Hochnäsigkeit kommt vor dem Fall – Gemeindeverwaltung muss Verfahrenskosten tragen

Am 31.03.2014, also beinahe 5 Monate nach unserer ersten Anfrage und erst nachdem das Forum am 09.03.2014 beim Verwaltungsgericht Mainz eine Untätigkeitsklage gegen den Gemeinderat eingereicht hat (siehe hier), hat sich Ortsbürgermeister Müller nun endlich „herabgelassen“, auf die Anfragen des Forums zu reagieren.

Wir wissen nicht, was in einem Menschen und in einem Gemeinde verplichteten ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister vorgeht, der den Bürgerinnen und Bürgern garantierte Rechte verweigert und erst durch Gerichtsverfahren zum Einlenken gezwungen wird. Was wir aber wissen, ist, dass es immer noch eine Rechtsordnung gibt, die einer solchen Willkür Einhalt gebietet. Das beruhigt.

Nachdem die Juristen der VG vergeblich versucht haben, mit teilweise unsinnigen und unsachlichen Argumenten die Klage noch abzuwenden und vor Gericht nicht zuzulassen, hat das Forum nach der Reaktion des Ortsbürgermeisters seine Bereitschaft erklärt, die Klage in der Hauptsache für erledigt zu erklären, wenn der Gemeinderat bzw. die Gemeindeverwaltung gleichzeitig verpflichtet wird, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht jetzt am 29.04.2014 beschlossen: „Das Verfahren wird eingestellt. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Interessant ist auch die Begründung für den Kostenentscheid des Gerichtes, das in seiner Argumentation noch einmal die Rechtsauffassung und Berechtigung der Klage des Forums bestätig: „Hiernach sind grundsätzlich im Falle einer zum Zeitpunkt der Erledigung überschaubaren Sach- und Rechtslage die Kosten demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, der bei Durchführung des Verfahrens voraussichtlich unterlegen wäre,..“

Diese Argumentation sollte allen Bürgerinnen und Bürgern Mut machen, sich nicht von einer hochnäsigen Verwaltung despektierlich behandeln und sich nicht willkürlich in ihren garantierten und ihnen zustehenden Rechten einschränken zu lassen.

Das Forum wird in einem separaten Beitrag zu den Erläuterungen des Ortsbürgermeisters vom 31.03.2014 und dem sinnlosen Kauf der Immobilie am Dorfplatz Elsheim noch einmal Stellung nehmen.

Print Friendly, PDF & Email

Ein Gedanke zu „Hochnäsigkeit kommt vor dem Fall – Gemeindeverwaltung muss Verfahrenskosten tragen“

  1. Auf Grund unserer Erziehung und vielleicht auf Grund von Erfahrungen ist es für viele Menschen schwer, Fehler einzugestehen. Das gilt insbesondere auch für Juristen (einer Verbandsgemeinde), die per se immer Recht haben wollen. Dies macht es den Bürger oft schwer, ein berechtigtes Anliegen durchzusetzen. Und macht es leider unnötig teuer, sein Ersuchen mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsbeistandes durchzusetzen.
    Wenn schon ein Beklagter engstirnig agiert,sollten wenigstens erfahrene Juristen bei eindeutigem Sachverhalt in der Lage sein, ihr Ego zu überwinden und zu einem Zugeständnis bereit sein.
    Im vorliegenden Fall ist es daher selbstverständlich, dass die Kosten des Verfahrens der Beklagte zu zahlen hat. Ich würde sogar so weit gehen, dass die Juristen der VG auf Grund schlechter Beratung zumindest zum Teil für die Verfahrenskosten aufkommen sollten.
    Das ist zwar illusorisch, Juristen würden dann aber besser recherchieren und sich mehr Gedanken über eine Gesetzeslage machen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert