Punktgenaue Landung – B-Kandidat endlich am Ziel?

Fallschirmspringen, Fallschirm, GleitenAls uns gestern Morgen eine Broschüre der Landratskandidatin Schäfer ins Haus geflattert kam, haben wir uns erst einmal ausgiebig darüber geärgert, mit welchen Flach- und Plattheiten, Phrasen und Allgemeinplätzen die Kandidatin die Wählerinnen und Wähler nervt und sich um das Amt der Landrätin im Landkreis Mainz-Bingen bewirbt. Allerdings haben wir uns auch gefragt, warum die Kandidatin bisher mit keinem einzigen Wort darüber gesprochen hat, wer ihr bei einer Wahl in das verantwortungs- und aufopferungsvolle Amt der Landtagsabgeordneten folgen würde, wenn es ihr gelingen sollte, den angestrebten und besser dotierten Landratsposten zu ergattern. Denn die Nachfolge ist längst schon geregelt. Nur kaum einer weiß es.

Vielleicht möchte aber Frau Schäfer auch, dass die Menschen im Landkreis nicht wissen, wer ihr im Landtag folgen und ihre Aufgaben übernehmen würde. Vielleicht sieht sie Ihre Wahlchancen zur Landrätin gefährdet, wenn den Menschen klar wäre, wer anstatt ihrer im Landtag sitzen würde. Das wäre bei der Qualität des prädestinierten Nachfolger zumindest nicht auszuschließen: Nachfolger wäre nämlich der bereits in jungen Jahren im Lehramt ermüdete und im Ortsbürgermeisteramt überforderte Barth.

Wenn also am 11. Juni 2017 die Landratswahlen stattfinden, fiebert sicherlich auch Barth mit. Denn sollte Schäfer (CDU) die Wahl gewinnen, tritt „B-Kandidat“ Barth in ihre Fußstapfen und ihre Nachfolge im Landtag an. Barth würde damit sozusagen durch die Hintertür und ohne eigenes Dazutun endlich sein seit Jahren angestrebtes Ziel erreichen, den ungeliebten Beruf als Lehrer aufzugeben und seinen Lebensunterhalt nur noch aus den politischen Finanztöpfen zu bestreiten. Dagegen darf man nichts haben. Das ist völlig legitim und das machen viele Menschen, die sich in ihrem Beruf nicht mehr wohlfühlen oder nach einer besseren Verdienstmöglichkeit suchen. Warum also nicht auch Barth? Der Job im Landtag erfordert darüber hinaus keine besondere Ausbildung, keinerlei Qualifikationen und auch sonst keine besonderen Fähigkeiten, was ja Barth in hohem Maße entgegenkommen würde.

Für die Gemeindekasse wäre das Landtagsmandat von Barth erst einmal eine riesige Entlastung. Barth müsste nämlich seine Tätigkeit als Lehrer aufgeben und die Gemeinde würde die monatliche Erstattung des von ihm nie nachgewiesenen Verdienstausfalls für 25% seiner aktuellen Lehrertätigkeit einsparen. Dieses Geld könnte dann für sinnvollere gemeindliche Aufgaben verwendet werden.

Bleibt die Frage, was mit seinem Ehrenamt als Ortsbürgermeister passiert, wenn Barth am Ziel seiner Träume angekommen wäre. Wenn man den Behauptungen der gewählten und nicht-gewählten Volksvertreter Glauben schenken darf, dass ein Landtagsabgeordneter ca. 80 Stunden die Woche arbeitet und sich Tag und Nacht um das Wohl der ihm anvertrauten Menschen kümmert, müsste man eigentlich daraus schließen, dass bei einer solchen Beanspruchung keine einzige Minute mehr übrig bleibt, zusätzlich und in vollem Umfang noch das Amt eines Ortsbürgermeisters auszuüben. Das wäre dann doch zu viel. Barth war bereits als Lehrer, so die 1. Beigeordnete Doll, in einer minder anspruchsvollen Konstellation „überfordert“ und musste zu 25 % von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt werden, obwohl er mit nur 15 – 20  Pflichtstunden pro Woche relativ frei über seine Arbeitszeit verfügen kann und darüber hinaus in über 3 Monaten Ferienzeit überhaupt keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht.

Jeder vernünftige Mensch würde jetzt daraus schließen, dass Barth für die aufreibende Tätigkeit eines Ortsbürgermeisters keine Zeit mehr hätte und das Amt niederlegen würde, um sich voll und ganz auf die aufopferungsvolle Arbeit im Landtag konzentrieren zu können. Wer das glaub, liegt mit Sicherheit voll daneben: Denn wie viele seiner schlitzohrigen Kolleginnen und Kollegen im Landtag würde auch Barth nicht auf sein erkleckliche Zubrot aus der Gemeindekasse verzichten wollen: Zusätzlich zu den Diäten von 6.200,00 € und einer steuerfreien Pauschale 1.300,00 € für seine Landtagstätigkeit kämen für  die ehrenvolle Aufgabe eines Ortsbürgermeisters noch einmal um die 2.000,00 € hinzu. Darauf will man doch nicht verzichten und ist sogar dazu bereit, seine Gläubwürdigkeit zu verlieren. Insgesamt sind es dann 10.000,00 € für 2 Tätigkeiten, für die man weder eine Ausbildung noch besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten aufweisen muss. Da ist dann von Überlastung und Überforderung mit keinem Wort mehr die Rede. Man opfert sich einfach auf.

Machen Sie es also wie der „überforderte“ Barth. Lassen Sie sich von Ihrer Partei klammheimlich und leise als sogenannter „B-Kandidat“ aufstellen und warten Sie geduldig am Ufer des Flusses, bis die Landtagsmandate auf Sie zufließen. Und schließen Sie bitte keine Wette darauf ab, dass Barth im Falle eines Falles das Amt des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters niederlegen würde. Wir werden ihn weiter ertragen müssen.

Print Friendly, PDF & Email

4 Gedanken zu „Punktgenaue Landung – B-Kandidat endlich am Ziel?“

    1. Wir müssen da mal nachfragen: Meinen Sie unseren Artikel oder das vorhersehbare Verhalten von Barth, wenn sich dann sein Traum erfüllen sollte?

Schreibe einen Kommentar zu Müller-Thurgau Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert