Völlig überzogen und willkürlich: 3-wöchiges Halteverbot in der Friedhofstraße.

Um es gleich vorweg zu sagen, es geht uns nicht darum, einer Berufsgruppe die Berechtigung zur problemlosen Ausübung ihres Gewerbes abzusprechen, sondern es geht uns ausschließlich darum, wieder einmal deutlich zu machen, mit welcher Selbstverständlichkeit und Rigorosität in dieser Gemeinde einer kleinen Berufs- und Klientelgruppe Vorteile und Privilegien eingeräumt werden, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen und im Zweifelsfall anderen Bürgerinnen & Bürgern verwehrt werden.

Auf der Webseite der Gemeindeverwaltung wurde jetzt mitgeteilt, „dass in den kommenden drei Wochen in der Friedhofstraße ein vorübergehendes Halteverbot eingerichtet ist, um während der Weinlese das gefahrlose Passieren der großen Lesefahrzeuge zu ermöglichen.“

Um die Absurdität dieser Maßnahme zu verstehen, sollte man wissen, dass die maximale Fahrzeugbreite für Nutzfahrzeuge in Deutschland und der EU exakt 2,55 m beträgt. Dies gilt auch für die Lesefahrzeuge der Landwirtschaft. Wenn es möglich ist, dass in der übrigen Jahreszeit und ohne Halteverbot Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge die Friedhofstraße auch ohne Halteverbot problemlos befahren können, dann stellt sich die Frage, warum dies den Winzern mit ihren Lesefahrzeugen während der Weinlese nicht möglich sein soll und andere unter dem Halteverbot zu leiden müssen. Sinn würde die Maßnahme nur dann machen, wenn die Lesefahrzeuge die Breite von 2,55 m überschreiten würden. Dann aber wären diese Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr überhaupt nicht zugelassen.

Das 3-wöchige Halteverbot stellt angesichts der immer noch nicht gelösten Parkraumprobleme eine wesentliche Beschneidung der Rechte der Anliegerinnen und Anlieger der Friedhofstraße. Die Maßnahme zielt eindeutig darauf ab, einer bestimmten Klientel Vorteile zu gewähren und den Winzern zu erlauben, mit ihrem Großgerät komfortabel und bequem die Friedhofsstraße zu befahren. Das aber ist problemlos auch ohne Halteverbot möglich. Insofern halten wir das Halteverbot nicht nur für überzogen und willkürlich, sondern sogar für rechtswidrig.

Die Anbringung eines Halteverbots stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den die Betroffenen jederzeit Widerspruch eingelegen können. Den Anwohnerinnen und Anwohnern der Friedhofsstraße empfehlen wir, im Wiederholungsfall einen Anwalt zu konsultieren und sich gegen das willkürliche Handeln der Behörde zur Wehr zu setzen.

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8 Gedanken zu „Völlig überzogen und willkürlich: 3-wöchiges Halteverbot in der Friedhofstraße.“

  1. Sie haben vollkommen recht. Dieses Halteverbot ist im Grunde genommen, wie Sie auch richtig interpretieren, wieder einmal eine Bevorzugung für die Winzerkonnektion zuungunsten der dort wohnenden Anlieger, quasi eine Frechheit. Es ist durchaus möglich, die nördlichen Weinberge beispielsweise über Feldwege, die ca. 100 m nach Ortsausgang Richtung Ingelheim, zu erreichen. Dieser kleine Umweg ist doch wohl zumutbar. Man könnte aber auch über die Haupstr. Richtung Essenheim, dann Zum Kirschgarten und auf den Betonweg (landwirtschaftlicher Weg) die Weinberge bequem erreichen. Wo ist also das Problem? Das alles wäre möglich. Ich habe beobachtet, wie ein megagroßes Erntemonstrum über den Bürgersteig gefahren ist und diesen nicht unerheblich beschädigt hat. Die Folgen dieser Rücksichtslosigkeit müssen letztendlich die Anlieger, oder falls die Verwaltung mal in die Putschen kommt, alle Grundstücksbesitzer über Wiederkehrende Beiträge bezahlen. Das ist ein Skandal!

