Chaos im Gemeinderat – Chaos auf den Ortsstraßen.

Wenn man sich einmal anschaut, in welchem Ausmaß und mit welcher Rücksichtslosigkeit von der Gemeindeverwaltung und der Straßenverkehrsbehörde in Nieder-Olm einer kleinen Berufsgruppe Privilegien eingeräumt werden, dann muss man sich fragen, ob in dieser Ortsgemeinde der verfassungsrechtlich garantierte Grundsatz der Gleichheit noch garantiert ist. Oder, um es einmal anders und etwas überspitzt zu formulieren, man muss sich zu fragen, ob es in Stadecken-Elsheim noch einen öffentlichen Verkehrsbereich gibt oder ob dieser bereits zur Privat- und gewerblichen Nutzung an die Mitglieder des Bauern- und Winzervereins übergeben wurde.

Würde man von Stadecken-Elsheim heute mal eine Luftaufnahme machen, dann würde man feststellen, dass die Zu- und Anfahrten der Betriebsstätten der Winzer weiträumig und flächendeckend von Verkehrsschildern und Straßenmarkierungen umgeben sind, damit die Grundstücksein- und -ausfahrten von den Mitgliedern des Bauern- und Winzervereins bequem und komfortabel genutzt werden können. Der Allgemeinheit und den Anliegern/innen bleibt gerade noch die Möglichkeit zur Durchfahrt, ein Halten oder gar Parken ist dort überhaupt nicht erlaubt und reduziert den dringend benötigten öffentlichen Parkraum.

Es gibt sogar öffentliche Straßen, – keine Wirtschaftswege -, die für die Allgemeinheit komplett gesperrt und ausschließlich dem landwirtschaftlichen Verkehr vorbehalten sind. Das hatte man vor der Wende in Ost-Berlin, wo die Mittelstreifen von Hauptverkehrsstraßen Tag und Nacht für die Polit-Prominenz und Partei-Bonzen freigehalten werden mussten.

Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, von denen jeder noch so vergessliche Führerscheinbesitzer weiß, dass bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht gehalten und geparkt werden darf, sind in Stadecken-Elsheim häufig zusätzliche Grenzmarkierungen angebracht, die weit über die vorgeschriebenen 5 Meter hinausgehen und offensichtlich nur dazu dienen, der Land- und Weinwirtschaft lässtiges Einlenken zu ersparen. Dass dadurch Besuchern/innen und Anlieger/innen weiterer Parkraum entzogen wird, ist anscheinend der Straßenverkehrsbehörde in Nieder-Olm völlig egal.

Nun sollte auch den Winzern- und Landwirten ermöglicht werden, den öffentlichen Straßenbereich so zu Nutzen, dass sie ihrem Gewerbe problemlos nachgehen können. Es ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde, dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das heißt jedoch nicht, dass dies einseitig auf Kosten der Allgemeinheit geht und die Bürgerinnen & Bürger in ihren Rechten eingeschränkt werden. Die überwiegende Anzahl der Maßnahmen sind Gefälligkeitsmarkierungen und -beschilderungen, die überhaupt nicht notwendig und völlig überzogen sind und in vielen Fällen sogar eindeutig gegen die StVO verstoßen, nach der festgelegt ist, dass Verkehrsschilder nur dort angebracht werden dürfen, „wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“ Diese Voraussetzungen liegen häufig überhaupt nicht vor.

Einmal abgesehen davon, dass über die Rechtmäßigkeit demnächst vor dem Kreisrechtsausschuss verhandelt wird, kann es doch wohl nicht sein, dass für einen Winzerbetrieb in der Altenborngasse eine zeitlich unbegrenzte Ladezone eingerichtet wird, bei der die Straßenberkehrsbehörde offensichtlich davon ausgeht, dass der Weinbauer ununterbrochen an 365 Tagen des Jahres und 24 Stunden täglich seinem Beruf nachgeht und Tag und Nacht in seiner Ladezone anzutreffen ist. Denn so lange darf dort nicht geparkt, ja noch nicht einmal gehalten werden. Ein größeren Unsinn kann man sich kaum vorstellen. Und während der Normalsterbliche für jeden noch so überflüssigen Amtsstempel bei der VG eine Gebühr bezahlen muss, bekommt der Weinbauer seine Gefälligkeitsmarkierung auch noch umsonst, was auch einmal hinterfragt werden sollte.

