Verstoß gegen die GemO: Bauangelegenheiten werden wieder ins Hinterzimmer verlegt.

Während der SPD-Ortsverein in der Vergangenheit mehr durch Freizeitangebote (Boulen, Nachtwandern, Kartoffelfeste) denn durch politisches Handeln und gemeindliches Engagement aufgefallen ist, macht die SPD-Fraktion seit Beginn dieses Jahres durch ein besonders seltsames Verhalten auf sich aufmerksam. In den Gemeinderatssitzungen am 06.02., 04.04, 10.07. und 22.08.2017 hat sie jeweils den Antrag gestellt, die im öffentlichen Teil der Sitzungen vorgesehene Behandlung von Bauanträgen/Bauvoranfragen in den nichtöffentlichen Teil und damit ins Hinterzimmer zu verlegen. Anstatt die Anträge wegen Verstoßes gegen die Gemeindeordnung zurückzuweisen, hat der bereitwillige Ortsbürgermeister sie zur Abstimmung freigegeben und, wie nicht anders zu erwarten, hat der Gemeinderat dann die Anträge auch „einstimmig“ genehmigt.

Dieses dubiose Verhalten verstößt eindeutig gegen die Gemeindeordnung und wirft die Frage nach den Gründen auf. Seit Mitte des vergangenen Jahres schreibt nämlich die GemO vor, dass alle Bauangelegenheiten, insbesondere Bauanträge, im öffentlichen Teil eine Gemeinderatssitzung behandelt werden müssen. Bauangelegenheiten dürfen nur in Ausnahmefällen und dann in den nichtöffentlichen Teil verlagert werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch die öffentliche Behandlung Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder das öffentliche Wohl gefährdet wird, was allerdings äußerst selten vorkommt.

Auch wenn Bauanträge nur dann in eine Gemeinderatssitzung gehören, wenn es sich um Bauvorhaben außerhalb eines Bebauungsplans handelt, muss man sich fragen, warum dieser Gemeinderat rechtswidrig handelt und willkürlich gegen das Transparenzgebot verstößt. Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist deshalb gebeten worden, den Ortsbürgermeister und Gemeinderat von Stadecken-Elsheim auf ihr ordnungswidriges Verhalten hinzuweisen und sie aufzufordern, nachträglich die seit Beginn dieses Jahres im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse zu veröffentlichen.

Übrigens, lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen. Ortsbürgermeister und einige Wichtigtuer im Gemeinderat versuchen immer wieder den falschen Eindruck zu erwecken, als ob sie über Bauanträge/Bauvoranfragen zu entscheiden hätten. Das ist falsch! Über Bauanträge und Bauvoranfragen entscheidet ausschließlich die bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen angesiedelte Bauaufsichtsbehörde oder, in einigen delegierten Fällen, die Verbandsgemeindeverwaltung. Das wäre ja noch schöner, wenn irgendwelche Hobby- und Freizeitpolitiker über wichtige Lebensentscheidungen der Menschen zu befinden hätten. Sogar die Bauanträge müssen nicht bei der Gemeindeverwaltung, sondern gemäß § 63 Absatz 1 der LBauO bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

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4 Gedanken zu „Verstoß gegen die GemO: Bauangelegenheiten werden wieder ins Hinterzimmer verlegt.“

  1. Der Dipl.Ing ist studierter Fachmann in der Verwaltung,
    darüber hinaus sind noch 2 Architekten im Bauausschuss welcher dem Rat eine Beschlussempfehlung gibt!
    Interessierte Ratsmitglieder haben natürlich auch entsprechende Weiterbildungskurse z.B. In KH besucht und sind mit Verlaub nicht mit Hobbypolitiker zu titulieren.
    Der Rat gibt in jedem Fall die Richtung des Bauens zunächst mit der Aufstellung des Bbpl, nach vorhergehenden, von ihm beschlossenem Flächennutzungsplan vor.
    Der Gemeinderat in der Lage einen Bauantrag auf Konformität zu prüfen, was auch seine Aufgabe ist.
    Die KV prüft natürlich übergeordnet
    zunächst die Planvorlageberechtigung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben!

    1. Es ehrt Sie, dass die Kompetenzen eines Gemeinderats und die Qualifikation von Rats- und Ausschussmitgliedern so hoch einschätzen. Das ändert allerdings nichts daran, dass ein Gemeinderat nicht über einen Bauantrag zu entscheiden hat. Das macht ausschließlich die Baubehörde. Wir betonen dies so beharrlich, weil das nicht allen Menschen im Ort bekannt ist und in der Vergangenheit versucht wurde, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken, um Bürgerinnen & Bürger damit unter Druck zu setzen. Auch der Flächennutzungsplan wird nicht vom Gemeinderat, sondern vom Verbandsgemeinderat beschlossen. Dass die Ortsgemeinden bei Bauanträgen oder beim FNP behördenintern involviert sind, wird doch nicht bestritten.

