Nachdem die Staatsanwaltschaft Mainz den Antrag auf Prüfung eines Anfangsverdachts über ein mögliches strafbares Verhalten nicht negativ beschieden hat (wir berichteten), gehen wir davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Verkauf gemeindeeigener Grundstücke ein Ermittlungsverfahren gegen Ortsbürgermeister Müller wegen des Verdachts auf Untreue eingeleitet wurde.
Da über über die Ermittlungen und den Ermittlungstand keine Auskünfte gegeben werden, können wir erst nach Abschluss der Ermittlungen über das Ergebnis informieren.