Auch das gerade aufgehobene, absolute Halteverbot in der Friedhofstraße war völlig überzogen und es gab dafür überhaupt keine Rechtsgrundlage (siehe hier). Wenn es möglich ist, dass ohne absolutes Halteverbot Rettungsfahrzeuge und Großgerät der Feuerwehr während des gesamten Jahre die Straße unbehindert passieren können, dann gibt es nicht einen einzigen Grund, den Bürgerinnen & Bürgern die Parkplätze wegzunehmen und ein absolutes Halteverbot während der Weinlese in dieser Straße einzurichten. Wenn die Fahrzeuge der Weinbauern die zulässigen Maße überschreiten, dann ist die Friedhofstraße für dieses Großgerät zu sperren und nicht nur das Parken, sondern sogar das Halten zu verbieten.

Angemessenheit, Abwägung, Rücksichtnahme und Gleichbehandlung  scheinen für die Verkehrsbehörde in Nieder-Olm Fremdwörter zu sein. Da werden rücksichtlos und völlig überzogen einer kleinen Klientel Vorteile eingeräumt, die mangels fehlender, öffentlicher Parkplätze ausschließlich zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Und wenn man dann noch mit einem Ortsbürgermeister gestraft ist, der das örtliche Verkehrs- und Parkraumproblem seit Jahren vor sich herschiebt und nicht in der Lage zu sein scheint, eine vernünftige Lösung zu erarbeiten, dass sollte man sich nicht wundern, dass nicht nur in den Gemeinderatssitzungen, sondern auf den Straßen der Ortsgemeinde Chaos herrscht. Dazu tragen auch die privaten Blumenkübel und Mülltonnen bei, die, von der Straßenverkehrsbehörde unbeanstandet, von irgendwelchen Ignoranten auf den Gemeindestraßen abgestellt werden,dort den Verkehr behindern und dringend benötigte Parkplätze wegnehmen.

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7 Gedanken zu „Chaos im Gemeinderat – Chaos auf den Ortsstraßen.“

  1. Sehr geehrter Schreiber,
    ich kann und will nicht mehr den Mund halten!
    Was Sie sich hier gegenüber dem Weinbau und den Landwirtschaft erlauben ist absolut unterste Schublade. Vielleicht ist ihnen bekannt das diese Betriebe vor ihnen da waren und diese nur ihrer Existenz nachgehen !
    Bezüglich der Parksituation,dann fangt doch mal am besten bei euch selbst an und räumt Eure Garagen aus und stellt eure PKW da rein bzw. auf euer eigenes Gelände .Dann hätten wir hier in Stadecken und Elsheim die Hälfte an Problemen!
    Also am besten bei sich selbst anfangen und nicht immer über ander herziehen!
    Desweiteren warum sind sie denn alle aufs Land gezogen ,am besten wieder zurück in die Stadt!

    1. In der Tat haben Sie recht, wenn Sie fordern, dass die Anrainer ihre Garagen nutzen sollen.
      Die meisten Anlieger haben aber 2 Autos. Es muss jedoch nur ein Zwangsstellplatz eingerichtet werden. Also wohin mit dem Zweitwagen? Was ist mit Besuchern?
      Wer war zuerst? Natürlich die Winzer. Danach erst die Friedhofstraße. Nun nutzen selbstverständlich auch die Winzer mit den überdimensionierten Traktoren und Erntemaschinen, die es vor dem Bau der Friedhofstraße noch nicht gab, dieselbige. Sollen sie natürlich. Aber nicht egoistisch mit totalem Halteverbot, sondern wie in ALLEN Jahren davor wie normale Verkehrsteilnehmer.

    2. Es freut uns, dass Sie Ihrer Verärgerung mal Luft machen und offen Ihre Meinung äußern. Sicherlich werden Sie aber auch verstehen, dass wir zu Ihrem Kommentar Stellung nehmen möchten und nicht in allen Punkten mit Ihnen übereinstimmen können.

      Wir halten es mittlerweile für überflüssig und zu mühselig, immer und immer wieder zu betonen zu müssen, dass wir dem Beruf des Weinbauern und Landwirts mit großem Respekt begegnen, so wie wir das auch gegenüber allen anderen Menschen tun, die täglich mit Freude, Engagement und Fachwissen ihrer Arbeit nachgehen. Wenn jedoch die Vertreter einer ganzen Reihe der von Ihnen angesprochenen Betriebe sich nach Gutsherrenart aufspielen und allein bestimmen wollen, was ihnen in den Kram passt und wo es in dieser Ortsgemeinde langzugehen hat, dann muss das nicht nur klar angesprochen werden, sondern man muss einer solchen Anmaßung auch Einhalt gebieten. Und wenn man dies mit unwiderlegbaren Fakten tut und kritisiert, hat das nichts mit „unterste Schublade“ zu tun, sondern beschreibt eine politisch-gesellschaftlichen Zustand, der so nicht hingenommen werden kann.