      Den Begriff Freizeit- und Hobbypolitiker verwenden wir nicht in despektierlicher Absicht, sondern weil im Kommunalrecht davon ausgegangen wird, dass das Amt eines Ortsbürgermeisters, Beigeordneten oder Gemeinderats in der Freizeit ausgeübt wird. Die ehrenamtliche Ausübung ist ja keine bezahlte, berufliche Tätigkeit, sieht man einmal von Ortsbürgermeister Barth ab, der durch eine 25prozentige Freistellung und der Zahlung des Verdienstausfalls aus der Gemeindekasse das Ehrenamt zur bezahlten Nebenbeschäftigung gemacht hat. Und dass auch ein Hobby mit Engagement und Leidenschaft ausgeübt werden kann, sieht man ja am Verhalten der Mitglieder des Bauern- und Winzervereins im Gemeinderat.

      Da drängt sich dann die Frage auf, warum ausgerechnet ein Winzer qualifiziert sein soll, über eine neue Friedhofssatzung oder den Neubau einer Sporthalle zu entscheiden. Da präferieren wir doch lieber die Entscheidungen der hauptamtlich tätigen Verwaltungsfachleute in der Verbandsgemeindeverwaltung, die eh für 95 % der Verwaltungsaufgaben in den Ortsgemeinden zuständig sind.

  2. Ja,
    Bauangelegenheiten dürfen nur in Ausnahmefällen, dann in den nichtöffentlichen Teil verlagert werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch die öffentliche Behandlung Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder das öffentliche Wohl gefährdet ist.
    Allem Anschein nach ist Ihnen bekannt um welche Anträge es ging. Hat da evtl. jemand aus dem nichtöffentlichen bei Ihnen geplaudert?
    Gibt es schon eine Antwort von der Kommunalaufsicht?
    Sie liegen mit Ihren gesetzlichen Auslegungen nicht so ganz nahe an der üblichen Praxis!
    Die VG prüft, ist ein Bauantrag komplett und konform mit dem Bebauungsplan, geht der Antrag an den Kreis.
    Ist eine Befreiung beantragt, prüft die VG und macht einen Beschlussvorschlag für BA und Rat. Das Einvernehmen des Gemeinderates ist hier erforderlich, der Antrag wird daher beraten und beschlossen.
    Übrigens sind derzeit 3 Architekten mit entsprechenden Sachverstand in Ausschuss und Rat. Von wegen Hobbypolitiker!
    Es gab auch schon Fälle, weniger als 5 in den letzten 25 Jahren, in denen die KV die Zustimmung des Rates ersetzt hat!

    Wie soll sich ein SPD Ortsverein mit wenigen Mitgliedern finanzieren?
    Es funktioniert nun mal, zum großen Teil über die von Ihnen ins Lächerliche gezogenen Aktivitäten, bei denen es sich übrigens über alle politischen Themen diskutieren lässt. Sie sind hierzu gerne eingeladen.

    1. Danke für den konstruktiven Kommentar.

      Nein, wir wissen nicht, um welche Anträge es ging. Und leider haben wir auch keinen „Maulwurf“ im Gemeinderat. Die Kommunalaufsicht lässt sich gewöhnlich viel Zeit. Das kann Wochen dauern. Aber nach 3 Monaten muss eine Antwort vorliegen, sonst geht’s wieder vors Verwaltungsgericht.

      Uns ist die Vorgehensweise bei den Bauanträgen schon klar. Sie haben das nur besser ausgedrückt. Es war auch nicht unsere Absicht, den detaillierten Behördenverlauf eines Bauantrags aufzuzeigen. Wir wollten nur deutlich machen, und dabei bleiben wir auch, dass eine Baugenehmigung nicht von der Zustimmung oder dem Einvernehmen und schon gar nicht von der Genehmigung oder Erlaubnis eines Gemeinderats abhängt. Er kann beraten und beschließen was er möchte, er entscheidet jedoch nicht über einen Bauantrag.

      Wir möchten nicht despektierlich sein, aber in den Ausschüssen können, bis auf eine Ausnahme, keine Beschlüsse gefasst, sondern nur Empfehlungen gegeben werden. Die Entscheidungen werden im Gemeinderat getroffen, und dort sitzt mit Ruf ein Dipl. Ingenieur und kein Architekt. Ob mit Sachverstand oder nicht, trotzdem bleibt er Hobby- und Freizeitpolitiker.

      Womit wir gleich bei der SPD wären. Wir haben doch grundsätzlich nichts gegen die Freizeit- und Anbiederungsveranstaltungen einer Partei. Gehört doch zum Geschäft. Es ist die Gewichtung die uns stört. Wenn eine Partei sich überwiegend über Firlefanz definiert und ihren politischen Auftrag vernachlässigt, dann sollte sie mal über ihre Daseinsberechtigung nachdenken.

      Und damit wären wir bei der SPD-Fraktion im Gemeinderat. Da liefert ein inkompetenter Ortsbürgermeister und eine gefügige Seilschaft des Bauern- und Winzervereins beinahe wöchentlich ein komplettes Paket an Stümperhaftigkeit und Unfähigkeit, und dann sitzt da eine Fraktion, die vor sich hindämmert und nicht in der Lage ist, diese Steilvorlagen zu nutzen und sich als bessere Alternative zu beweisen. Einfacher geht es doch schon gar nicht mehr.

      Da sollte man sich nicht wundern, dass die Spenden nicht mehr so üppig fließen. Und wenn wir an die kommende Wahl denken, und das ist nicht hämisch gemeint, muss sich, so wie es aussieht, die SPD warm anziehen. Denn die staatlichen Zuschüsse an die Parteien hängen von der Anzahl der gewonnenen Stimmen ab.

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