Stadecken-Elsheim-Monopoly. Teil II: So wird’s gemacht!

Wir beziehen uns bei unserer lehrreichen Spekulationsanweisung auf ein Immobiliengeschäft, das vor ca. 18 Jahren zwischen der Gemeindeverwaltung und einem Investor stattgefunden, plötzlich wieder an Aktualität gewonnen hat und jetzt vom jungen Ortsbürgermeister wieder aus dem Hut gezaubert wird.

Damals hatte die Gemeindeverwaltung auf ausdrücklichen Wunsch dieses Investors ein gemeindeeigenes Grundstück von ca. 5.000 m² in ein Gewerbegebiet umgewandelt. Nachdem der Investor dieses Grundstück  zu einem Preis von annähernd 250.00 Euro von der Gemeinde erworben hatte, hätte man eigentlich davon ausgehen können, dass er anschließend zügig mit seinem Gewerbevorhaben begonnen hätte. Denn die Gemeindeverwaltung hatte ja dazu extra das Gewerbegebiet ausgewiesen und auch erschlossen.

Lange Zeit geschah aber erst einmal gar nichts. Und als dann die damalige Gemeindeverwaltung höflichst nach dem Beginn des Bauvorhabens fragte, wurde ihr vom Investor mitgeteilt, dass auf dem Grundstück mittlerweile eine Grundschuld eingetragen sei und das Bauvorhaben deshalb nicht realisiert werden könnte. Bei Anwendung einer ganz normalen renditeorientierten Investitionsrechnung bedeutet dies, dass der Investor das Grundstück mit bis zu 250.000 Euro hätte beliehen haben können, dieses Geld anschließend in ein anderes Projekt investieren und mit dem dort erwirtschafteten Gewinn seine Schuldzinsen für die Beleihung hätte begleichen können, ohne dass ihm ein Verlust entstanden wäre.

Da die damalige Gemeindeverwaltung auch noch so naiv war und es versäumt hatte, sich ein Rückkaufrecht auszubedingen oder rechtlich nicht in der Lage war, das geplante Bauvorhaben durchzusetzen oder dies vielleicht überhaupt nicht wollte, begann das Grundstück in den Folgejahren bereits an Wert zu gewinnen und dabei still vor sich her zu wuchern. Das wiederum störte die Gemeinde, die scheinbar der Situation überfordert und hilflos gegenüberstand, obwohl ihr nach dem BauGB zahlreiche Mittel zur Verfügung standen, die Durchführung eines Bauprojektes zu erzwingen, den Verkauf eines Grundstückes rückgängig zu machen oder das Grundstück wieder in Gemeindebesitz zu bringen.

Vor 3 Jahren, nachdem er jahrelang keinen Finger krumm gemacht hat und sich jeder Anlieger über den Schandfleck in der Gemeinde empört hatte, ist dann der Investor oder, besser gesagt, der Spekulant an die Gemeindeverwaltung und den damaligen Ortsbürgermeister Müller herangetreten und hat die Umwandlung des von ihm zu keinen Zeitpunkt genutzten Gewerbegrundstücks in ein Mischgebiet vorgeschlagen, um dort mehrere Reihenhäuser zu bauen. Mit dieser Umwandlung hätte sich der Wert der Immobilie vervielfacht und schlagartig auf 1.4 Mio. Euro erhöht, ohne dass der Gemeinde einen Anteil an diesem enormen Wertzuwachs zugutegekommen wäre. Sie erinnern sich, 250.000 Euro hatte der Spekulant bezahlt, 1.4 Mio. Euro hätte er eingestrichen. Wie heißt es so schön beim Monopoly: „Rücken Sie vor bis zur Bahnhofsstraße. Gehen Sie dabei über Los und streichen Sie einen kräftigen Spekulationsgewinn von 1.15 Mio. Euro ein.“

Anstatt jedoch der Schmierenkomödie des Spekulanten entschlossen entgegenzutreten, leuchtete bei dem für seine Bauwut bekannten damaligen Ortsbürgermeister Müller sofort wieder die Maurerkelle in seinen Augen und er brachte sogar den Gemeinderat dazu, gleich auch noch von einem Senioren- und Altersheim auf diesem Grundstück zu träumen. Nur durch einen Form- und Verfahrensfehler, Protesten aus dem Gemeinderat und der Bürgerschaft wurde der Antrag auf Umwandlung in ein Mischgebiet bei der Verbandsgemeinde nicht gestellt.

Das wir aber jetzt vom jungen Ortsbürgermeister und einem willfährigen Gemeinderat schnellstens nachgeholt. In seiner Sitzung am 15.09.2014 hat junge Ortsbürgermeister den Antrag wieder aus dem Hut gezaubert und der Gemeinderat mit 9:8 Stimmen beschlossen, bei der Verbandsgemeinde die Umwandlung des Gewerbegrundstücks in ein Mischgebiet zu beantragen und dem Spekulaten ohne jedwede Gegenleistung entgegenzukommen. Das ist nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch moralisches Armutszeugnis für den jungen Ortsbürgermeisters und die Ratsmitglieder, die für diesen Antrag gestimmt haben.

Den Bürgerinnen und Bürger steht es frei, bei der Offenlegung des Bebauungsplans gegen das skandalöse Vorgehen des Gemeinderates ihre Empörung und Einwände vorzubringen. Sie erinnern sich, 250.000 Euro hatte der Spekulant bezahlt, 1.4 Mio. Euro wird er einstreichen. Von einer solchen Rendite können der kleine Sparer und der Normalanleger nur träumen. Allerdings sitzen in den Banken und an der Börse nicht solche Dilletanten wie in der Gemeindeverwaltung.

 

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