      Wenn Sie einmal beobachten, mit welcher Chuzpe die Ratsmitglieder des Bauern- und Winzervereins versuchen, im Gemeinderat überwiegend ihre Eigeninteressen durchzusetzen, dann hat das nichts damit zu tun, dass diese Damen und Herren sich früher oder später als andere Bürgerinnen & Bürger in der Ortschaft niederlassen haben. Es geht diesen Damen und Herren um reine Klientel- und Interessenpolitik

      Wir leben in Stadecken-Elsheim auch nicht im Wilden Westen und es gibt kein Recht auf Landnahme und Erstniederlassung. Und wenn Sie fordern, dass jeder sein Auto auf seinem eigenen Grundstück parkt, dann gilt dies in gleichem Maße auch für die Weinbauern, die ihre Höfe in Schicki-Micki-Vinotheken, Probier-Stände und „Aroma-Gärten“ umfunktioniert haben und deshalb mehr öffentlichen Parkraum beanspruchen als der Rest der Gemeinde.

      Und es steht Ihnen auch nicht zu, darüber zu bestimmen, ob Jemand lieber auf dem Land oder in der Stadt wohnt. Und schon gar nicht haben Sie das Recht, Bürgerinnen oder Bürger zur Rückkehr in die Städte aufzufordern. Man könnte bald meinen, Sie sind selbst einer der selbsternannten Landjunker und abgehoben „Gutsherren.§

  2. 24 Std absolutes Halteverbot in der Friedhofsstraße war eine Frechheit. Rein theoretisch hätten die Anwohner nicht einmal zum Entladen halten dürfen. Als ob die Winzer permanent 24 Std am Tag die Friedhofstraße mit einem überbreiten Fahrzeug hoch und runter gefahren sind.
    Aber vielleicht hatten die Winzer auch Angst, mit einem nicht mehr ganz so klaren Kopf (weil während der Weinlese „zu tief ins Glas geschaut“) das ein oder andere geparkte Auto in der Friedhofstraße zu beschädigen.

    „Ortsbürgermeister … nicht in der Lage zu sein scheint, eine vernünftige Lösung zu erarbeiten“

    Da muss ich widersprechen: Ganz so untätig ist Herr Barth nicht. Immerhin hat er in der letzten Ausgabe der LiStE angedroht, dass er das Ordnungsamt verstärken und selbige auf die Bürger hetzen möchte, wenn die Parkdisziplin der Stadecken-Elsheimer sich nicht ändert. Desweiteren hat er auch „Bewirtschaftung von Parkflächen“ angedroht, sprich Einführung von Parkgebühren.
    Das ist zwar nicht zum Wohle der Bürger, aber immerhin ein Anfang a la Barth.

    In der gleichen Ausgabe 01/2017 der LiStE schreibt Herr Barth übrigens von der „Attraktivität unsere Infrastruktur“. Das Widerspricht m.E. den Tatsachen.

    1. Gegen das absolute Halteverbot in der Friedhofstraße wurde bei der Verbandsgemeinde offiziell Widerspruch eingelegt. Die VG ist jetzt aufgefordert, die Rechtsgrundlage für diesen Verwaltungsakt darzulegen. Offensichtlich geht die Straßenverkehrsbehörde bei Ihren Gefälligkeits-Markierungen auch davon aus, dass die Weinbauern eine besondere Berufgruppe darstellen, deren Mitglieder ununterbrochen und pausenlos an 365 Tagen des Jahres und 24 Stunden täglich ihre „Fronarbeit“ verrichten.

      Bei Ortsbügermeister Barth haben wir uns dazu entschieden, nur noch in besonderen Fällen auf die Phrasen und Worthülsen dieses Schwadroneurs einzugehen. Seine Drohgebärden zeigen nur, welch geistes Kind dieser Herr ist und sind Ausdruck seiner Inkompetenz. Wir zweifeln sogar daran, dass er mit dem Begriff „Infrastruktur“ etwas anfangen kann.

    1. Danke für Ihre „einmalige“ Zustimmung. Wir hoffen jedoch sehr stark, dass Sie auch den übrigen Beiträgen des Forums ihre Berechtigung nicht absprechen.

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