbar. Nachdem wir jetzt noch feststellen mussten, dass auch die vorgeschriebenen Länge von 750 cm mit nur 500 cm weit unterschritten wird, ist dieser Behindertenparkplatz bei einem davor geparkten Fahrzeug überhaupt nicht nutzbar und eine einzige Provokation für Menschen mit Behinderung. Und dass dieser Parkplaltz nur aus einer Richtung einfahrbar ist, kann als weitere Schikane angesehen werden.

Wir glauben nicht, dass Menschen mit Behinderung von der Gemeindeverwaltung  bewusst diskriminiert werden. Was uns aber auffällt und bedrückt, ist das fehlende Verständnis und das mangelnde Problembewusstsein für die Sorgen und Anforderungen von Menschen, die unseren besondere Aufmerksamkeit und unsere besondere Fürsorge benötigen. Die Gemeindeverwaltung unter Ortsbürgermeister Müller zeigt sich diesen Menschen gegenüber abweisend und nicht gerade freundlich.

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