Schluss mit den Privilegien!

zeiche299Wenn Sie von der Kreuznacher Straße kommend in die Altenborngasse einbiegen, finden Sie nach ca. 30 Metern auf der linken Fahrbahnseite eine 15 Meter lange Zick-Zack-Grenzmarkierung für ein Halt- und Parkverbot (Zeichen 299). Gegenüber der Markierung und von der Straße ca. 6 Meter zurückversetzt befinden sich eine Garage und eine Lagerhalle eines örtlichen Weinbauern. Eigentlich kann die Markierung nur dazu gedacht sein, dem gegenüberliegenden Weinbauer eine problemlose Ein- und Ausfahrt zu ermöglichen. Da es sich bei der Altenborngasse jedoch um keine enge, sondern sogar um eine 10 Meter breite Straße handelt, ist die Markierung gemäß § 12 StVO völlig unsinnig und überflüssig. Dem Weinbauern steht für ein problemloses Ein- und Ausfahren seiner Fahrzeuge eine Manövrierfläche zur Verfügung, auf der selbst eine Boing 737 ohne große Probleme gewendet werden könnte. Warum also die Markierung, die schon seit Jahren besteht, angebracht wurde, ist heute erst auf den zweiten Blick erkennbar.

Denn Anwohner und Befahrer der Altenborngasse haben jetzt festgestellt, dass in dem Park- und Halteverbot beinahe Tag und Nacht ordnungswidrig geparkt wird, auch und überwiegend von Fahrzeugen des anliegenden Weinbauern. Fälschlicherweise haben sie daraus geschlossen, dass auf der markierten Fläche nur Fahrzeuge des Weinbauern oder dessen Besucherinnen und Besucher geparkt werden dürfen. Das ist natürlich Unsinn, denn das Park- und Halteverbot (Zeichen 299) gilt uneingeschränkt und für alle. Auch für Weinbauern und deren Gäste.

Allerdings erscheint durch diese Falschannahme der Hintergrund für die Markierung plötzlich in einem ganz anderen Licht. Aufgrund der großzügigen Straßenbreite in diesem Bereich stört es grundsätzlich keinen Menschen, ob dort geparkt wird oder nicht. Die Straße ist breit genug. Dies gilt auch für den anliegenden Weinbauern, hat er doch ausreichend Platz für ein komfortables Ein- und Ausfahren seiner Fahrzeuge, egal ob auf der genüberliegenden Straßenseite geparkt wird oder nicht. Was die Menschen nun stört, ist etwas ganz anderes: Denn während von den Anliegern das Park- und Halteverbot respektiert und die markierte Fahrbahnfläche freigehalten wird, nutzen der anliegende Weinbauer und sein Gästen ungeniert den freigehaltenen Bereich und stellen dort regelmäßig ihre Fahrzeuge ab. Die von der Gemeindeverwaltung vorgenommene Markierung ist quasi eine amtlich durchgeführte „Parkplatz-Reservierung“, durch die dem Weinbauern „privates Parken“ auf einer öffentliche Straße garantiert wird. Die Markierung bekommt plötzlich einen Sinn. Durch die sogenannte Hintertür werden damit einer bestimmten Klientel unausgesprochen Privilegien eingeräumt und zum Nachteil der Allgemeinheit durchgesetzt.

Und so geht das in dieser Gemeinde schon seit Jahrzehnten. Auf früheren Stellflächen in den Hinterhöfen der Weinbauern entstehen plötzlich protzige Vinotheken und SchickiMicki-Locations mit „PanoramaVinothek, TurmTerasse, BarriqueScheune, AromaGarten, GartenTerrasse“ und es werden die dadurch entstehende Parkplatzprobleme zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger auf die öffentlichen Straßen verlagert. Auch die einseitige Verkehrs- und Parkraumpolitik, die überwiegend darauf abzielt, die Straßen in den alten Ortskernen für die bequeme Durchfahrt der 45-Tonner der Weinbauern freizuhalten und dabei den Bürgerinnen und Bürgern die Parkplätze wegnimmt, belegt die seit Jahren von der Gemeindeverwaltung einseitig betriebene Interessenpolitik. Und das für eine Klientel, die aufgrund der Gewerbesteuer-Befreiung  kaum etwas in die Gemeindekasse einzahlt und auch ansonsten für die Entwicklung zu einem fortschrittlichen, starken und modernen Wirtschaftsstandort nur von geringer Bedeutung ist.

Es ist an der Zeit, dass Gemeindeverwaltung und Gemeinderat endlich die Interessen aller und nicht nur die Interessen einer kleinen Minderheit wahrnehmen. Es ist an der Zeit, Privilegien abzuschaffen.
Und noch eins: Wir haben nichts gegen Winzer und ihre ehrliche Arbeit. Aber wir haben was gegen Anmaßung und Maßlosigkeit.

 

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2 Gedanken zu „Schluss mit den Privilegien!“

  1. Gut, wir freuen uns erst einmal über Ihre Erkenntnis, dass die vorgenommene Grenzmarkierung schwachsinnig ist. Es war ja ein Fehler der VG. Aber wer um Gottes Willen hat Sie denn auf den Trichter gebracht, dass dort ursprünglich eine Ladezone beantragt worden sei? Das ist doch noch wirrer und absurder als die Grenzmarkierung. Diesen Antrag hätten wir gerne mal gesehen. Und, Sie haben’s ja mit der Intelligenz, das wäre ja ein noch größere Privilegierung. Das können Sie sich ja wohl denken, oder?

  2. Nur doof das es keine Privilegierung ist sondern ein Fehler der VG die statt der beantragten ladezohne eine sperrfläche eingezeichnet hat

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