Weiterhin Unruh‘ auf der Schwalbenruh‘ – Seltsame Auftragsvergabe an „Maßnahmeträger.“

„Hieran schließt sich eine rege Diskussion an“, heißt es im Protokoll der Gemeinderatssitzung, als am 05.02.18 unter „TOP 09: Entwicklung und Erschließung des Baugebietes Auf der Schwalbenruh über den „Abschluss eines Maßnahmeträgervertrages“ mit der Firma Weber-Consulting beraten wurde. Nach der „regen Diskussion“ hat der Gemeinderat dann beschlossen, diese Firma mit einem „städtebaulichen Entwurf“ und der „Steuerung des weiteren Verfahrens zur Projektentwicklung“ zu beauftragen – das Ganze wird dann „Maßnahmeträgervertrag“ genannt.

Bereits der Auftrag für einen „städtebaulichen Entwurf“ mutet recht seltsam an, hat doch der Gemeinderat bereits am 14.12.2015 für 45.449,00 Euro das Planungsbüro ISU in Kaiserslautern mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragt. Ein städtebaulicher Entwurf ist eine Art Grobplanung und Teil des Bebauungsplans. Warum dieser Entwurf nach mehr als 2 Jahren immer noch nicht vorliegt und warum jetzt eine andere Firma damit beauftragt wird, ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Denn wenn jetzt ein Teilbereich des ursprünglichen ISU-Auftrags an die Firma Weber-Consulting vergeben wird, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass dieser Teil beim Planungsbüro ISU storniert wird. Arbeitet jedoch, wie im Protokoll angedeutet, Weber-Consulting im Auftrag des ISU Planungsbüros, dann macht es keinen Sinn, dass die Gemeinde ein Subunternehmen des Planungsbüros ISU beauftragt.

Sinn macht die Beauftragung erst auf den zweiten Blick. Denn plötzlich ist von einem Auftrag zur „Steuerung des weiteren Verfahrens zur Projektentwicklung“ die Rede, die ebenfalls von der Firma Weber-Consulting vorgenommen werden soll. Welche Leistung sich hinter diesem Auftrag verbirgt, kann man auf der Webseite des Unternehmens unter dem Kapitel „Abstimmung mit den Grundstückseigentümern“ nachlesen. Dort wird erläutert, dass man Kaufverhandlungen mit den Grundstückseigentümern führt, einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten schafft und schließlich Kaufverträge für die Grundstücke abschließt. Und warum soll diese Aufgabe jetzt von einer Consulting Firma wahrgenommen werden? Ganz einfach, weil Ortsbürgermeister Barth und der Beigeordnete Ruf es bis heute nicht geschafft haben, die Grundstücke in dem geplanten Bebauungsgebiet für die Ortsgemeinde zu akquirieren.

Mehrfach (hier, hier und hier) hat das Forum über die stümperhafte und ungeschickte Verhandlungsführung der Herren Barth und Ruf bei den Gesprächen mit den Grundstückseigentümern/innen berichtet. Beide Herren haben durch ihre unseriöse und perfide Vorgehensweise das Vertrauen der Grundstückseigentümer verspielt. Seit Monaten stocken die Verhandlungen und das ganze Projekt steht auf der Kippe. Und jetzt, da man das Projekt vor die Wand gefahren hat und es keinen Millimeter mehr weitergeht, zaubern die beiden Herren einen sogenannten „Maßnahmeträgervertrag“ aus dem Ärmel, mit dem unter der fadenscheinigen Begründung „Steuerung des weiteren Verfahrens zur Projektentwicklung“ das Versagen v on Barth und Ruf vertuscht und verschleiert werden soll.

Noch nie hat es in der Gemeindegeschichte einen Ortsbürgermeister gegeben, der nicht in der Lage war, für geplante Baugebiete einen Ausgleich der Interessen zwischen Grundstücksbesitzern und der Verwaltung herbeizuführen. Barth ist der erste Ortsbürgermeister, dem dies nicht gelungen ist und dafür eine Beratungsfirma einsetzen muss. Auch dass wieder ein Beweis dafür, dass er im Amt überforder ist bei größeren Projekten immer wieder versagt. Und für sein Versagen sollen dann noch die Grundstückseigentümer aufkommen. Denn während die Kosten für den „städtebaulichen Entwurf“ mit der bereits erfolgten Honorarzahlung an das Planungsbüro ISU abgegolten sind, ist die Firma Weber-Consulting berechtigt, „die Kosten, die sich aus der Durchführung von Bauleitplanung und Baulandumlegung sowie deren Steuerung ergeben, im Rahmen der mit den Grundstückseigentümern abzuschließenden Verträge an diese weiterzugeben.Das wird die Grundstückseigentümer sicherlich nicht positiv stimmen und auch nicht ihre Verkaufsbereitschaft steigern.

Aus dem Protokoll ist nicht ersichtlich, ob die Firma Weber-Consulting die Grundstücke im eigenen Namen oder im Namen der Ortsgemeinde aufkaufen soll. Auch über die Erschließung und die Vermarktung der Grundstücke wurde nicht ausreichend informiert. Im Protokoll ist auch kein Wort darüber zu erfahren, zu welchem Preis die Grundstücke aufgekauft werden sollen. Insofern ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die Gemeindeverwaltung den Vertragsentwurf offenlegt und die Bürgerinnen & Bürger darüber informiert, welche Leistungen an die Firma Weber-Consulting vergeben und welche finanzielle Regelungen getroffen wurden.

Die Gemeindeverwaltung wurde jetzt um Einblick in den „Maßnahmeträgervertrag“ mit der Firma Weber-Consulting gebeten. Damit in Stadecken-Elsheim keine „Oppenheimer Verhältnisse“ eintreten und weder Staatsanwaltschaft, Landesrechnungshof oder die Kommunalaufsicht eingreifen müssen.

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