Die Gemeindeverwaltung bittet zur Kasse – Grundsteuererhöhung 2015!

Zwar nicht heimlich aber beinahe unbemerkt von den Bürgerinnen & Bürgern hat in der Sitzung am 15.12.14 der Gemeinderat mit der Haushaltssatzung die Grundsteuer ab Januar 2015 erhöht – und zwar einstimmig. Nachdem erst vor 12 Monaten der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 285 % und für die Grundsteuer B auf 338 % angehoben wurde, wurden lt. AZ Mainz die Hebesätze jetzt noch einmal auf 300 % resp. 365 % erhöht. Das ist kein Pappenstiel.

Denn während Bund und Länder intensiv über Steuersenkungen, Vermeidung der kalten Progression, die Abschaffung des Solidaritätszuschlags oder grundsätzlich über eine Reduzierung der Steuerlast nachdenken und den Bürgerinnen & Bürgern endlich mehr von ihrem sauer verdienten Geld überlassen möchten, langt die neue Gemeindeverwaltung noch einmal zu und bittet die Bürgerinnen & Bürger kräftig zur Kasse. Unverständlich bleibt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass trotz einer seit nunmehr 2 Jahren boomenden Wirtschaft der Hebesatz für die Gewerbesteuer wieder einmal unverändert bleibt. Vielleicht ist dies die Art Wirtschaftsförderung, von der unser junger Ortsbürgermeister in seinem Wahlprogramm gesprochen hat. Von einer Erhöhung der Grundsteuer war dort allerdings kein Wort zu lesen.

Obwohl feststeht, dass Bund Länder und Gemeinden bei gleich bleibenden Steuersätzen auch in den nächsten Jahren mit eindeutig höheren Steuereinnahmen rechnen können, fragt man sich, welch ökonomischer Sachverstand die Anhebung der Gemeindesteuer begründet hat und wozu die erwarteten Mehreinnahmen verwendet werden sollen. Sie wissen es nicht? Wir sagen es Ihnen: Lesen Sie mal hier!

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4 Gedanken zu „Die Gemeindeverwaltung bittet zur Kasse – Grundsteuererhöhung 2015!“

  1. Die aktuellen Zahlen, die in der Diskussion um die Grundsteuer stehen, verdeutlichen ein großes Durcheinander. Es scheint so zu sein, dass es die Gemeinde versäumt hat, die Tabelle der Grundsteuer auf ihrer Website zu aktualisieren.

    Irritierend ist der Artikel der AZ vom 18.12.2014:
    „Angehoben wurden die Steuersätze, bei der Grundsteuer A von 285 auf 300 und bei der Grundsteuer B von 338 auf 365 Prozent. Mit 380 Prozent gleich bleibt die Gewerbesteuer. Im kommenden Jahr rechnet die Gemeinde mit 414 000 Euro (plus 17 000 Euro) Einnahmen aus der Grundsteuer B und 54 400 Euro (plus 500) aus der Grundsteuer A.“
    Wenn die Gemeinde für das Jahr 2015 mit Mehreinnahmen durch die Grundsteuer rechnet, impliziert das natürlich, dass die Grundsteuer im Jahr 2015 erhöht wird.

    Interessant ist m.E. die Entwicklung der Grundsteuer B in Stadecken-Elsheim:

    In den letzten Jahren wurde die Grundsteuer B auf meinem Grundstück wie nachstehend festgelegt:
    01.01.1993: Messbetrag: 270% , Hebesatz: 78,52DM , Gesamt: 110,56DM = 56,44€
    01.01.2000: Messbetrag: 320% , Hebesatz: 138,06DM
    01.01.2011: Messbetrag: 338% , Hebesatz: 70,59€
    01.01.2014: Messbetrag: 365% , Hebesatz: 70,59€ , Gesamt: 257,65€

    Wie man aus diesen Zahlen erkennt, ist die Grundsteuer bezogen auf 1993 um sage und schreibe 456,5% gestiegen. Das ist deutlich mehr als die Inflationsrate in diesem Zeitabschnitt. Der Steuerhunger der Kommunen ist also größer, als die Einnahmen der Einwohner steigen. Die Kommunen versuchen die Erhöhung der Grundsteuer auch dadurch zu verschleiern, indem abwechselnd der Hebesatz oder der Messbetrag angehoben wird.

  2. Die für das Haushaltsjahr 2015 festgelegten Hebesätze für die Grundsteuer galten bereits für das Jahr 2014 und wurden noch vom vorherigen Gemeinderat in der Sitzung vom 16.12.2013 erhöht (die Sätze könne auf der Seite der VG nachgelesen werden). Insofern gibt es jetzt weder eine Steuererhöhung noch kann der Vorwurf des Wahlbetruges so bestehen bleiben.

    1. Die von uns aufgeführten Hebesätze der Grundsteuer beziehen sich auf die von der Gemeinde auf Ihrer Webseite gemachten Angaben.

      Danach ist der aktuelle Hebesatz der Grundsteuer A 285 % und der Hebesatz der Grundsteuer B 338 %. In dem von uns erwähnte Artikel der AZ Mainz ist eindeutig und im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2015 von vorgenommenen Anhebungen die Rede: „Angehoben wurden die Steuersätze, bei der Grundsteuer A von 285 % auf 300 % und bei der Grundsteuer B von 338 % auf 365 % Prozent.“
      Sollten die von der Gemeindeverwaltung angegeben Zahlen falsch und die Aussagen im Artikel der AZ Mainz nicht korrekt sein, bitten wir die Gemeindeverwaltung offiziell um Richtigstellung. Im Übrigen hat das Forum mit keinem Wort den Vorwurf eines Wahlbetrugs erhoben.

  3. Frechheit!

    Ich finde es eine Frechheit, dass bereits nach einem Jahr wiederholt die Grundsteuer angehoben wird. Es ist m.E. auch eine Frechheit und Betrug am Wähler, dass dieses Vorhaben während des letzten Wahlkampfes verheimlicht wurde. Soll mir niemand erzählen, dass die Erhöhung der Grundsteuer erst seit Dezember in Planung ist.

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