Immer mit „an Bord“: Ortsbürgermeister und „Feierbiest“ Barth.

Am 25. September dieses Jahres haben 36 Seniorinnen und Senioren der Ortsgemeinde „bei bestem Ausflugswetter“ den Hessenpark in Neu-Anspach besucht. Begrüßt wurden die Teilnehmer/innen vor der Fahrt von Ortsbürgermeister Barth, der dann gleich mit an Bord ging und freudig an dem Ausflug teilnahm. Die Busfahrt wurde mit einer Spende des Bürgercafés „Büchse“ bezahlt, bei den sonstigen Kosten, dem Eintritt und die „zünftige Einkehr in einem alten Wirtshaus“, gehen wird davon aus, dass diese von den Senioren/innen selbst aufzubringen waren. Wir fragen uns deshalb, mit welcher Berechtigung und in welcher Funktion Ortsbürgermeister Barth an der Vergnügungsreise teilgenommen hat.

Nun ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass ein Ortsbürgermeister an einem Ausflug der Senioren/innen oder einer anderen örtlichen Gruppierung oder eines Ortsvereins teilnimmt – Neben anderen Vergnügungen nimmt Barth ja bereits am jährlich stattfindenden Ganztages-Ausflug der Senioren/innen im Frühjahr teil, schmiert dort die Frühstücksbrötchen und kellnert (siehe hier und hier).

Das ist alles noch ertragbar. Wenn jedoch ansonsten von einem Ortsbürgermeister bis auf die rege Teilnahme an örtlichen Feierlich- oder Festlichkeiten kaum etwas zu hören und zu sehen ist, wenn wichtige Gemeindeangelegenheiten von ihm nicht angegangen und permanent unter den Tisch gekehrt werden, wenn dringend anstehende Probleme nicht gelöst und überwiegend vor sich hergeschoben werden und wenn ein Ortsbürgermeister noch nicht einmal in der Lage ist, eine Gemeinderatssitzung ordnungsgemäß vorzubereiten und nur unter chaotischen Umständen durchzuführen, dann muss wieder einmal hinterfragt werden, ob sich dieser Ortsbürgermeister seiner Aufgaben bewusst ist und die notwendige Kompetenz aufweist, ein Ehrenamt sachgerecht auszuüben.

Wie kein anderer Ortsbürgermeister in der jungen Geschichte „unserer liebens- und lebenswerten Ortsgemeinde“ hat es Thomas Barth bereits nach nur wenigen Monaten seiner Amtszeit geschafft, sich für „überfordert“ zu erklären und sich für die Ausübung seines Ehrenamtes zu 25 % von seiner beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen. Das kann man auch als Wahlbetrug werten, denn, wenn man weiß, dass man nicht in der Lage ist, ein Amt auszuüben, dann darf man sich für dieses Amt auch nicht zur Wahl stellen. Über diese moralische Verpflichtung und ethischen Grundsatz hat sich Barth rücksichtslos hinweggesetzt.

Wer dann noch häufig zweifelhafte Entscheidungen trifft, überwiegend falsche Prioritäten setzt und den Eindruck erweckt, dass er das Amt des Ortsbürgermeisters als Spaßveranstaltung und Nebenerwerbstätigkeit betrachtet und nach 10-jährigem „Amtsversagen“ noch einen monatlichen Ehrensold von 30 Prozent der Aufwandsentschädigung von monatlich 2000.00 Euro bekommt, der sollte sein Amt für einen kompetenteren und ehrenhafteren Kandidaten freimachen. Zumindest sollten die Bürgerinnen & Bürger sich bei der nächsten Ortsbürgermeisterwahl daran erinnern.

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3 Gedanken zu „Immer mit „an Bord“: Ortsbürgermeister und „Feierbiest“ Barth.“

    1. Ja, Sie haben Recht. So schmerzhaft kann Demokratie sein.
      Wir beziehen die AZ Mainz nicht. Meinten Sie vielleicht „Knallkopf der Woche!“? Es gibt auch den „Depp des Jahres“ und den „Arsch des Jahrhunderts.“ Hier das „Bild-Girl des Monats.“

                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      
                                                                      

  1. „Keine Feier ohne Meier“

    Der 25.9. ist ein Werktag. Daher ist anzunehmen, dass Herr Barth die Fahrt nicht mit Urlaub beglichen hat, sondern als Arbeitstag deklariert hat. Wenn solch eine Teilnahme die Argumente für Freistellungen als Lehrer oder Landtagsabgeordneter dienen, so ist das nicht gerade dem Ruf eines Politikers förderlich.

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