    1. Danke für die Zustimmung.

      Nur zur Richtigstellung: In diesem Fall interpretieren wir nicht, sondern berufen uns auf Fakten. Das temporäre Haltevorbot ist ein Skandal. Es geht uns auch nicht um die von Ihnen genannten Umgehungsmöglichkeiten, sondern um die Rechtsgrundlage, mit der in dieser Ortsgemeinde den Mitgliedern des Bauern- und Winzervereins immer wieder verdeckt und scheinheilig Privilegien und Vorteile eingeräumt werden, die zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Das sollte in dieser Ortsgemeinde nicht länger toleriert werden. Und nur so gibt es einen Ansatz zu konstruktiven Gegenmaßnahmen.

      Es wurde deshalb bei der VG der Antrtag gestellt, die Rechtsgrundlage für das Halteverbot zu begründen und Einsicht in die Antragstellung zu gewähren.

      1. Ja, Sie Korinthenkacker, Sie interpretieren nicht, Sie stellen fest. Ist ja schon gut. Auch wenn es Ihnen nicht um Umgehungsmöglichkeiten geht, sollten die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie man ohne Friedhofstraße (Wohngebiet) in die Weinberge kommt. Und: Wie lange das Halteverbot gilt, ist übrigens auch nicht ersichtlich, weil kein Anfangsdatum auf der Homepage steht.

        1. Warum sind Sie denn so aggressiv? Das Halteverbot in der Friedhofstraße ist auch ohne die von Ihnen beschriebene Umgehungsmöglichkeit ein Skandal. Es gibt für das Halteverbot keine Rechtsgrundlage. Darauf muss hingewiesen werden, damit das Ordnungsamt in der VG sieht, dass es ordnungswidrig handelt. Und dagegen können sich die Anlieger wehren. Es ist nicht unsere Aufgaben, Umgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wenn es sie gibt, dann sollte die Friedrichfsstraße für die Winzer komplett gesperrt werden. Das ist doch wohl mal ein ganz anderer Ansatz, oder? Dadurch würden doch mal wieder die Vrhältnisse geradegerückt.

        2. Wenn ich das Schild mit den zwei Kreuzen interpretiere, so ist das ein absolutes Halteverbot. Demnach darf man nicht einmal anhalten um einen Einkauf zu entladen. Selbst um das Zufahrtstor zu öffnen, darf man nicht anhalten.

          Wenn schon ein freches Schild aufgestellt wird, dann hätte man ein Parkverbotsschild aufstellen können. Zusätzlich hätte man auch eine Zeit anbringen können, in der das Halteverbot nicht gilt. Oder arbeiten die Winzer 24 Stunden am Tag?

  2. Vielleicht hilft auch ziviler Ungehorsam. Einfach die Autos weiterhin auf der Birkenstraße abstellen. Mal sehen, ob Herr Barth, wie im Selztal-Kurier der LiStE in der letzten Ausgabe 01/2017 angedroht, das Ordnungsamt auf die Bürger hetzt.

    Zitat
    „Ich (Barth) werde mich auf VG-Ebene für eine personelle Aufstockung des Ordnungsamts stark machen. Sollte auch das keine Wirkung zeigen, wird sich der Gemeinderat zwangsläufig mit der Bewirtschaftung unserer öffentlcihen Parkräume beschäftigen müssen.“

    Hat Barth nichts besseres zu tun, als das Ordnungsamt auf die Bürger von Stadecken-Elsheim zu hetzen und Parkgebühren (Bewirtschaftung) in Stadecken-Elsheim einzuführen? Benötigt Barth etwa Zusatzeinnahmen um die Verluste beim Verkauf der Immobilie in der Elsheimer Ortsmitte auszugleichen?

    1. Großmaul Barth „macht sich stark.“ So wie er den Kita-Streik beendet hat, plustert er sich jetzt auch wieder auf. Nichts auf die Reihe zu bekommen, dann aber über die Bewirtschaftung öffentlichen Parkraums nachzudenken und das Ordnungsamt den Bürgerinnen und Bürgern auf den Hals zu hetzen. Peinlicher geht’s nicht.

  3. So weit ich mich erinnere, gab es bis dato lediglich ein Halteverbot, wenn in Elsheim die Kerb war. Ich finde das Parkverbot für die Winzer eine bodenlose Frechheit.
    Das Weingut Stabel in der Friedhofstraße 6 kann aber weiterhin illegal die Verkehrsbehinderung in Form eines großen Pflanzentrogs auf einer Palette neben dem Hofeingang auf einer schraffierten Markierung abstellen? Dieser Pflanzentrog ist fast genauso breit wie ein Auto.

    Demnächst wird wohl auch Montags und Donnerstags für die Müllabfuhr die Friedhofstraße gesperrt?

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