Bei allem Respekt für die ehrenamtliche Tätigkeit eines Gemeinderatsmitglieds, aber ohne Grundkenntnisse über das Kommunalrecht sollte man dieses Amt nicht ausüben. Unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße und kompetente Wahrnehmung des Amtes sind Kenntnisse über die Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung für Gemeinderäte.
Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Geschäftsordnung sind einfach geschrieben und leicht nachzuvollziehen. Zum Verständnis benötigt man keine juristische Vorbildung. Mit dem Kommunalbrevier gibt es darüber hinaus für Kommunalpolitikerinnen und -politiker ein Informationswerk, in dem die Grundlagen der Kommunalpolitik noch einmal beispielhaft aufgeführt und verständlich erläutert werden.
Diese Dokumente sind im Internet unter folgenden Links zu finden:
Leider hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Damen und Herren des Gemeinderates sich im Kommunalrecht oftmals nur schwerlich zurechtfinden und sich insbesondere in der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung nicht ausreichend auskennen. Dies ist umso bedauerlicher, da nicht der Ortsbürgermeister, wie von der Presse fälschlicherweise immer wieder behauptet, die „Geschicke“ einer Ortsgemeinde bestimmt, sondern dies überwiegend dem Gemeinderat obliegt.
Wenn dann zu dieser Unkenntnis noch ein rechtsunkundiger und überforderter Ortsbürgermeister im Amt ist und eine Verwaltung die Ratsmitglieder bei ihrer Arbeit nicht ausreichend unterstützt, dann darf man sich nicht wundern, dass bei den Maßnahmen und -beschlüssen häufig gegen Gesetze und Verordnungen verstoßen wird und rechtswidrige Beschlüsse des Gemeinderates ausgesetzt werden müssen. Dies ist nicht allein die Schuld des einzelnen Gemeinderatsmitglieds, fehlt es doch eindeutig an Unterstützung und Schulung durch die übergeordnete Verwaltungsbehörde.
Das Forum hat deshalb die Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf das Problem hingewiesen und vorgeschlagen, zu Beginn einer jeden Legislaturperiode die Ratsmitglieder in einer Schulung über die Grundlagen des Kommunalrechts zu informieren in einen Kontaktbereich/Ansprechpartner zu benennen, an den sich die Ratsmitglieder während ihrer Amtszeit unbürokratisch und in allen Kommunalrechtsfragen wenden können. Natürlich bietet sich eine solche Schulung auch für das Ehrenamt des Ortsbürgermeisters an.
Wir sind sicher, dass durch eine solche Maßnahme die Kontrollfunktion des Gemeinderates gestärkt wird, Gemeinderatsbeschlüsse rechtssicherer gemacht werden und der Verwaltungsaufwand reduziert wird.