In den vergangenen Jahren ist uns immer wieder mal aufgefallen, dass Vertreter/innen von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Organisationen und Initiativen sich überschwänglich und beinahe untertänigst für die Unterstützung und finanziellen Hilfen bei der Gemeindeverwaltung und insbesondere beim Ortsbürgermeister bedanken.
So erst kürzlich wieder geschehen in einem Flyer des Kreativkreis‘ („Wir bedanken uns für die Unterstützung der Gemeinde„) und der Adam Elsheimer Initiative („Dankbar erwähnte Elma Degreif die zahlreichen Helfer und Unterstützer, angefangen von Ortsbürgermeister Müller, über Gemeinderat, bis hin zu den Gemeindearbeitern.„)
Nun ist grundsätzlich gegen ein Dankeschön nichts einzuwenden und es ist ein Akt der Höflichkeit und guter Erziehung, sich für geleistete Hilfe und Unterstützung zu bedanken. Allerdings sollte man dabei wissen, mit welcher Intensität man das macht und in welchem Zusammenhang diese Danksagungen stehen. Es ist nämlich so, dass es eine aus dem Grundgesetz abgeleitete Verpflichtung des Staates und damit einer Gemeindeverwaltung gibt, dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger eines Landes zu dienen und dieses zu mehren. Die Unterstützung wird im Bereich der Ehrenamtsförderung besonders dadurch zum Ausdruck gebracht, dass für gemeinnütziges Handeln eine Reihe von Steuervorteilen gewährt wird. Aber auch darüber hinaus haben Vereine oder andere gemeinnützige Organisationen das uneingeschränkte Recht, für Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten und Projekte Unterstützung durch Mittel aus den öffentlichen Haushalten einzufordern.
Auch wenn es für diese Leistungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt, die Ausgaben zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen gehören zu den sogenannten „freiwilligen Aufgaben“ einer Gemeinde, über die nicht ein Ortsbürgermeister, sondern ausschließlich der Gemeinderat entscheidet. Und die Gelder, die für diese Ausgaben zur Verfügung stehen, sind Steuergelder und damit Gelder, die den Bürgerinnen und Bürgern gehören und diesen wieder zufließen sollen.
Überschwänglicher Dank gegenüber einem Gemeinderat oder gar der Kotau vor einem ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister ist deshalb eigentlich nicht angebracht und auch nicht notwendig, obwohl wir wissen, dass dies gerne von Ortsbürgermeister Müller gönnerhaft und selbstverliebt zur Kenntnis genommen wird und seiner Eitelkeit schmeichelt.
Wenn man bedenkt, dass in dieser Gemeinde für den völlig unsinnigen Kauf einer Gastätte über 350.000 € an Steuergeldern verschwendet wurden und sich fragt, wie dadurch das Wohl der Menschen in Stadecken-Elsheim gemehrt wurde, dann sollten in Zukunft wichtigere und gemeinnützige Projekte nicht mehr zu kurz kommen und die wirklichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger stärker berücksichtigt werden. Das Dankeschön könnte dann auch eine Nummer kleiner ausfallen.